Werner Kalinka im Landtag (18. November 2010) zu TOP 21 und 22, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f Gemeindeordnung / Kommunale Gleichstellungsbeauftragte:
„Kommunen brauchen Entscheidungsfreiheit. Deshalb sollen sie selbst entscheiden, ob sie Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigen wollen. Sie sollen auch selbst festlegen, in welcher Form sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben in den Kommunen vornehmen. Das Land sollte dazu keine verpflichtenden Vorgaben machen“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages (TOP 21 und TOP 22).
Schon jetzt arbeiteten viele Kommunen am Limit. Deshalb nütze es nichts, wenn nur davon gesprochen werde, dass Kommunen von Aufgaben entlastet werden müssten. Entscheidend sei, dass konkret mit dem Abbau von Vorschriften begonnen werde.
Kalinka: „Wir wollen, dass die Menschen in den Kommunalvertretungen möglichst weitgehend selbst entscheiden, was in ihrer Gemeinde ein Thema ist, was wie geregelt und wofür Geld verwandt werden soll. Verpflichtende Vorgaben und Zwang bei Themen, die vor Ort besser geregelt werden können, sind deshalb unangebracht. Wir haben Vertrauen zu den Kommunalpolitikern. Freiheit heißt, nicht unnötig zu gängeln.“
Niemand im Lande und im Landtag halte die Interessen der Kinder, Jugendlichen oder die Gleichstellung für unwichtig. Der Kompromiss um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung belege dies eindrucksvoll. Keinem Kind oder Jugendlichen werde es aber schlechter gehen, wenn die Kommunalpolitiker in Zukunft selbst darüber entschieden, wie sie ihre eigenen Kinder und Jugendliche vor Ort beteiligen wollten.