Maskenpflicht
Masken: Landtag für Sonderzahlung bei geringem Einkommen
Für Bürger, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Unterstützung als Asylbewerber bekommen, bedeutet die Pflicht zum Tragen einer Maske wie in Geschäften, im ÖPNV, in Pflegeheimen und bei religiösen Veranstaltungen keine geringe zusätzliche Ausgabe. Der Landtag hat den Bund aufgefordert, leistungsberechtigte Bürger mit einer Sach- oder Geldleistung zu unterstützen. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wird das Land eigene Haushaltsmittel bereitstellen, um jedem Leistungsberechtigten eine Sonderzahlung in Höhe von 20 Euro zu geben. Das bedeutet rd. 5 – 6 Mio. Euro. Für den Landeshaushalt. Ich hatte in der Sitzung des Landtages am 20. Januar 2021 auch hierzu deutlich Position bezogen und darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir haben ein großes Interesse daran, dass gute Masken betragen werden.
Mehr Impfstoff, Schutzausrüstung, 9,7 Mio. Masken
Landesregierung informiert umfassend über Masken
Das Gesundheits- und das Verbraucherschutzministerium in S-H haben eine Informationsbroschüre über Masken erarbeitet. Darin werden darin die verschiedenen Maskentypen vorgestellt und deren Unterschiede zur einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Community-Maske) aufgezeigt. „Diese Broschüre bietet einen wirklich guten Überblick über die verschiedenen Maskentypen“, so Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen: „Für wen ist welche Maske ratsam? Worauf muss ich bei den gut schützenden FFP-2-Masken achten? Diese und weitere Fragen werden beantwortet.“ Die Informationsbroschüre ist einseh- und abrufbar unter https://bit.ly/37Cw731.
9,7 Mio. mehr Masken für Schleswig-Holstein
Aus Beständen des Landes werden 9,7 Mio. Exemplare Mund-Nasen-Schutz zusätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dies ist von der Landesregierung und vom Finanzausschuss des Landtages beschlossen worden. Die Masken sollen über das THW an die Ämter und amtsfreien Gemeinden ausgeliefert werden. Gespräche über die Umsetzung haben mit den Kommunalen Landesverbänden begonnen. Die Masken erhalten Polizei, Schulen, KiTas und Kindertagespflege, die ambulante und stationäre Pflege, die Eingliederungshilfe und die stationäre Jugendhilfe. In diesen Bereichen gibt es rd. 134.000 Beschäftigte. Das Landesjugendamt hat z.B. empfohlen, dass Erwachsene in den KiTas Mund-Nasen-Schutz tragen, da eine Ansteckung dort nach vorliegenden Erkenntnissen in erster Linie durch Erwachsene geschieht.
Die Nähmaschinen rattern
Es sind viele, die an den Nähmaschinen sitzen. Eine von ihnen ist Cathrin Heller, die bereits mehr als 300 Masken genäht hat. Für die Schule, für Rettungskräfte. Für die Hellers selbstverständlich, dass die Familie bei Bedarf mit hilft. Allen, die sich engagieren, ein herzlicher Dank. Stoff und Schutz muss besorgt werden, das Nähen und die Erstellung brauchen Zeit. Mit Beginn der Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen wird das Problem noch drängender, genügend Schutz zur Verfügung zu haben. Vom Land werden die Bemühungen um Schutzausrüstung deutlich intensiviert. 30 Mio. Euro werden wir im Landtag am 6. Mai 2020 bereitstellen, damit sollen auch heimische Firmen ermutigt und gefördert werden, die Produktion aufzunehmen. Darüber freue ich mich sehr – eines der Themen, die ich immer wieder angesprochen habe.