Auch kleine JVAs haben Vorteile

Ein interessanter Bericht im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR über die JVA Itzehoe. Warum eine kleinere Justizvollzugsanstalt auch durchaus Vorteile haben kann, welche Möglichkeiten es gibt, individuell auf die Häftlinge einzugehen. Denn die Resozialisierung ist ja immer auch zentraler Ansatz der Haft, um auf die „Zeit danach“ vorzubereiten. Größe ist nicht immer besser. Mancher wird sich noch an 2010/2011 im Landtag erinnern. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage des Landes wurde von der Landesregierung ernsthaft überlegt, die kleinen Justizvollzugsanstalten in Itzehoe und Flensburg zu schließen. Einige Landtagskollegen und ich haben uns damals dagegen gestellt. Das war eine heftige Debatte. Wenn ich heute den Bericht sehe, werde ich an damals erinnert. Und weiß, mich richtig entschieden zu haben.

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/JVAITZEHOE/jvaitzehoe_node.html

Landtags-Petitionsausschuss: JVA-Schließung Flensburg fand keine parlamentarische Mehrheit

Der Petitionsausschuss hat am 18.01.2011 folgenden Beschluss gefasst:

„…Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine kurzfristige Entscheidung für eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg keine parlamentarische Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefunden hat. Die Landesregierung wurde am 15.12.2010 vom Parlament aufgefordert keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten. Von Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg sowie der JVA Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.

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Mit klaren Worten haben sich die CDU- Landtagsabgeordneten Susanne Herold und Petra Nicolaisen von den Aussagen des Landesrechnungshofpräsidenten zur JVA distanziert.

In Flensburg stellten sie heute fest:

„Es steht Herrn Altmann nicht zu, bei einem so hochbrisanten Thema so eindeutig Stellung zu beziehen. Dabei ist seine Einmischung eine offensichtlich nur allzu durchsichtige Parteinahme. Sie steht im nicht zu, weil er damit seine Kompetenz als Prüfinstanz überschreitet. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt sind politische Entscheidungen, die nur das Parlament zu fällen hat. Außerdem bauen seine Wertungen auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Ministeriums auf, die längst durch andere Zahlen mehr als in Frage zu stellen sind. Dass das Justizministerium sich hier Rückendeckung vom LRH holen muss, macht deutlich, auf was für wackeligen Füßen dieses Projekt steht. Und es weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht entscheidungsreif ist. Konsequenterweise muss die Entscheidung zur Schließung der JVA ausgesetzt werden.

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JVA Flensburg: Gründliche Diskussion mit dem Minister

Der FAK „Innen und Recht“ in der Diskussion mit Justizminister Emil Schmalfuß

Zu einer gründlichen Erörterung über die Frage der möglichen Schließung der JVA Flensburg und Itzehoe sind Justizminister Emil Schmalfuß und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion im Landeshaus zusammen gekommen. Der FAK hatte die Justizvollzugsanstalten besucht und Gespräche vor Ort geführt.

Bei dem Gespräch wurden sowohl finanzpolitische wie auch justizpolitische Gesichtspunkte diskutiert. Auch stellten die Abgeordneten zu Investitionsvorhaben in Lübeck, Kiel und Neumünster Fragen, um eine Gesamtabwägung vornehmen zu können. Genauere finanzielle Abwägungen werden zur Justizvollzugsanstalt Flensburg in der nächsten Woche erwartet. Seit 2000 sind im Land Schleswig-Holstein mehr als 50 Mio. Euro für Investitionen und Modernisierungen an Justizvollzugsanstalten investiert bzw. in der Planung.

Ein weiteres Thema war der richterliche Bereitschaftsdienst. Es geht darum, wie mit Alkohol­kontrollen durch die Polizei nachts und an Wochenende umgegangen wird. Es steht zu erwarten, dass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben wird, den Richtervorbehalt nicht mehr zur Grundlage zu machen. Unabhängig davon ist seitens des Justizministeriums beabsichtigt, für Schleswig-Holstein eine Verordnungsregelung zu treffen. Sollte eine neue gesetzliche Grundlage im Bund geschaffen werden, wird zu entscheiden sein, wie dann zu verfahren ist.