Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung der Formen von Leid und Unrecht bei der Unterbringung in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 liegt vor. Die Aufarbeitung umfasst einen längeren Zeitraum als in anderen Bundesländern. Er wurde von einem wissenschaftlichen Team unter der Leitung von Prof. Dr. Cornelius Borck von der Universität zu Lübeck in Umsetzung eines Beschlusses des Sozialausschusses und des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf 255 Seiten erstellt. Darin bestätigen die Autorinnen und Autoren, dass in der untersuchten Zeit Kinder und Jugendliche Vernachlässigung und Misshandlungen in den Einrichtungen ausgesetzt waren. Dies hatte auch ein viel beachtetes Symposium mit Betroffenen im Landeshaus 2018 deutlich gemacht. Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Menschen, die Leid und Unrecht erfahren haben und unter den Auswirkungen teilweise ein Leben lang leiden müssen. Der Landtag hat fraktionsübergreifend verdeutlicht, dass sich so etwas nie wiederholen darf und unterstützt Betroffene durch die vom Landtag bereitgestellten Hilfeleistungen.
Kinder- und Jugendpsychiatrie
6,2 Mio. Euro Unterstützung für Opfer von Leid und Unrecht
„Das Symposium vom 28./29. November 2018 hier im Landtag hat uns in bedrückendster Form die Augen geöffnet, was Kinder und Jugendliche in Heimen und Einrichtungen erlitten haben. Für uns war klar: Dies muss mit allen noch verfügbaren Möglichkeiten aufgearbeitet werden. Ich möchte noch einmal denjenigen besonders danken, die den Mut und die Kraft hatten, über das Schlimme zu berichten. Und ich möchte Minister Dr. Heiner Garg danken, sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss und den Betroffenen auf den Weg der Aufarbeitung gemacht zu haben.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Prof. Cornelius Borck und seinem Team – wir haben im Januar 2021 im Sozialausschuss über die bisherigen Ergebnisse beraten – macht deutlich: Dass, was uns geschildert wurde, ist wahr. Verstöße gegen die Menschenwürde, Medikamentenmissbrauch und Medikamentenerprobung, Gewalt, eine systematische Herabwürdigung der Persönlichkeit und das Absprechen der Bildungsfähigkeit waren in einem Teil der Heime und Einrichtungen bitterer Alltag.
Dass mehr Aufarbeitung zumindest auch im Nachhinein möglich ist, ist inzwischen belegt. Ich danke Prof. Borck und seinem Team für die herausragende Arbeit. Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in anderen Bundesländern gegangen wird. Das sind wir den Opfern schuldig, denen die Kindheit und Jugend geraubt und oft schwerer Schaden für das gesamte Leben zugefügt wurde.
Über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Heesterberg in Schleswig wie in anderen Einrichtungen bis Ende der 60er Jahre kann es keine Zweifel mehr geben. Erst seit Anfang der 70er Jahre, als die Verantwortung für die Aufsicht ins Sozialministerium gewechselt war, sind deutliche Veränderungen erkennbar. Dass den gedemütigten jungen Menschen lange Zeit nicht oder nicht ausreichend geglaubt wurde, tat ihnen zudem sehr weh.
Mit den Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene (DS 19/2795) in Höhe von 6,2 Mio. Euro – je nach Inanspruchnahme bis 2030 gestaffelt – soll jenen geholfen werden, die aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe wegen des Versäumnisses der Antrags- und Anmeldefrist bislang keine Anerkennungsleistungen erhalten haben. Es sind Betroffene, die bis 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes untergebracht waren. Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen der Pharma-Industrie wie frühere Träger von Einrichtungen, sich ihrer Verantwortung -auch finanziell- zu stellen.
Wir sprechen uns dafür aus, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein der Stiftung Anerkennung und Hilfe solange wie nötig fortgesetzt wird. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Dank gebührt Frau Christiansen und Frau Toelch für ihre sehr engagierte Arbeit. Die notwendigen Finanzmittel stehen bereit, der Opferhilfefonds ist im Landeshaushalt mit insgesamt 7,5 Mio. Euro hinterlegt.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht nur bis 1975, sondern inzwischen bis 1990. Mögen andere Bundesländer diesem Weg folgen.
Ein wichtiger Tag für Heimkinder im Landeshaus
Viele Jahre wurde öffentlich kaum etwas von dem bekannt, was in den 50er bis Anfang der 70er Jahre in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie der Behindertenhilfe geschah: Gewalt, Misshandlungen, Inkaufnahme des Todes Schutzbefohlener, Vergewaltigungen, Festbinden in Zwangsjacken, Medikamentenversuche, Ausnutzen der Arbeitskraft, ständige Drohungen. Betroffene haben ihr schweres Leid auf einem Symposium im Landeshaus am 28./29. Nov. 2018 geschildert. Höchster Respekt für diesen Mut, diese Offenheit! Der Beschluss des Sozialausschusses (Drucksache 19/1174) weist Wege zur weiteren Aufarbeitung, zur weiteren Hilfe und bekundet, dass auch das Land in Verantwortung zu den Geschehnissen steht. Ein wichtiger Tag im Landeshaus – auch der Landtag hat die Erklärung einstimmig beschlossen: