Wir dulden keine schwarzen Schafe

„Wir dulden keine schwarzen Schafe in der Fleischindustrie. Wer Menschen schamlos ausnutzt, um sich zu bereichern und de facto Gesetze zu umgehen, muss in die Schranken verwiesen und sanktioniert werden. Die Miet- und Arbeitsverhältnisse müssen den deutschen Sozialstandards entsprechen,“ so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka in der Debatte des Landtages zur Begründung des Antrages von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drucksache 19/2253). Dieser bilde einen wirkungsvollen Handlungsrahmen.

Mit der Umsetzung des Antrages werde finanzielle Ausbeutung der Arbeitnehmer verhindert, der Mindestlohn gesichert, das Ausnutzen fehlender deutscher Sprachkenntnisse verhindert und die Position der Betriebsräte gestärkt. Zudem würden die manipulationssicheren Arbeitszeiterfassungen festgeschrieben und die Werkvertragsarbeitnehmer durch die Arbeitsstättenverordnung geschützt.

Die Regelungen lägen auch im Interesse der ordnungsgemäß arbeitenden Betriebe. Kalinka: „Der die gesetzten Regeln einhaltende Betrieb darf nicht benachteiligt sein. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu setzen, damit Wettbewerbsfairness sichergestellt ist.“ Diesem Anspruch werde die Jamaika-Initiative gerecht.

Es lägen zudem im Interesse des Tierwohls, der regionalen Landwirtschaft, der Schlachtbetriebe und der Verbraucher, dass gemeinsam fair gehandelt werde. Kalinka: „Ein gutes Produkt hat seinen Preis. Immer billiger – das ist der falsche Weg. Ich bin überzeugt davon, dass die Verbraucher auch höhere Preise zahlen, wenn sie wissen, dass diese gerechtfertigt und durch Qualität begründet sind.“

Schleswig-Holstein habe bereits durch Sozialminister Dr. Heiner Garg und die Landesregierung mit der Initiative auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2019 in Rostock ein deutliches Signal gesetzt. Darüber, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Probleme in der Fleischindustrie wie in der Corona-Zeit sei ausführlich und regelmäßig im Sozialausschuss berichtet und beraten worden, so der Abgeordnete.

Bürgerfreundliche Sprache: Einstimmiges Votum im Sozialausschuss

Der einstimmige Beschluss des Sozialausschuss zum Änderungsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Umdruck 19/4116) zeigt, dass es sich gelohnt hat, gründlich über das Thema zu beraten. Es gibt weder schnelle noch einfache Antworten. Dem verständlichen Wunsch nach einer verständlicheren Sprache steht auch die Notwendigkeit einer rechtssicheren Verwaltungssprache gegenüber. Das Land hat dazu bereits verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht.

Pflegeheime: Besuche sind wieder möglich

Eine besonders schwere Zeit ist die jetzige für diejenigen, die in Pflegeheimen wohnen. Ab 4. Mai können sie von einer Person Besuch für max. 2 Stunden bekommen. Notwendig ist eine telefonische Anmeldung, die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. Im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn die besuchende Person auf Hilfe angewiesen ist, kann eine weitere Person diese begleiten. Wenn es bei Alleinnutzung möglich ist, kann der Besuch im Zimmer stattfinden, ansonsten in einem anderen Raum. Die Regelungen gelten auch für die Eingliederungshilfe. Die Regelung trägt dazu bei, der Vereinsamung entgegen zu wirken. Kontakte, Gespräche sind wichtig. Für die Lockerung habe ich mich eingesetzt. Das Thema wurde im Sozialausschuss beraten, Minister Dr. Heiner Garg berichtete.

Transparenz in der Ausschussarbeit auch in dieser Zeit

Der Vorsitzende des Sozialausschusses Werner Kalinka hat heute (Donnerstag) darauf hingewiesen, dass über die Fortsetzung der Ausschussarbeit in telefonischer Form hinaus deren übliche Abläufe ebenfalls weiterhin sichergestellt seien:

„Selbstverständlich wird auch über die Sitzungen des Sozialausschusses, die als Telefonkonferenz stattfinden, ein Protokoll geführt. Die 13-seitige Niederschrift der Sitzung vom 27. März ist ab sofort auf der Website des Landtages einsehbar.“
Die Niederschrift sei nicht nur eine gute Grundlage für Informationen, betonte Kalinka. „Sie ist ein weiterer Beitrag für die in der parlamentarischen Arbeit auch in dieser Zeit unabdingbare Transparenz“, so der Vorsitzende des Sozialausschusses.
Die Niederschrift der 46. Sitzung des Sozialausschusses findet sich auf der Website unter sh-landtag.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/sozial/niederschrift/2020/19-046_03-20.pdf.

