Zu den wesentlichen Aufgaben des Landtages gehört die Verabschiedung der Gesetze. Sie gelten für alle verbindlich. Aktuell wurde im Landtag eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Als Vorsitzender des zuständigen Sozialausschusses habe ich im Parlament die Vorlage eingebracht, wie sie verabschiedet werden sollte (und wurde). Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, Abgeordneten (meist Fraktionen) oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Nach der 1. Beratung im Plenum (1. Lesung) wird im zuständigen Ausschuss genauer beraten, oft gibt es auch Anhörungen Betroffener. Natürlich erörtern auch die Fraktionen die Themen. Vor der letzten Abstimmung im Plenum (2. Lesung, bei ganz wichtigen Themen kann es auch eine 3. Lesung geben) gibt der Ausschuss seine Empfehlung ab.