Einbruchsschutzprogramm: Es stehen noch Mittel bereit

1,8 Mio. Euro stehen in 2020 für das Einbruchsschutzprogramm des Landes zur Verfügung. Bislang gingen in diesem Jahr mehr als 500 Förderanträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. MdL Werner Kalinka: „Die Mittel des Programmes sind damit noch nicht alle aufgebraucht. Förderanträge können noch bis zum 11. Dezember 2020 bei der IB.SH gestellt werden.“ Die Zahl der Einbrüche sei in Schleswig-Holstein kontinuierlich gesunken. Das Programm gibt es seit 2016.

Die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 500 Euro pro Antrag. Zuschüsse werden gestaffelt in Höhe von bis zu 20% der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1 550 Euro pro Wohnobjekt gewährt. Investitionen bis 1000 Euro werden mit 20%, die restlichen förderfähigen Ausgaben bis maximal 10 000 Euro mit 15% bezuschusst. Anträge und weitere Informationen zum Einbruchsschutz sind unter www.ib-sh.de/zuschuss-fuer-einbruchschutz verfügbar.

Einbrüche: Wir brauchen mehr Polizei vor Ort und mehr Prävention

Mehr als 1.000 Einbrüche gab es im vergangenen Monat in Schleswig-Holstein. In einer Gemeinde auf dem Ostufer soll es in der vergangenen Zeit schon rund 100 Einbrüche gegeben haben. Was ist zu tun? Natürlich Wachsamkeit und Vorsorge, vor allem aber mehr Polizei auf der Straße und vor Ort. Und: Mehr Prävention. Dieser Bereich ist bei der Polizei leider immer mehr abgebaut worden. Weil es zu wenig Polizeibeamte im Land gibt.

Das Land hat die Zahl der Polizeistationen und der Polizeibeamten bei uns im Kreis seit Jahren verringert. Wir haben immer wieder – auch im Kreistag und im Polizeibeirat  – deutlich gemacht, dass wir diesen Weg für falsch ansehen und ihn ablehnen.

100 Polizeibeamte leisten inzwischen nur noch in den Stationen im Kreis Plön ihren Dienst, wobei einige durch Aufgaben im Zuge der Flüchtlingssituation vorrangig gebunden sind.banner-einbruch

Zehn Maßnahmen zu Prävention und Sanktion bei jugendlichen Intensivtätern

In einer Pressekonferenz am 21.06.2011 in Kiel haben der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Dr. Christian von Boetticher, MdL, und der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfratkion Werner Kalinka, MdL, nach Beratungen in der CDU-Fraktion und im CDU-Landesvorstand ein Maßnahmenpaket für den Umgang mit jugendlichen Intensivtätern vorgestellt.

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Eine Änderung des Jugendstrafrechts ist angezeigt

Als „Signal für erheblichen Änderungsbedarf“ hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, die jüngst veröffentlichen Zahlen des Statistikamtes Nord zur Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein und Hamburg bezeichnet.

Kalinka: „Es ist dokumentiert, dass im Jahr 2009 mehr als die Hälfte der Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein auf das Konto von Jugendlichen und Heranwachsenden gingen.“ Die vorliegenden Zahlen belegten eindeutig, wo die Anstrengungen in der Kriminalitätsbekämpfung ihren Schwerpunkt haben müssten.

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