Sozialausschuss: Nächste Sitzung am Freitagmorgen, 8 Uhr – Übertragung der Telefonkonferenz bei ParlaRadio

Am Freitag (3. April) kommt der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab 8 Uhr zu seiner nächsten Sitzung zusammen – erneut telefonisch. Der Vorsitzende des Ausschusses Werner Kalinka erklärte heute (Mittwoch) in Kiel: „Das Parlament nimmt seine Verantwortung voll wahr. Dazu zählt, dass trotz eingeschränkter Arbeitsmöglichkeiten Ausschüsse tagen.“

Bereits vergangene Woche (27. März) hatte der Sozialausschuss in dieser Form getagt und sich vom Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Heiner Garg, und der Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Sabine Sütterlin-Waack, informieren lassen. Dies war die erste digitale Sitzung des Ausschusses.

Weitere Sitzungen des Sozialausschusses in Form einer Telefonkonferenz sind für Donnerstag, 9. April, ab 18 Uhr und Freitag, 17. April, vorgesehen. Sie werden live über ParlaRadio auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlaradio/) übertragen und sind somit öffentlich. „Dies ist auch für Bürgerinnen und Bürger eine gute Möglichkeit der Information“, hob Kalinka hervor.

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt ein striktes Rauchverbot

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt in Schleswig-Holstein, wie in KiTas und Schulen, künftig ein striktes und umfassendes Rauchverbot. Dies beschloss der Sozialausschuss des Landtages ohne Gegenstimmen. Der Landtag wird noch in der Sitzung im Februar endgültig entscheiden.

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka sagte, damit sei jetzt für jeden unmissverständlich klar, dass Erwachsene eine Vorbildfunktion hätten und der Schutz der Kinder absolute Priorität habe. In der Nähe von Kindern hätten Zigaretten, Zigarillos und Zigarren nichts zu suchen, was zwar eigentlich selbstverständlich sei, was aber leider bislang wohl nicht immer und überall eingehalten werde.

Nicht in die Gesetzesänderung aufgenommen wurde der Antrag von SPD und SSW, die Kommunen gesetzlich zum Aufstellen von Hinweisschildern zu verpflichten. Kalinka: „Dies geschah auf Wunsch der kommunalen Familie. Nach meiner Überzeugung werden aber auch die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass auf die Einhaltung des Gesetzes geachtet wird.“

Kalinka appelliert, die Einigkeit in der Sache in den Mittelpunkt zu stellen.

Zahl der berufsbedingten Krebserkrankungen erschreckend hoch

„Rd. 79.000 Betriebe mit etwa 1 Mio. Beschäftigten (2018 waren es 984.620) sind in Schleswig-Holstein vom Sozialministerium und von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) auf Arbeits- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Dabei sind mindestens 44 Gesetze und Verordnungen zu beachten. Schriftliche Berichte, Dokumentationen und Statistiken gehören zum Standard der Arbeit. Im Einzelfall ist sorgfältig zu kontrollieren und ist bei Verstößen abzuwägen, welches Mittel zwischen Beratung, Anordnung, Bußgeld und Strafanzeige das angemessene ist. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass von den Behörden viel geleistet wird, zumal die technischen Entwicklungen in den Unternehmen wie Behörden und die Digitalisierung immer schneller vorangehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

Erschreckend hoch sei die Zahl von Krebsfällen. Aus dem Bericht: „In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Schleswig-Holstein 716 Fälle angezeigt, in denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung besteht. Außerdem wurde in diesem Zeitraum in 312 Fällen anerkannt, dass eine berufsbedingte Krebserkrankung vorliegt. Diese verlaufen oft tödlich.“ Kalinka: „Jede Erkrankung ist eine zu viel. Hier muss mehr geschehen, um Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.“

Es gebe eine Reihe von Gesundheitsrisiken, den Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt seien. Der Bericht benenne dies deutlich. An der Spitze stünden lärmbedingte Erkrankungen, Schäden an der Lunge (vor allem Asbest bedingt) und der Haut durch UV-Strahlung.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit der Behörden seien Verstöße in der Fleischindustrie und die Überprüfung von Biogasanlagen, von denen es in Schleswig-Holstein rd. 560 gibt. Auch die Überwachung von Baustellen werde wieder verstärkt wahrgenommen. Kalinka: „Auch das sind richtige Schwerpunkte. Mit Verstößen in der Fleischindustrie beschäftigen wird uns seit längerem auch im Sozialausschuss und werden die laufende Anhörung genau auswerten.“

