Sehr klare Worte vom Kanzler, bislang so nicht zu hören: „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben,“ sagte er dem „Spiegel“. Wer sich nicht auf Schutzgründe berufen könne und keine Bleibeperspektive habe, müsse gehen: „Wir müssen mehr und schneller abschieben.“ Wenn die Zuwanderung unbegrenzt bleibe, sei der Sozialstaat in Gefahr, so Olaf Scholz: „Wer eine unbegrenzte Zuwanderung will, muss ehrlich sein und sagen, dass wir dann unseren Sozialstaat, wen wir heute haben, nicht aufrechterhalten können.“
Flüchtlingspolitik
Hilfe für die Flüchtlinge ist eine humanitäre Verpflichtung
Bis zu 400 Mio. Euro haben wir seitens des Landtages als Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine bereit gestellt. Einstimmig hat der Landtag es als eine humanitäre Verpflichtung des Landes bezeichnet, die Geflüchteten und Vertriebenen angemessen schnellst- und bestmöglich zu versorgen. Von 2017 bis 2022 ist der Landtag zu 59 Plenartagungen zusammen gekommen, meist dreitägig.
Beschluss CDU-Kreisvorstand aus Oktober 2015 zur Flüchtlingspolitik
Am 12. Oktober 2015 hat der Plöner CDU-Kreisvorstand nach längerer, intensiver Diskussion seine Position zur Flüchtlingspolitik verabschiedet. Auf dem CDU-Landesparteitag am 21. November 2015 wurde der Plöner Antrag mit wenigen Änderungen beschlossen. Nachfolgend noch einmal zur Erinnerung die Punkte.
15 Punkte, die für die Flüchtlingspolitik von Bedeutung sind
- Das Grundrecht auf Asyl wird allen gewährt, die politisch verfolgt werden. Dieses steht nicht zur Disposition.
- Die Aufnahmemöglichkeiten in Deutschland sind an einer kritischen Grenze angelangt. Dies gilt insbesondere für die Unterbringung. Die Kommunen sollten mitteilen, was dabei noch real machbar ist. Es muss offen darüber gesprochen werden, welche Grenzen ehrenamtlicher Arbeit inzwischen erreicht sind.
- Wird ein Antrag auf Anerkennung als Asylbewerber / Flüchtling abgelehnt, müssen die Rückführungen auch umgesetzt werden. Diese sind unter Zuhilfenahme aller rechtstaatlichen Mittel und in menschlich würdiger Form vorzunehmen.
- Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten müssen an der Einreise in die EU gehindert werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen in die EU sollte kontingentiert werden. Asylrecht und Flüchtlingshilfe müssen an die geänderte globale Entwicklung angepasst werden.
- Eine vom Bund bis zu den Kommunen abgestimmte Verwaltung für Fragen von Asylbewerbern und Flüchtlingen muss zügig aufgebaut werden. Alle wesentlichen Aufgabenbereiche von der Aufnahme bis zur Integration wie auch zur Ablehnung eines Antrages sind zu bündeln. Ob dies auf Bundes- und Landesebene durch eigene Ministerien erfolgen sollte, ist zu erörtern.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss unverzüglich personell aufgestockt und so organisiert werden, dass Anerkennungsverfahren schnell durchgeführt werden können. Die derzeitig zu langen Zeiten sind nicht hinnehmbar. Es müssen qualifizierte Mitarbeiter aus allen Behörden des Bundes, der Länder und aus den Kommunalverwaltungen ins BAMF abgeordnet werden bzw. entliehen werden. Im Ruhestand befindlichen Mitarbeitern ist eine Reaktivierung anzubieten.
- Wesentlich ist, den Ursachen der Entwicklung zu begegnen. Bund und EU sind vor allem gefordert, Hilfsprogramme für die betroffenen Länder zu entwickeln und rasch umzusetzen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk ist finanziell stärker zu unterstützen. Den Menschen in den Flüchtlingslagern muss eine Perspektive eröffnet werden. Die seit Sommer 2015 sehr erheblich größer werdenden Flüchtlingsströme müssen schnell begrenzt werden, Schlepper-Strukturen sind entschieden zu bekämpfen.
- Polizeiliche Arbeit muss sich vor allem darauf konzentrieren, dass rechtsfreie Räume weder entstehen noch hingenommen werden. Die Grenzkontrollen müssen erheblich intensiviert werden. Es kann nicht in Frage stehen, dass die Personalien von Flüchtlingen bei Ankunft festzustellen sind.
- Europäisches Recht muss in allen EU-Ländern angewandt werden. Wird es der sozialen Wirklichkeit nicht mehr gerecht, ist es Aufgabe der Organe und Mitgliedstaaten der EU, dies zu bewerten und darüber gemeinsam zu entscheiden.
- Das Land muss die Leistungen, die es vom Bund für einen Flüchtling erhält, zu 100% zusätzlich zu den bisherigen Landesleistungen an die Kommunen weitergeben, sobald die Kommunen die Betreuung der Flüchtlinge übernehmen.
- Um eine tatsächliche Integration und Förderung der Asylberechtigten sicherzustellen, aber auch um sozialen Spannungsfeldern möglichst schon im Ansatz zu begegnen, sind schnell Programme vonnöten, um für sie Wohnungen anzubieten, Arbeits-, Schul- und Ausbildungschancen zu eröffnen und sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.
- Die Rechts- und Werteordnung in Deutschland ist von den Asylbewerbern und Flüchtlingen zu akzeptieren. Es muss zudem die Bereitschaft bestehen, die deutsche Sprache zu erlernen.
- Es gehört nicht zu den originären Aufgaben von Polizei und Bundeswehr, die Unterbringung von Flüchtlingen zu organisieren. Nicht akzeptabel ist, wenn die Polizei durch diese Aufgabenwahrnehmung sich weniger um die Sicherheit der Bürger kümmern kann.
- Es wird begrüßt, dass das Gesetzes- und Maßnahmenpaket, das im Bundestag nach dem „Flüchtlings-Gipfel“ vom 24. September 2015 zwischen Bund und Ländern verabschiedet wurde, nun nachhaltig zur Lösung der Probleme beitragen kann und es wird erwartet, dass es von der Landesregierung umgesetzt wird.
- Der Erhalt und die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Asylrechts ist eine wichtige politische Aufgabe.