52 neue Löschfahrzeuge stellen wir vom Land den Kommunen für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Sie helfen bei Starkregen, Hochwasser, Bränden oder Sturmfluten, sind aber auch für den täglichen Feuerwehreinsatz voll einsetzbar. Die Wehren Probstei-Nord und Fiefbergen haben z.B. schon ein neues Fahrzeug bekommen, jetzt auch Pülsen (Köhn). Herzlichen Glückwunsch!
Pülsen
ALFA startet in der Probstei mit drei Linien
Die Anruf-Linien-Fahrten (ALFA) werden ab 13. Dez. 2020 auch in der Probstei angeboten. Mit dem Taxi zu Bus-Preisen fahren. Vorgesehen sind drei ALFA-Linien, die jeweils von Schönberg ausgehen: die Linie 120 von Schönberg nach Laboe, die Linie 220 von Schönberg nach Fahren und die Linie 261 von Schönberg nach Pülsen. Mit meinen Probsteier Abgeordneten-Kollegen Christian Lüken und Hans-Helmut Lucht habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass ALFA auch in der Probstei angeboten wird. Wir freuen uns, dass es noch in diesem Jahr losgeht. Der Kreis übernimmt die Mehr-Kosten, es könnten ca. 100 000 Euro im Jahr werden.
Banketten-Schäden: Wir wollen allen sechs Gemeinden helfen
Der Hauptausschuss des Kreises hat auf Antrag der CDU-Fraktion dem Kreistag empfohlen, dass der Kreis die Schäden an den Banketten der Umleitungsstrecken in Fargau-Pratjau, Giekau, Köhn/Pülsen, Lammershagen, Mucheln und Selent bezahlt. Der Beschluss erfolgte mit 12 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen. Damit ist klargestellt, dass allen 6 Gemeinden, die von den durch die Umleitung der Bundestrasse 202 zwischen Selent und Bellin verursachten Schäden betroffen sind, geholfen wird. Endgültig entscheidet der Kreistag am 27. Februar.
Klarstellung zur Finanzierung der Banketten-Schäden
„Mit unserem Antrag zur Kreistagssitzung am 5. Dezember 2019 zu den Schäden an Banketten haben wir alle Schäden gemeint, die durch die Umleitung der B 202 (Selent – Bellin) entstanden waren. Nach unserer Kenntnis sind davon Fargau-Pratjau, Giekau, Köhn/Pülsen, Lammershagen, Mucheln und Selent betroffen“, so Thomas Hansen, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL.
Es sei schade, dass die Kreisverwaltung dies anders interpretiere. Dadurch seien unnötige Irritationen in den Gemeinden entstanden. Hansen und Kalinka: „Wir haben als Antragsteller bewusst in dem dann einstimmig gefassten Beschluss keine finanzielle Grenze gesetzt und keine Begrenzung auf zwei Gemeinden vorgenommen, um eben allen betroffenen Gemeinden die Kosten von der Hand zu halten und eine rasche wie unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen. Es handelt sich um FAG-Mittel, die das Land dem Kreis zur Verfügung stellt.“
Beide kündigen an, ggf. einen klarstellenden Beschluss herbeizuführen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt. Aber es sei bedauerlich, dass trotz der klaren Meinungsbildung im Kreistag und den Aussagen der Antragsteller möglicherweise eine erneute Befassung mit dem Thema im Kreishaus nötig sei.