In den vergangenen drei Jahren hat es in Schleswig-Holstein mehr als 12 000 DNA-Untersuchungen gegeben. Dies hat die Landesregierung dem Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (CDU) auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt. Im Jahr 2017 sind von den in Auftrag gegebenen Untersuchungen etwa 520 bislang nicht abgeschlossen. Auftraggeber sind / waren zumeist die ermittelnden Polizeidienststellen, seltener die Staatsanwaltschaften oder die Gerichte.
Hinsichtlich der Frage Kalinkas zur DNA-Entwicklung in den nächsten 5 – 10 Jahren antwortet die Landesregierung: „DNA-Phänotypisierung: derzeit wird geprüft, ob DNA-Informationen ausgewählter Merkmale wie z.B. die Haar- oder Augenfarbe in das Untersuchungsspektrum mit aufgenommen werden können und sollten. Sofern derartige Untersuchungen durchgeführt werden sollten, wären zunächst rechtliche Änderungen in der StPO erforderlich.
Das Verfahren des next-generation-sequencing (NGS) wird in den nächsten Jahren zur Marktreife geführt werden. Durch diesen neuen methodischen Ansatz könn(t)en Spurenvermischungen besser aufgetrennt werden und wesentlich mehr Informationen aus nicht codierenden Bereichen erzielt werden.“