Wer hätte jemals gedacht, dass dies eine Meldung wert wäre. Aber in Corona-Zeiten ist vieles anders. Am 4. Mai gilt die Aufhebung des Verbots wie auch für Dauercamper, wenn sie Selbstversorger sind (sanitäre Anlagen bleiben geschlossen). Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich, Spielplätze werden unter Voraussetzungen wieder geöffnet. Die Öffnung der Schulen beginnt teilweise. Fußpflege ist wieder möglich. Zweitwohnungen dürfen in der Regel wieder genutzt werden, auch Museen. Keine Veränderung vorerst bei Veranstaltungen. Denkbar erscheint, dass auf die 800 Quadratmeter-Grenze beim Verkauf bald verzichtet wird. Kontaktarme Sportarten sollen wieder möglich sein. Die genauen Einzelheiten sind auf der Homepage der Landesregierung unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html nachzulesen.
Zweitwohnsitz
Es geht um den bestmöglichen Schutz
Das schöne Wetter am Wochenende hat wieder gezeigt, dass dann auch ein reger Tagestourismus an der Ostsee herrscht. Hinzu kommt, dass Wochenendhäuser und Zweitwohnungen zum Teil genutzt werden. Wie viele es genau sind, lässt sich nicht sagen, da es nach meiner Kenntnis in unserem Raum keine Kontrollen gab. Es gab zwischen Laboe und Schönberg aber zahlreiche Autos, die kein Plöner Kennzeichen hatten.
Samstagnachmittag, 28. März 2020: Reges Leben zwischen Laboe und Schönberger Strand. Cafés und Restaurants (allenfalls „Außerhauservice“) sind zu, viele Gäste / Spaziergänger sind da. Die Mehrzahl der zahlreichen Autos, so mein Eindruck, haben kein Plöner Kennzeichen. Ansonsten: Kiel, HH, Hamburger Umland, Kennzeichen aus anderen Kreisen in Schleswig-Holstein, aber auch aus anderen Bundesländern. Viele Besucher gehen an den Stränden spazieren, fast immer nur zu zweit. Sehr diszipliniert auch die Radfahrer. In den Wochenendhausgebieten, vor allem in Einzelhäusern, sind nicht wenige Bewohner, die Sonne und Freizeit genießen. Zum Teil mit Kennzeichen von auswärts.
In Laboe parken am Sonntagnachmittag eine Reihe von Autos in der Strandstraße, die am Tag zuvor noch nicht da waren. Zahlreiche Kite-Surfer sind zu sehen. Nicht wenige Nicht-PLÖ-Kennzeichen, auch Kennzeichen von außerhalb Schleswig-Holsteins. Nicht gesperrte Parkplätze sind gut gefüllt. Es wird berichtet, dass der Fördewanderweg gut genutzt wird.
Selbst wenn man ein Viertel der Nicht-PLÖ-Kennzeichen für Dienstwagen, Nicht-Ummeldungen oder Notfälle veranschlagt, bleibt eine hohe Zahl anderer Besucher.
Aus Mönkeberg ist von Partys am Strand zu hören. Ansprachen kommunaler Vertreter oder der Polizei zeigen offenbar keine dauerhafte Wirkung. Sanktionen durch die Polizei finden nicht statt.
Besondere Kontrollen sind in unserer Region weder von der Polizei noch von den Amtsverwaltungen / Ordnungsämtern bekannt. Von letzteren ist zu hören, sie seien nicht mehr realistisch durchführbar.
Unsere Region ist als Urlaubs- und Zweitwohnungssitz außerordentlich beliebt. Das hat auch damit etwas zu tun, dass Einheimische und Gäste in aller Regel ein sehr gutes Verhältnis zueinander haben. Wir pflegen mit unseren Gästen einen guten, höflichen Umgang.
Zu pauschaler Kritik am Umgang mit Zweitwohnungseigentümern gibt es keinen berechtigten Anlass. Es gibt gerade auch in der Corona-Zeit immer mal wieder einzelne Beispiele nicht guten Verhaltens. Dies gibt es aber in verschiedene Richtungen. Es ist nicht gut, vorrangig den Blick auf Einheimische zu richten und den Eindruck zu erwecken, als liege dort ein wirkliches Problem.
Es dürfte im Kreis Plön mindestens 5000 Zweitwohnungen – an der Ostsee auch in Hochhäusern und zum Teil in beengten Situationen – geben. Dies bedeutet, dass potentiell eine größere Zahl von Bürgern, auch aus Risikogruppen, ggf. gesundheitlich mehr versorgt werden müsste und die Ansteckungsgefahr abgewogen werden muss. Schutzmaßnahmen bei uns sind keine Hamburg-unfreundliche Haltung.
Der Kreis Plön liegt bei Kreisen und Städten im landesweiten Vergleich des Corona-Risikos im oberen Bereich, bis Sonntag sogar an der dritten Risiko-Position. Alle Maßnahmen, die derzeit ergriffen wurden und werden, müssen sich an dem Ziel orientieren, wie der bestmögliche Schutz der Bürger im Verhältnis zu Einschränkungen erreicht werden kann. Dieser Maßstab gilt auch für Touristen.