Das man auch in einer Groko in Berlin zu Ergebnissen kommen kann, zeigt Bundesminister Jens Spahn. Mit seiner aktuellen Initiative zur Optimierung des Rettungsdienstes greift er bestehende Probleme aus der Praxis auf. Dass künftig auch Behandlungen vor Ort abgerechnet werden können, ist richtig. Die bisherige Regelung, dass Leerfahrten nicht abrechenbar sind, ist nicht in Ordnung. Und dass etwas bei der Inanspruchnahme von Notfallambulanzen geschehen muss, dürfte auch nicht in Frage stehen.
Rettungsdienstgesetz
Der Weg eines Gesetzes im Parlament
Zu den wesentlichen Aufgaben des Landtages gehört die Verabschiedung der Gesetze. Sie gelten für alle verbindlich. Aktuell wurde im Landtag eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Als Vorsitzender des zuständigen Sozialausschusses habe ich im Parlament die Vorlage eingebracht, wie sie verabschiedet werden sollte (und wurde). Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, Abgeordneten (meist Fraktionen) oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Nach der 1. Beratung im Plenum (1. Lesung) wird im zuständigen Ausschuss genauer beraten, oft gibt es auch Anhörungen Betroffener. Natürlich erörtern auch die Fraktionen die Themen. Vor der letzten Abstimmung im Plenum (2. Lesung, bei ganz wichtigen Themen kann es auch eine 3. Lesung geben) gibt der Ausschuss seine Empfehlung ab.