Zu einer gründlichen Erörterung über die Frage der möglichen Schließung der JVA Flensburg und Itzehoe sind Justizminister Emil Schmalfuß und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion im Landeshaus zusammen gekommen. Der FAK hatte die Justizvollzugsanstalten besucht und Gespräche vor Ort geführt.
Bei dem Gespräch wurden sowohl finanzpolitische wie auch justizpolitische Gesichtspunkte diskutiert. Auch stellten die Abgeordneten zu Investitionsvorhaben in Lübeck, Kiel und Neumünster Fragen, um eine Gesamtabwägung vornehmen zu können. Genauere finanzielle Abwägungen werden zur Justizvollzugsanstalt Flensburg in der nächsten Woche erwartet. Seit 2000 sind im Land Schleswig-Holstein mehr als 50 Mio. Euro für Investitionen und Modernisierungen an Justizvollzugsanstalten investiert bzw. in der Planung.
Ein weiteres Thema war der richterliche Bereitschaftsdienst. Es geht darum, wie mit Alkoholkontrollen durch die Polizei nachts und an Wochenende umgegangen wird. Es steht zu erwarten, dass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben wird, den Richtervorbehalt nicht mehr zur Grundlage zu machen. Unabhängig davon ist seitens des Justizministeriums beabsichtigt, für Schleswig-Holstein eine Verordnungsregelung zu treffen. Sollte eine neue gesetzliche Grundlage im Bund geschaffen werden, wird zu entscheiden sein, wie dann zu verfahren ist.