Die Kitagesetzgebung im Land soll neu geordnet werden. Dies hat der Landtag auf Antrag von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP beschlossen. Es sollen die qualitativen Standards verbessert und das Finanzierungssystem dynamisch, fair und bedarfsgerecht gestaltet werden. Dazu soll das Gespräch mit allen beteiligten Akteuren geführt werden. Insgesamt stehen 170 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landesregierung ist mit dem heutigen Beschluss gebeten worden, bis April 2018 Eckpunkte für eine Reform des Systems zu entwickeln. Das Thema wird im Sozialausschuss beraten, dessen Vorsitzender Werner Kalinka ist. Die Kita-Finanzierung ist auch besonders seit 2016 im Kreis Plön ein immer wieder erörtertes Thema. Die Plöner-CDU-Kreistagsfraktion, der Jugendhilfeausschuss mit dem Vorsitzenden Tade Peetz und Kommunen haben verschiedene Probleme benannt und Initiativen gestartet.
Der Landtagsbeschluss:
- In keiner Lebensphase lernen Kinder so viel und so schnell wie in den ersten Lebensjahren. Daher sind diese Jahre besonders entscheidend für die persönliche und soziale Entwicklung. Auch die Grundlagen für Selbstbestimmung und Teilhabe im späteren Leben werden schon in den ersten Lebensjahren gelegt. Gute zeitliche und qualitative Angebote zur Kindertagesbetreuung unterstützen daher nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern schaffen die Möglichkeit, schon im vorschulischen Alter Kinder gezielt zu fördern.
- Um die qualitativen Standards zu verbessern und das Finanzierungssystem dynamisch, fair und bedarfsgerecht zu gestalten, spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine umfassende Reform der Kitagesetzgebung aus. Dies kann nur im Gespräch mit allen beteiligten Akteuren geschehen.
- Die Landesregierung wird daher gebeten, bis April 2018 Eckpunkte für eine Reform des Systems, sowohl was Finanzierung als auch qualitative Standards betrifft, zu entwickeln.