Fleischindustrie in Schleswig-Holstein ist um Einhaltung der Regeln bemüht

„Die derzeitigen Prüfungen der Betriebe der Fleischindustrie in Schleswig-Holstein sind ohne wesentliche Beanstandungen. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung“, so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. Die verstärkte Kontrolltätigkeit wie auch die klaren Ansagen von politischer Seite in Form des Landtagsbeschlusses, der Bearbeitung im Sozialministerium, der Behandlung im Sozialausschuss wie auch die Initiativen im Bund seien offenkundig nicht ohne Wirkung geblieben. Die Betriebe seien in Schleswig-Holstein erkennbar um die Einhaltung der Regeln bemüht. Die bei Kontrollen festgestellten insgesamt 204 Mängel seien rasch und kooperativ abgestellt worden.

Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hatte in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses im Landeshaus berichtet, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) habe in Schleswig-Holstein in den vergangenen 16 Monaten 154 Kontrollen in 26 fleisch-, geflügel- und fischverarbeitenden Betrieben oder in Betrieben vorgenommen, die mit diesen gekühlten Produkten handeln. Zudem seien elf Unterkünfte überprüft worden.

Kalinka: „Sowohl die Corona-Regeln wie auch die des Arbeitsschutzes sind engmaschig kontrolliert worden. Dazu zählen Reinigungspläne, Abstandsregeln, Testung neuer Mitarbeiter aus Risikoländern, die Raumluft, die fristgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, die Einhaltung der Arbeitszeit, das Tragen geeigneter Schutzkleidung und die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge. Dabei gibt es einen engen Austausch zwischen StAUK, Bauämtern, Gesundheits- und Veterinärämtern. Dies alles trägt hoffentlich dazu bei, das Risiko eines erhöhten Infektionsgeschehens in diesen Bereichen zu reduzieren und zudem den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erhöhen.“

Zahl der berufsbedingten Krebserkrankungen erschreckend hoch

„Rd. 79.000 Betriebe mit etwa 1 Mio. Beschäftigten (2018 waren es 984.620) sind in Schleswig-Holstein vom Sozialministerium und von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) auf Arbeits- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Dabei sind mindestens 44 Gesetze und Verordnungen zu beachten. Schriftliche Berichte, Dokumentationen und Statistiken gehören zum Standard der Arbeit. Im Einzelfall ist sorgfältig zu kontrollieren und ist bei Verstößen abzuwägen, welches Mittel zwischen Beratung, Anordnung, Bußgeld und Strafanzeige das angemessene ist. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass von den Behörden viel geleistet wird, zumal die technischen Entwicklungen in den Unternehmen wie Behörden und die Digitalisierung immer schneller vorangehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

Erschreckend hoch sei die Zahl von Krebsfällen. Aus dem Bericht: „In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Schleswig-Holstein 716 Fälle angezeigt, in denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung besteht. Außerdem wurde in diesem Zeitraum in 312 Fällen anerkannt, dass eine berufsbedingte Krebserkrankung vorliegt. Diese verlaufen oft tödlich.“ Kalinka: „Jede Erkrankung ist eine zu viel. Hier muss mehr geschehen, um Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.“

Es gebe eine Reihe von Gesundheitsrisiken, den Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt seien. Der Bericht benenne dies deutlich. An der Spitze stünden lärmbedingte Erkrankungen, Schäden an der Lunge (vor allem Asbest bedingt) und der Haut durch UV-Strahlung.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit der Behörden seien Verstöße in der Fleischindustrie und die Überprüfung von Biogasanlagen, von denen es in Schleswig-Holstein rd. 560 gibt. Auch die Überwachung von Baustellen werde wieder verstärkt wahrgenommen. Kalinka: „Auch das sind richtige Schwerpunkte. Mit Verstößen in der Fleischindustrie beschäftigen wird uns seit längerem auch im Sozialausschuss und werden die laufende Anhörung genau auswerten.“

Video: Offener Kanal Kiel