KiTa-Debatte im Landtag

Das seit 2020 geltende KiTa-Gesetz hat eine positive Entwicklung ausgelöst. Das bedeutet nicht, dass alles genau so bleibt, wie es derzeit ist, aber: Der Rahmen ist da – und er stimmt. Mit dem Personalergänzungsfonds helfen wir vom Land. Seit dem 1. Jan. 2023 ist die Sozialstaffel ausgeweitet worden. Über die Frage, ob bei den Kosten der Verpflegung Entlastungen möglich sind, werden wir 2024 im Rahmen der Evaluation beraten. Derzeit sind rd. 50 Mio. Euro nicht finanzierbar. Dies ist in etwa die gesamte freie Finanzspritze im Entwurf des Haushaltes für 2023.

(Video: Offener Kanal)

„Helfende Hände“ helfen KiTas

Die KiTas – und nicht nur sie – klagen, dass sie nicht genug Fachkräfte bekommen. Wir haben im Landtag jetzt die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel für Basteln u.a. („Helfende Hände“) einzustellen. Der Vorwurf der Opposition, damit solle der Standard gesenkt werden, ist absurd. Ich habe dies im Landtag am 15. Dez. 2022 deutlich zum Ausdruck gebracht.

Sozialausschuss: 22 Sitzungen in 2020

Corona hat viel bestimmt in 2020 – aber keinesfalls alles. Der Sozialausschuss hat in 22 Sitzungen immer wieder zum Thema Corona beraten, hatte es ständig auf der Tagesordnung, aber auch zahlreiche weitere Themen erörtert, u.a. Unrecht gegenüber Heimkindern und deren Leid, KiTa-Gesetz und KiTa-Reform, das Krankenhausgesetz, UKSH, das MaßregelvollzugsG, das PsychG, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie (und was zu tun ist), den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Pflege, die Berichte der Bürgerbeauftragten für Soziales und des Bürgerbeauftragen für Menschen mit Behinderungen, Frauenmilchbanken, bürgerfreundliche und verständliche Sprache, Familienpolitik, Themen der Senioren, Altenparlament, Fragen des Haushaltes (Nachträge), Paketbranche, Homeoffice.

Landtag verabschiedet 4 wichtige Gesetze

Neben dem Krankenhausgesetz hat der Landtag gestern 3 weitere wichtige Gesetze verabschiedet, die in diesem Jahr vom Sozialausschuss bearbeitet wurden. Das Maßregelvollzugsgesetz, das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen und das KiTa-Gesetz. Zu allen Gesetzentwürfen haben wir Anhörungen und umfangreiche Beratungen durchgeführt. Da steckt viel Arbeit drin. Danke an alle, die dazu beigetragen haben, gute Gesetze zu verabschieden. Die KiTa-Reform tritt zum 1. Jan. 2021 in Kraft, wir haben jetzt noch einige Veränderungen beim KiTa-Gesetz vorgenommen. Als Vorsitzender habe ich auch hier die Beschlussempfehlungen des Ausschusses dem Landtag vorgetragen. Meine Ausführungen zum Maßregelvollzugsgesetz und PsychHG.

550 Mio. Euro vom Land für die KiTas in S-H

Es ist ruhiger geworden um das Thema der Finanzierung der KiTas. Denn: Land und Kreis geben erhebliche Mittel. Im Haushalt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, den wir in einer gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Finanzausschuss im Landeshaus beraten haben, sind für die Kindertagespflege rd. 550 Mio. Euro Zuwendungen des Landes vorgesehen. Das neue KiTa-Gesetz, das wir sehr ausführlich beraten haben, wird am 1. Jan. 2021 in Kraft treten. In der Tagung des Landtages in dieser Woche werden die Änderungen des KiTa-Gesetzes (Drucksache 19/2601) nach den Beratungen im Sozialausschuss verabschiedet. Und: Für Investitionen gibt der Kreis 30%. Seit Jahren. Eine Initiative der CDU-Kreistagsfraktion, die Träger, Kommunen und Eltern entlastet.

