Auch kleine JVAs haben Vorteile

Ein interessanter Bericht im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR über die JVA Itzehoe. Warum eine kleinere Justizvollzugsanstalt auch durchaus Vorteile haben kann, welche Möglichkeiten es gibt, individuell auf die Häftlinge einzugehen. Denn die Resozialisierung ist ja immer auch zentraler Ansatz der Haft, um auf die „Zeit danach“ vorzubereiten. Größe ist nicht immer besser. Mancher wird sich noch an 2010/2011 im Landtag erinnern. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage des Landes wurde von der Landesregierung ernsthaft überlegt, die kleinen Justizvollzugsanstalten in Itzehoe und Flensburg zu schließen. Einige Landtagskollegen und ich haben uns damals dagegen gestellt. Das war eine heftige Debatte. Wenn ich heute den Bericht sehe, werde ich an damals erinnert. Und weiß, mich richtig entschieden zu haben.

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/JVAITZEHOE/jvaitzehoe_node.html

Landtags-Petitionsausschuss: JVA-Schließung Flensburg fand keine parlamentarische Mehrheit

Der Petitionsausschuss hat am 18.01.2011 folgenden Beschluss gefasst:

„…Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine kurzfristige Entscheidung für eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg keine parlamentarische Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefunden hat. Die Landesregierung wurde am 15.12.2010 vom Parlament aufgefordert keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten. Von Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg sowie der JVA Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.

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Mit klaren Worten haben sich die CDU- Landtagsabgeordneten Susanne Herold und Petra Nicolaisen von den Aussagen des Landesrechnungshofpräsidenten zur JVA distanziert.

In Flensburg stellten sie heute fest:

„Es steht Herrn Altmann nicht zu, bei einem so hochbrisanten Thema so eindeutig Stellung zu beziehen. Dabei ist seine Einmischung eine offensichtlich nur allzu durchsichtige Parteinahme. Sie steht im nicht zu, weil er damit seine Kompetenz als Prüfinstanz überschreitet. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt sind politische Entscheidungen, die nur das Parlament zu fällen hat. Außerdem bauen seine Wertungen auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Ministeriums auf, die längst durch andere Zahlen mehr als in Frage zu stellen sind. Dass das Justizministerium sich hier Rückendeckung vom LRH holen muss, macht deutlich, auf was für wackeligen Füßen dieses Projekt steht. Und es weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht entscheidungsreif ist. Konsequenterweise muss die Entscheidung zur Schließung der JVA ausgesetzt werden.

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