Die Hilfe für Gemeinden nach den Sturmschäden wird sich grundsätzlich an den Bedingungen der Förderrichtlinie von 2017 orientieren. Dies hat Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz dem Landtagsabgeordneten Werner Kalinka mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah über die Förderbedingungen wie Förderquote, Antragsberechtigung und Möglichkeiten eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns informiert. Kalinka hatte sich für Hilfen engagiert, schon im Januar die Lage von vor Ort an die Landesregierung übermittelt und auch im Landtag dazu gesprochen.
Weiter heißt es in dem Schreiben des Ministers: „Aufgrund der Sturmschäden entlang der schleswig-holsteinischen Ostseeküste hat das Kabinett am 12. Februar 2019 zweierlei beschlossen: zum einen eine schnelle Finanzhilfe zur Beseitigung der Schäden für die besonders betroffenen Kommunen mit einer Gesamthöhe von bis zu einer Million Euro, zum anderen die Erarbeitung einer Gesamtstrategie „Entwicklung Ostküste 2100“. Damit soll ein nachhaltiges Konzept für die Ostseeküste entwickelt werden, das Küstenschutz und Tourismus zusammendenkt.“
Damit würden, so Kalinka, die kurzfristigen wir langfristigen Maßnahmen in Angriff genommen. Dies sei der richtige Weg.