„Niemand darf von den Impfangeboten ausgeschlossen werden,“ so der Landesvorsitzende des Sozialverbandes, Alfred Bornhalm in einer Pressemitteilung. Dies ist auch meine Meinung. Meine Position in der Debatte im Landtag zur Corona-Lage: Auch diejenigen, die in der Prio 1 und 2 bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Termin haben, Bürger ohne digitale Möglichkeiten oder mit Mobilitätsproblemen wie in sozial schwierigen Wohnbereichen müssen real entsprechende Angebote haben. Eine möglichst hohe Impfquote liegt auch im Interesse der Bekämpfung der Pandemie. Die Bereitschaft zum Impfen ist hoch. Und: Durch Corona darf die soziale Schere nicht größer werden. Die 7stündige Anhörung im Sozialausschuss (28 Organisationen) hat Probleme sehr deutlich gemacht.
Pandemie
Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte
Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.
Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“
Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.
Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.
Corona: Maßnahmen müssen differenziert sein
Ausgangssperren – genau hinschauen!
Modellprojekte in Laboe und Blekendorf – hervorragende Konzepte
„Beide Modellprojekte aus dem Kreis Plön zur Kultur haben beim Land Berücksichtigung gefunden. Sowohl die „Laboer Lachmöwen“ wie auch Filippos Erlebnisgarten in Blekendorf zeigen, dass man trotz Corona sehr gute Angebote machen kann. Die Konzepte sind hervorragend. Herzlichen Dank,“ so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka. Er befürwortet Modellprojekte und hat sich dafür eingesetzt. Kalinka dankte Kultusministerin Karin Prien für die Berücksichtigung der Projekte.
Kalinka: „Ich hätte es auch gern gesehen, wenn aus dem Kreis Plön im touristischen Bereich eine Modellregion angeboten worden wäre. Es gab gegenüber einer Bewerbung aus dem Kreis beim Land eine positive Offenheit, auch wegen der seit langem geringen Inzidenz bei uns. Dies wäre besonders für Vermieter und Gastronomie zumindest eine konkrete Perspektive gewesen.“ Zu verweisen sei zum Beispiel auf die Schlei-Region, wo eine größere Zahl von Gemeinden und die Stadt Eckernförde jetzt die Chance hätten, Angebote zu machen.
Sorgfalt auch beim Corona-Gesetz!
Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.
In Pflegeeinrichtungen gelten neue Besucherregelungen
Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch in Pflegeeinrichtungen ist seit dem 29. März 2021 in Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.
Die Außengastronomie darf ab Montag in S-H öffnen
Die Grundrechts-Diskussion ist Sache aller
Das Vorenthalten von Grundrechten ist nur zulässig, wenn dies verhältnismäßig ist. Ist vollständiger Schutz durch Impfungen gegeben, sind Einschränkungen nicht mehr zulässig. Ob dies dann bedeutet, einem negativen Test gleichgestellt zu sein oder noch mehr, wird die Diskussion zeigen. Warum im Übrigen erst nach der „3. Welle“, wie Bundesminister Jens Spahn meint? P.S.: Natürlich sind die Schlagzeilen über Ostern bei solchen Aussagen sicher. Aber wäre es nicht besser gewesen, in Form eines Dialoges darüber nach Ostern gemeinsam zu diskutieren? Dies ist nicht nur Sache des Bundes oder der Regierung.
Erst mal in Stuttgart anfangen, Herr Ministerpräsident!
Vor einigen Tagen meinte MP Winfried Kretschmann (Grüne) – gemeinsam mit Markus Söder (CSU) – die anderen Länder in einem Brief zu mahnen, konsequenter gegen Corona vorzugehen. Erst mal in Stuttgart anfangen, Herr Kretschmann! Mehr als 10.000 Demonstranten meist ohne Maske und Abstand – und eine Polizei, die zwar mit mehr als 1000 Beamten und Wasserwerfern vor Ort ist, aber kaum eingreift. So etwas ist Pandemie-treibend, ein starkes Infektionsrisiko. Wenn das in den anderen Ländern Schule macht, sind die Folgen absehbar.