CDU, FDP und SPD schlagen ein Wahlrecht mit der Landtagsgröße von 69 Abgeordneten vor – in dieser Größe das zweitkleinste Parlament der Republik (Durchschnitt: 108,7). Der Vorschlag zu einem wenigstens hälftigen Verhältnis von Direkt- und Listenmandaten ist Normalzustand im Bund und den meisten Ländern. Mit dem Vollausgleich von Überhangmandaten wird dem Wunsch der kleinen Parteien entsprochen. Nichts daran ist ungewöhnlich.
Dramatisch aber die Schlagzeilen nach der Wahlrechtsanhörung vom vergangenen Mittwoch, z.B.: „Ein Landtag mit bis zu 140 Sitzen?“. Anwalt Dr. Mecklenburg hatte diese unwahrscheinliche Folge in den Raum gestellt; er klagte übrigens für Grüne und SSW vor dem Verfassungsgericht. Die Berichterstattung über die (ganztägige) Anhörung wurde zum Scherbengericht. Vielleicht auch, weil viele Journalisten schon nach zwei Stunden gegangen waren.