Video: Offener Kanal Kiel

Auch späte Aufklärung ist möglich

Zu dem Zwischenbericht über den Medikamentenversuchen an Heimkindern äußert sich der CDU-Fachsprecher Werner Kalinka heute in Kiel:

„Der dem Sozialausschuss am Donnerstag (9. Januar 2020) vorgelegte Zwischenbericht zum Schicksal von Heimkindern ist erschütternd: Medikamente wurden verwendet, ohne zugelassen gewesen zu sein und um Geld zu sparen – und dies nicht als Einzelfall, sondern muss als systematisch angesehen werden. Dafür wurden schutzlose Menschen missbraucht. Eine Aufklärung und Einwilligung ist nirgendwo dokumentiert. Es besteht also begründeter Anlass zu der Einschätzung, dass dies nicht erfolgt ist. Zudem wurden Betroffene in schwerer Weise diffamiert. Im damaligen Sprachgebrauch finden sich Worte wie „Irrenanstalt“, „Idiot“, „Schwachsinn“. Der Werdegang und das weitere Leben Betroffener ist erheblich beeinträchtigt, zum Teil schwer geschädigt worden.

Heime und Kliniken, in denen Medikamente angewandt wurden, wurden zum Teil als „Prüfstellen“ beschönigend deklariert. Dies geschah offenbar in einem länderübergreifenden Verbund.

Das Wissen Betroffener ist von großer Bedeutung. In Archiven lagern Tausende von Akten aus damaliger Zeit, die zum Teil auch jetzt noch nicht genauer angesehen wurden. Die Lektüre von Fachzeitschiften aus damaliger Zeit hat wichtige Hinweise erbracht.

Unser Weg der konsequenten Aufklärung ist genau der richtige und hat bereits jetzt zu Ergebnissen geführt. Wir werden ihn fortsetzen. Als wir beim Symposium im November 2018 im Landeshaus vom Ausmaß des schweren Leides in den 50er, 60er und zum Teil 70er Jahre erfuhren, war klar: Alles, was wir tun können muss getan werden um aufzuklären.

Wir haben im Sozialausschuss und im Landtag Anfang 2019 einstimmig beschlossen, dass alle dazu infrage kommenden Akten und Informationen des Landesarchivs, wie die aller in Frage kommenden früheren Träger, Kliniken, Heime, Einrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen vollumfänglich für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt und genutzt werden sollen und alle relevanten Aspekte, insbesondere auch der Erziehungsmethoden und Gewalt, aufgearbeitet werden. Der Auftrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ist daraufhin erweitert worden.

Es zeigt sich: Auch eine späte Aufklärung ist möglich. Sehr unterstützen dabei Betroffene, die den Mut und die Kraft hatten und haben, über ihr Leid zu berichten, wie beim Symposium im Landeshaus, in Medien, im Sozialausschuss.“

Sozialausschuss: 8 : 3 für die KiTa-Reform

Die KiTa-Reform hat die letzte parlamentarische Hürde vor der Verabschiedung im Landtag in der Sitzung vom 11. bis 13. Dez. 2019 genommen. Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, Grüne, FDP, SSW, AfD) beschloss der Sozialausschuss den Gesetzentwurf. Zuvor waren die Argumente noch einmal intensiv ausgetauscht worden. Nur die SPD, die einige Anträge tags zuvor eingebracht hatte, stimmte dagegen. Seit Herbst 2017 wird über das längst reformbedürftige KiTa-Thema im Landeshaus und vor Ort beraten. Wird das Gesetz verabschiedet, wird der KiTa-Standard verlässlich festgelegt (wofür das Land zahlt) und werden die Elternbeiträge verbindlich begrenzt. Fotos: Landtag Schleswig-Holstein.

KiTa – „viele echte gute Neuerungen“

Fast 14 Stunden KiTa-Anhörung im Sozialausschuss in durchgehend voller Präsenz des Ausschusses wie des Ministeriums mit Minister Dr. Heiner Garg an der Spitze. Fazit: Der Gesetzentwurf bildet einen guten Rahmen („viele Punkte positiv“, „viele echte gute Neuerungen“), es wird in großer Breite gewürdigt, dass das Land (endlich) zu umfassenden gesetzlichen Regelungen Ansprüchen für Kinder, Kitas und Kommunen) kommt und viel Geld in die Hand nimmt. Die Anhörung wird gründlich ausgewertet – deshalb ist sie erfolgt. Einige Themen: Verfügungsstunden, Stundensätze für Reinigung, Definition Mindeststands, Inklusion, flexiblere Erzieherausbildung, Weiterbildung, Naturkindergärten.