Intensive Arbeit im Sozialausschuss

Rd. 4 1/4 Stunden haben wir durchgehend im Sozialausschuss des Landtages getagt. Zuvor interne Beratungen. Nach den Berichten von Sozialminister Dr. Heiner Garg zu Corona, Impfzentren, Fleischindustrie und Pflegebonus (das Land stellt 55 Mio. Euro bereit) und der Diskussion haben wir verabredet, am 17. Dezember erneut zu tagen und im nächsten Jahr Experten-Anhörungen zu Corona durchzuführen. Verabschiedet zur endgültigen Beschlussfassung im Landtag Mitte Dezember wurden das Krankenhausgesetz, die Veränderungen beim KiTa-Gesetz, das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen und das Maßregelvollzugsgesetz. Die 4 wichtigen Gesetze sind nach den Anhörungen im Sozialausschuss intensiv beraten und zum Teil verändert worden.

KiTa-Reform wurde im breiten Dialog erarbeitet

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka weist die Kritik des Bürgermeisters von Schönkirchen, Gerd Radisch am Verfahren zum KiTa-Gesetz entschieden zurück. Der Vorwurf, die Gemeinden seien „unter Zeitdruck gesetzt“ worden und „es gebe im Grunde keine Vorbereitungszeit“, sei absurd. Dies gelte auch für die Aussage, die Kommunen seien „nicht eingebunden“ gewesen. (KN 10. Jan. 2020, Besuch der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli im AWO-Kinderhaus in Schönkirchen).

Kalinka: „Seit Herbst 2017 wurde das Thema beraten, ist bekannt, dass ein Gesetz kommt. Die Notwendigkeit, endlich das Gestrüpp von Regelungen durch ein Gesetz zu beenden, war und ist weithin unstrittig. Die kommunalen Landesverbände sind von Beginn an informiert, damit auch die Gemeinden. Es hat Gespräche, öffentliche schriftliche wie mündliche Anhörungen, Infos, Schreiben, Homepage-Darstellungen und Veranstaltungen wie mit Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop im September 2019 in Probsteierhagen oder beim Gemeindetag in Wankendorf gegeben. Jederzeit wäre es zudem möglich gewesen, das Gespräch zu suchen. Mehr Transparenz geht kaum.“

Wenn zudem zu hohe KiTa-Kosten für die Gemeinde von Herrn Radisch beklagt werden, so sollte er sich doch zunächst vor Ort um Klärung bemühen. In der Pressemitteilung der SPD Kreis Plön vom 11. Januar 2020 zum Besuch der SPD-Landesvorsitzenden und des Bürgermeisters wird der Leiter des AWO-Kinderhauses, Andreas Boer, dahingehend zitiert, das neue KiTa-Gesetz beinhalte nur Mindeststandards, die Qualitätsverbesserungen blieben „hinter den Erwartungen zurück“. Kalinka: „Wenn dies so gesehen wird, dann würden die KiTa-Kosten noch weiter steigen. Daran müssten sich auch die Gemeinden beteiligen. “ Das Land beteilige sich schon jetzt mit erheblichen Beträgen.

Im Landtag hatte nur die SPD-Fraktion im Dezember 2018 gegen das neue KiTa-Gesetz gestimmt, das am 1. August 2020 in Kraft tritt.

Arbeitsplätze vor Ort sind familienfreundlich

„Es ist gut für Arbeitnehmer und Familien, wenn Arbeiten – Wohnen – Freizeit möglichst dicht beieinander sind. In Schönkirchen wird dafür – seit langem – viel getan. Die Gemeinde ist für Unternehmen und Arbeitsplätze attraktiv, dies wird auch im Land geschätzt. Das neue Gewerbegebiet wird vom Land mit 5 Mio. Euro unterstützt – eine stattliche Summe“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in seinem Grußwort beim Neujahrsempfang der Gemeinde. Ministerpräsident Daniel Günther hatte den Förderbescheid im August 2019 überreicht.

