Die KiTa-Reform hat die letzte parlamentarische Hürde vor der Verabschiedung im Landtag in der Sitzung vom 11. bis 13. Dez. 2019 genommen. Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, Grüne, FDP, SSW, AfD) beschloss der Sozialausschuss den Gesetzentwurf. Zuvor waren die Argumente noch einmal intensiv ausgetauscht worden. Nur die SPD, die einige Anträge tags zuvor eingebracht hatte, stimmte dagegen. Seit Herbst 2017 wird über das längst reformbedürftige KiTa-Thema im Landeshaus und vor Ort beraten. Wird das Gesetz verabschiedet, wird der KiTa-Standard verlässlich festgelegt (wofür das Land zahlt) und werden die Elternbeiträge verbindlich begrenzt. Fotos: Landtag Schleswig-Holstein.
Kita-Gesetz
KiTa – „viele echte gute Neuerungen“
Fast 14 Stunden KiTa-Anhörung im Sozialausschuss in durchgehend voller Präsenz des Ausschusses wie des Ministeriums mit Minister Dr. Heiner Garg an der Spitze. Fazit: Der Gesetzentwurf bildet einen guten Rahmen („viele Punkte positiv“, „viele echte gute Neuerungen“), es wird in großer Breite gewürdigt, dass das Land (endlich) zu umfassenden gesetzlichen Regelungen Ansprüchen für Kinder, Kitas und Kommunen) kommt und viel Geld in die Hand nimmt. Die Anhörung wird gründlich ausgewertet – deshalb ist sie erfolgt. Einige Themen: Verfügungsstunden, Stundensätze für Reinigung, Definition Mindeststands, Inklusion, flexiblere Erzieherausbildung, Weiterbildung, Naturkindergärten.
KiTa-Reform: Lob und Verbesserungsvorschläge
Eine sehr konstruktive, informative, mehr als 7 Stunden dauernde Anhörung des Sozialausschusses im Landeshaus zum Gesetzentwurf zur KiTa-Reform. Lob, viel Zustimmung zu den Grundpunkten der Neuregelung, aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge und weitere Wünsche. Angehört wurden: Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag, LAG der Wohlfahrtsverbände, Forum Sozial, Ver.di, Unfallkasse Nord, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Kinderschutzbund, Dansk Skoleforening for Sydslesvig, ULD, Institut für Partizipation und Bildung e.V., Diakonie, Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen, Caritas, Christliche Erziehergemeinschaft.
Zweitägige Anhörung im Sozialausschuss zum Kita-Gesetz
In einer zweitägigen Anhörung werden mehr als 30 Verbände und Organisationen im Sozialausschuss die Gelegenheit haben, ihre Auffassungen zum Kita-Gesetzentwurf der Landesregierung vorzutragen. Die öffentlichen Sitzungen im Landeshaus beginnen am Donnerstag um 10 Uhr, am Freitag um 9 Uhr. Die Kita-Reform ist eines der wichtigsten Vorhaben der Wahlperiode. In dem Gesetz, das im Dezember 2019 im Landtag verabschiedet werden soll, geht es um die künftigen Regelungen für mehr als 1700 Kitas und für die Tagesmütter. Im Mittelpunkt stehen die Verstärkung der Qualität, eine Begrenzung der Elternbeteiligung und verlässliche dauerhafte Finanzierungen für alle Beteiligten.