Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch in Pflegeeinrichtungen ist seit dem 29. März 2021 in Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.
Pflegeheime
Senioren das Leben zuhause möglichst lange ermöglichen
„Erst im hohen Alter steigt die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein deutlich an, die in ein Pflegeheim gehen“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, unter Berufung auf die Erhebungen des Statistikamtes Nord (12/2021). 30% der über 90jährigen befänden sich in vollstationärer Pflege. Bei den 80- bis 90jährigen seien es nur 8%, bei den 70- bis 80jährigen 2%. Interessant sei aber auch, dass die Zahl der in einem Pflegeheim Lebenden seit 2017 nicht gestiegen, sondern leicht gesunken sei.
Kalinka: „Die Zahlen mögen auf den ersten Blick wenig überraschen. Sie machen aber deutlich, dass Senioren möglichst lange in der gewohnten Häuslichkeit und Umgebung leben möchten. Wir müssen noch stärker seitens der Politik den Blick darauf richten, sie dabei zu unterstützen. Der Weg ins Heim ist bei den allermeisten nicht die erste Wahl. Vielmehr erst dann, wenn es nicht mehr anders geht.“
Die Zeit der Einsamkeit war lang genug
Es belastet die Bewohner, die Angehörigen und Freunde, die Mitarbeiter,aber auch uns in der politischen Verantwortung sehr, dass seit März die Besuchsmöglichkeiten in den Heimen wegen der hohen Corona-Risiken so eingeschränkt werden mussten. Wir haben seither im Sozialausschuss des Landtags unter meinem Vorsitz immer wieder über die Lage gesprochen. Umso mehr freue ich mich, dass es ab 15. Juni ein Recht auf die Möglichkeit zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen gibt. Nachdem vor einiger Zeit bereits die Möglichkeit zum Besuch wieder gegeben war, habe ich Wert darauf gelegt, dass das Ministerium darauf schaut, ob dies auch überall praktiziert wird. Mit der neuen Regelung besteht Klarheit. Wir wissen, dass dies Mehrarbeit bedeutet. Dies muss aber nachrangig sein gegenüber den Rechten der Bewohner. Die Grundrechte gelten selbstverständlich auch für sie. Die Zeit der Einsamkeit war lang genug.
Pflegeheime: Besuche sind wieder möglich
Eine besonders schwere Zeit ist die jetzige für diejenigen, die in Pflegeheimen wohnen. Ab 4. Mai können sie von einer Person Besuch für max. 2 Stunden bekommen. Notwendig ist eine telefonische Anmeldung, die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. Im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn die besuchende Person auf Hilfe angewiesen ist, kann eine weitere Person diese begleiten. Wenn es bei Alleinnutzung möglich ist, kann der Besuch im Zimmer stattfinden, ansonsten in einem anderen Raum. Die Regelungen gelten auch für die Eingliederungshilfe. Die Regelung trägt dazu bei, der Vereinsamung entgegen zu wirken. Kontakte, Gespräche sind wichtig. Für die Lockerung habe ich mich eingesetzt. Das Thema wurde im Sozialausschuss beraten, Minister Dr. Heiner Garg berichtete.
Konkrete Schritte für mehr Pflegepersonal
Binnen einen Jahres sollen 13.000 neue Stellen in den Pflegeheimen geschaffen werden. Dies sieht der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf vor. Zudem soll den Klinken ab 2020 konkrete Vorgaben gemacht werden, wie viele Pflegekräfte für die Patienten zur Verfügung stehen müssen. Eine Ausbildungsoffensive, die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das gezielte Anwerben ausländischer Pflegekräfte sind dabei von besonderer Bedeutung. Werner Kalinka MdL: „Dies sind konkrete Schritte, die dazu beitragen werden, das Problem Pflegenotstand anzugehen.“