Auf dem Symposium 2018 im Landeshaus haben Sozialausschuss und Sozialministerium intensiv mit der Aufarbeitung der Vergangenheit begonnen. Von zentraler Bedeutung war der Beschluss des Landtages auf Empfehlung des Sozialausschusses, dass alle Akten zu öffnen sind. Dadurch ist es weiter gelungen, belastbar Licht in ein schlimmes Dunkel der Vergangenheit zu bringen. Es hat sich bestätigt, was Opfer – wie auf dem Symposium – berichtet hatten.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Februar diesen Jahres rd. 6,2 Mio. Euro bereit gestellt, um allen Anspruchsberechtigten bis 1975, die bislang noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, dies zu ermöglichen. Zudem wird die Anlauf- und Beratungsstelle weiter arbeiten. So lange, wie nötig. Auch hier habe ich mich sehr engagiert.
Wir beabsichtigen, ein weiteres Symposium Anfang 2022 durchzuführen. Auch auf meine Initiative läuft inzwischen die weitere Aufarbeitung bis 1990. Wir erwarten den Bericht Ende 2020. Diese weitere Aufarbeitung gibt es derzeit nach meiner Kenntnis nur in Schleswig-Holstein. Prof. Cornelius Borck, Dr. Christof Beyer und dem Team gebührt großer Dank für die beeindruckende Arbeit.
„Das Symposium vom 28./29. November 2018 hier im Landtag hat uns in bedrückendster Form die Augen geöffnet, was Kinder und Jugendliche in Heimen und Einrichtungen erlitten haben. Für uns war klar: Dies muss mit allen noch verfügbaren Möglichkeiten aufgearbeitet werden. Ich möchte noch einmal denjenigen besonders danken, die den Mut und die Kraft hatten, über das Schlimme zu berichten. Und ich möchte Minister Dr. Heiner Garg danken, sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss und den Betroffenen auf den Weg der Aufarbeitung gemacht zu haben.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Prof. Cornelius Borck und seinem Team – wir haben im Januar 2021 im Sozialausschuss über die bisherigen Ergebnisse beraten – macht deutlich: Dass, was uns geschildert wurde, ist wahr. Verstöße gegen die Menschenwürde, Medikamentenmissbrauch und Medikamentenerprobung, Gewalt, eine systematische Herabwürdigung der Persönlichkeit und das Absprechen der Bildungsfähigkeit waren in einem Teil der Heime und Einrichtungen bitterer Alltag.
Dass mehr Aufarbeitung zumindest auch im Nachhinein möglich ist, ist inzwischen belegt. Ich danke Prof. Borck und seinem Team für die herausragende Arbeit. Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in anderen Bundesländern gegangen wird. Das sind wir den Opfern schuldig, denen die Kindheit und Jugend geraubt und oft schwerer Schaden für das gesamte Leben zugefügt wurde.
Über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Heesterberg in Schleswig wie in anderen Einrichtungen bis Ende der 60er Jahre kann es keine Zweifel mehr geben. Erst seit Anfang der 70er Jahre, als die Verantwortung für die Aufsicht ins Sozialministerium gewechselt war, sind deutliche Veränderungen erkennbar. Dass den gedemütigten jungen Menschen lange Zeit nicht oder nicht ausreichend geglaubt wurde, tat ihnen zudem sehr weh.
Mit den Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene (DS 19/2795) in Höhe von 6,2 Mio. Euro – je nach Inanspruchnahme bis 2030 gestaffelt – soll jenen geholfen werden, die aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe wegen des Versäumnisses der Antrags- und Anmeldefrist bislang keine Anerkennungsleistungen erhalten haben. Es sind Betroffene, die bis 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes untergebracht waren. Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen der Pharma-Industrie wie frühere Träger von Einrichtungen, sich ihrer Verantwortung -auch finanziell- zu stellen.
Wir sprechen uns dafür aus, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein der Stiftung Anerkennung und Hilfe solange wie nötig fortgesetzt wird. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Dank gebührt Frau Christiansen und Frau Toelch für ihre sehr engagierte Arbeit. Die notwendigen Finanzmittel stehen bereit, der Opferhilfefonds ist im Landeshaushalt mit insgesamt 7,5 Mio. Euro hinterlegt.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht nur bis 1975, sondern inzwischen bis 1990. Mögen andere Bundesländer diesem Weg folgen.
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