Das neue KiTa-Gesetz: Verlässlichkeit, mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, konstante Elternbeiträge

Das KiTa-Gesetz ist vom Landtag in seiner gestrigen Sitzung verabschiedet worden. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und basiert auf dem 2020 in Kraft getretenen KiTa-Gesetz, dem ersten in Schleswig-Holstein. Die Elternbeiträge bleiben auf der Höhe von 2021 konstant, was angesichts der Tarif- und Kostensteigerungen faktisch sogar eine Senkung bedeutet. Es wird mehr Flexibilität für die KiTas beim Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, um Schließungen zu vermeiden. Bürokratie wird abgebaut, die Tagespflege wird gestärkt, das Land verstetigt seinen Anteil an der Finanzierung bei mehr als 40 %. Das sind jährlich fast 800 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Eine Summe, die an die Grenze der Möglichkeiten des Landes geht. Näheres zu KiTas und KiTa-Evaluation ist auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden. Wir haben gut 10 Monate intensiv beraten, haben uns übermittelte Positionen diskutiert und ggf. aufgenommen. Der Sozialausschuss hat ausführlich beraten. Von der Opposition kam kein konkreter Änderungsantrag zum Gesetzentwurf.

KiTa-Evaluation nächste Woche im Landtag

Die Änderungen am KiTa-Gesetz werden nächste Woche im Landtag verabschiedet, wie Anfang des Jahres verabredet. Fast 1 Jahr Arbeit in der sog. KiTa-Evaluation liegt hinter uns. Wir haben die Stellungnahmen ausgewertet, viele Gespräche geführt, Verbände angehört und intensiv darüber wie unsere eigenen Einschätzungen beraten. Im Land haben wir rd. 1900 KiTas, zudem die Tagespflege. Wir flexibilisieren, sichern die Standards, sichern die längerfristige Finanzierung. Die Elternbeiträge, seit Jahren konstant, werden nicht erhöht. Das Land ist inzwischen mit rd. 770 Mio. Euro (von insgesamt 1,7 Mrd. Euro) an den Kosten für Kitas und Tagespflege beteiligt.

KiTa-Gesetz auf der Zielgeraden

Der Landtag hat entschieden, dass das jetzige KiTa-System auch das künftige sein wird. Damit haben die Träger und die Beschäftigten Sicherheit, wie gewünscht. Auch über die Frage, wie die sog. Finanzierungslücke in Höhe von 120 Mio. Euro geschlossen werden kann, kann wir seit Anfang des Jahres 2024 im Landeshaus beraten, seit Wochen intensiv. Zur KiTa-Evaluation werden wir ab September 2024 im Landeshaus erneut ausführlich beraten und im November 2024 im Landtag die nötigen Beschlüsse fassen. Die Verbände sind darüber auch gut informiert. Sie haben im Fachgremium ohnehin eine starke Möglichkeit der Mitwirkung. Nähere Einzelheiten auf der Homepage des Sozialministeriums und im KiTa-Gesetz.

Sicherheit für die KiTa-Planungen

Die KiTa-Evaluation des 2019 beschlossenen Gesetzes geht in der Juli-Sitzung des Landtages (1. und 2.Lesung) in die erste entscheidende Runde. Wir haben eine Änderung des Gesetzes dahingehend eingebracht, dass das jetzige System (Übergangssystem) auch das künftige sein wird. Damit haben Kommunen und KiTa-Träger die gewünschte Klarheit.

Zum 1. KiTa-Gesetz

Das neue KiTa-Gesetz wurde 2017 – 2019 erarbeitet. Es stellte die Ziele, Rahmenbedingungen und Förderungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage. Start der parlamentarischen Befassung war am 5. Okt. 2017, als der damalige Sozialminister Dr. Heiner Garg und Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop Grundzüge im Sozialausschuss vorstellten, dessen Vorsitzender ich damals war. (FOTOS: Claudia Kunkel)

Meine Rede im Landtag zur KiTa-Evaluation 2024

Von den 1,7 Mrd. Euro jährlich für die KiTa-Finanzierung trägt das Land 700 Mio. Euro, also mehr als 40 %. Dies kann sich sehen lassen. Bei der Evaluation im Jahr 2024 werden wir vor allem über den Korrekturbedarf an dem Gesetz aus 2019 sprechen, über die Ziele, die Verlässlichkeit des Systems, die finanziellen Möglichkeiten und Fachkräfte. Meine Rede gestern im Landtag:

(Video: Offener Kanal)

Sozialausschuss berät KiTa-Evaluation

Über die KiTa-Evaluation wird viel diskutiert und spekuliert. Wir haben hinsichtlich des weiteren Zeitplanes am kommenden Donnerstag, 7. Dez. 2023 ab 14 Uhr eine öffentliche Anhörung im Sozialausschuss des Landtages im Landeshaus, die auch im parla.net übertragen wird. Alle relevanten Verbände sind eingeladen, ihre Auffassungen darzulegen. Wird die Evaluation noch im Jahr 2024 gewünscht, wie uns inzwischen signalisiert wird, ist beabsichtigt, dem zu folgen. Dann muss die Überprüfung des KiTa-Gesetzes im nächsten Jahr in einem engen Zeitfenster erfolgen.

Das Land leistet viel für die KiTas

Immer wieder wird von der Opposition und von Verbänden in den Raum gestellt, dass bei der KiTa-Finanzierung das Land zu wenig leiste. Vor 10 Jahren, 2014, betrug der Anteil des Landes an den KiTa-Kosten rd. 145 Mio. Euro. Inzwischen liegt er in 2023 bei rd. 630 Mio. Euro (davon 98 Mio. Euro Bundesmittel) und wird in 2024 auf rd. 702 Mio Euro steigen, wovon der Bund 98 Mio. Euro trägt.

KiTa-Evaluation kann in 2024 stattfinden

KiTa-Debatte im Landtag. Wann soll das Gesetz überprüft (evaluiert) werden? Sofern die Verbände dies noch in 2024 wollen, beabsichtigen wir dies zu tun. Der Abschlussbericht für die letzten Jahre liegt im April 2024 vor. Veränderungen im Gesetz müssten bis Ende 2024 beschlossen werden. Das Land hat seine Zuwendungen für KiTas seit 2017 (245 Mio. €) in 2024 (701 Mio. €) fast verdreifacht. Elternbeiträge sind gedeckelt. Eine der Fragen ist, ob die SOKM-Finanzierung überall ausreichend ist. Und: Ob es zu viel Bürokratie und Dokumentations-Pflichten gibt. Meine Rede im Landtag:

(Video: Offener Kanal)

Nach den Vorwürfen der SPD habe ich noch einmal in der KiTa-Debatte Stellung genommen:

(Video: Offener Kanal)

Der KiTa-„Beratungsfahrplan“ 2023/24

Am 16. März 2023 hatten wir im Sozialausschuss des Landtages eine Anhörung zum KiTa-Gesetz. Der Landesverband der Kindertagespflege, der Landesverband Moderne Kindertagespflege, die Vereinigung der Kitaleitungen, die Landeselternvertretung, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände und die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände trugen ihre Positionen vor. In der Landtagssitzung vom 22. – 24. März 2023 geht es um die Drucksache 20/831, im Mai stehen weitere Änderungen an. Auch dazu wird es am 27. April eine Anhörung geben. Parallel „läuft“ bereits die KiTa-Evaluation, also die Frage, ob Grundlegenderes geändert werden sollte. Dies war schon bei der Verabschiedung des Gesetzes 2020 so verabredet worden. Darüber werden die Beratungen in der 2. Jahreshälfte 2023 beginnen, 2024 wird entschieden.