„Die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2019 wird große Freude auslösen. Dies ist berechtigt, denn die Entscheidung dazu war notwendig. Sie ist ein Gebot der Gerechtigkeit, sie wird die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein stärken. Dies wird den Patienten zugute kommen.
Die Anhörung im Sozialausschuss des Landtages am 25. Oktober 2018 durch die Vertreter von 16 Verbänden und Organisationen hat eindrucksvoll die Notwendigkeit der Schulgeldfreiheit dargelegt. Es wurden übereinstimmend die Sorgen vorgetragen: Die schwierige finanzielle Situation der Auszubildenden, die abschreckende Wirkung durch die Schulgeldzahlungen, der bereits jetzt bestehende Fachkräftemangel, eine teilweise Unterversorgung.
Durch die jetzt erfolgte Weichenstellung wird nicht nur deutlich, wie sehr wir die Arbeit der Berufe schätze, sondern auch, dass Anhörungen und Stellungnahmen ernst genommen werden.“