Aus dem sozialen Bereich hob Kalinka die stärkere Förderung der Familienbildungsstätten hervor, was auch für Schönkirchen positiv sei. Gut für die gesamte Region seien im gesundheitlichen Bereich die Förderungen des Landes für das UKSH mit dreistelligen Millionen-Beträgen und für die Klinik Preetz, die im vergangenen Jahr für die Intensivstation 10 Mio. Euro erhielt. Dies komme Patienten wie Mitarbeitern zu Gute. Kalinka: „Zusammen mit den niedergelassenen Ärzten und unserem Rettungsdienst sind wir im Bereich der gesundheitlichen Sicherheit bei uns gut aufgestellt.“

Erstmals gebe es für Schleswig-Holstein ein KiTa-Gesetz, in dem die Standards, Finanzierung und Höchstbeträge für die Eltern festgelegt würden. Es tritt am 1. August 2020 in Kraft. Kalinka: „Ein faires Modell. Das Land gibt dafür erhebliche Mittel. Wer allerdings mehr will, muss dafür auch als Gemeinde die Kosten übernehmen.“ Im Landtag haben bis auf die SPD-Fraktion alle zugestimmt.

Auf dem Foto (von links): Burkhard Liese (Bürgermeister von Brüel, Partnergemeinde von Schönkirchen), Kai Bellstedt (stellv. Landrat), Ernst-Peter Schütt (Bürgervorsteher), Gerd Radisch (Bürgermeister), Hildegard Mersmann (stellv. Amtsdirektorin), Werner Kalinka (Landtagsabgeordneter), Hans-Herbert Pohl (Amtsvorsteher)

Das neue KiTa-Gesetz bringt Vorteile

„Die ab 1. August 2020 geltende neue KiTa-Gesetzgebung in Schleswig-Holstein entlastet viele Eltern, steigert die Qualität und gibt den Eltern bei freien Plätzen mehr Wahlfreiheit. Das Land übernimmt die Kosten, die für einen bestimmten Standard entstehen. Erstmals gibt es durch ein Gesetz verbindliche Maßstäbe im KiTa-Bereich. Drauf besteht ein Rechtsanspruch, auch bei der Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung und den Schließzeiten“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hatte im Landtag auch bei der Verabschiedung des Gesetzes gesprochen.

Inwieweit Kommunen künftig mehr oder weniger zahlen müssten, sei von verschiedenen Faktoren abhängig. Kalinka: „Dass ein Mehr an Leistungen und ein Senken der Elternbeiträge nicht zu weniger oder gleichbleibenden Ausgaben führen kann, ist doch selbstverständlich. Wer mehr anbieten will, als das Land nach seinem definierten Standard zahlt, kann dies gern tun, muss dafür aber als Kommune auch selbst zahlen. Wichtig ist doch, dass die Finanzierung endlich planbar verlässlich ist.“

Zwischen Land und Kommunen würden die finanziellen Regelungen künftig fairer sein. Grundlage der Finanzierung sei der Standard des Qualitäts-Kosten-Modelles (SQKM), der gesetzlich definiert sei. Neben dem daraus resultierenden anteiligen Landesbeitrag übernehme das Land die künftig aus der Beitragsdeckelung entstehenden weiteren Kosten. Die Förderung pro Kind werde sich in dieser Legislaturperiode von durchschnittlich rund 2.000 Euro auf rund 4.400 Euro im Jahr 2022 verdoppeln. Insgesamt wendet das Land knapp 500 Mio. Euro mehr allein in dieser Wahlperiode für KiTas und Tagesmütter auf.

Kalinka: „Wir begeben uns auf einen positiven Weg. Die frühkindliche Bildung wird gestärkt. Die Wahlfreiheit der Eltern wird erweitert. Die KiTa-Datenbank stärkt die Transparenz und macht Wege schneller. Dass dies eine Reihe von Vorteilen bringt, kann eigentlich nicht strittig sein. Sollte sich herausstellen, dass Korrekturen sinnvoll erscheinen, so werden wir darüber sprechen. Die Reform ist notwendig und war überfällig, um mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei Standards, Finanzierung und Beiträgen zu bekommen.“

SPD und KiTa-Reform: Wenn 2 und 2 nicht mehr 4, sondern 5 sind

Die KiTa-Reform ist im Landtag beschlossen, sie tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Nur die SPD stimmt dagegen. Eltern werden entlastet, die Qualität wird gesteigert, ein Teil der Kommunen wird entlastet. Wo das nicht der Fall ist, ist zu schauen, was dafür der Grund ist. Wirklich dürftig, was die SPD im Parlament in der Debatte gezeigt hat. Dort wäre der Ort gewesen, Alternativen und deren Finanzierbarkeit darzulegen. Nichts dergleichen. Ich habe dazu im Landesparlament deutlich meine Meinung gesagt: