Das Katharinen Hospiz am Park in Flensburg leistet seit langem eine hoch anerkennenswerte Arbeit. Ein Ort, an dem schwerkranke Menschen würdevoll und geborgen Abschied nehmen können. Es verfügt derzeit über sechs Betten. Die baulichen Gegebenheiten machten einen Neubau nötig, der mit zwölf Betten im November fertiggestellt wird. Wir durften ihn uns ansehen, sehr beeindruckend, besonders auch der Blick ins Grüne. Mit der Leitung des Hauses – Dr. Hermann Ewald, Claudia Toporski und Thomas Schwedhelm – haben wir uns gemeinsam mit unserer Landtagskollegin Uta Wentzel und unserem Kollegen Thomas Jepsen zu den Themen Palliativ und Hospiz ausgetauscht.
Flensburg
Aus Schul-Realität Folgerungen ziehen!
In diesen Wochen, so hat es die schwarz-gelbe Koalition im Dezember 2011 vereinbart, soll die Schul-Realität analysiert werden.
CDA-Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter Werner Kalinka auf einer CDU-Veranstaltung in Flensburg: „Ein wichtiger Punkt der Schul-Realität ist doch klar erkennbar. Wenn möglichst alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs zunächst gemeinsam unterrichtet werden sollen, ist dies nicht immer von einer Lehrkraft zu leisten. Entwicklung und Leistungsvermögen von Schülerinnen und Schüler gehen doch nicht selten weit auseinander. Deshalb werden hier mehr Lehrkräfte benötigt“.
Landtags-Petitionsausschuss: JVA-Schließung Flensburg fand keine parlamentarische Mehrheit
Der Petitionsausschuss hat am 18.01.2011 folgenden Beschluss gefasst:
„…Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine kurzfristige Entscheidung für eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg keine parlamentarische Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefunden hat. Die Landesregierung wurde am 15.12.2010 vom Parlament aufgefordert keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten. Von Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg sowie der JVA Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.
Mit klaren Worten haben sich die CDU- Landtagsabgeordneten Susanne Herold und Petra Nicolaisen von den Aussagen des Landesrechnungshofpräsidenten zur JVA distanziert.
In Flensburg stellten sie heute fest:
„Es steht Herrn Altmann nicht zu, bei einem so hochbrisanten Thema so eindeutig Stellung zu beziehen. Dabei ist seine Einmischung eine offensichtlich nur allzu durchsichtige Parteinahme. Sie steht im nicht zu, weil er damit seine Kompetenz als Prüfinstanz überschreitet. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt sind politische Entscheidungen, die nur das Parlament zu fällen hat. Außerdem bauen seine Wertungen auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Ministeriums auf, die längst durch andere Zahlen mehr als in Frage zu stellen sind. Dass das Justizministerium sich hier Rückendeckung vom LRH holen muss, macht deutlich, auf was für wackeligen Füßen dieses Projekt steht. Und es weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht entscheidungsreif ist. Konsequenterweise muss die Entscheidung zur Schließung der JVA ausgesetzt werden.
JVA Flensburg: Gründliche Diskussion mit dem Minister
Zu einer gründlichen Erörterung über die Frage der möglichen Schließung der JVA Flensburg und Itzehoe sind Justizminister Emil Schmalfuß und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion im Landeshaus zusammen gekommen. Der FAK hatte die Justizvollzugsanstalten besucht und Gespräche vor Ort geführt.
Bei dem Gespräch wurden sowohl finanzpolitische wie auch justizpolitische Gesichtspunkte diskutiert. Auch stellten die Abgeordneten zu Investitionsvorhaben in Lübeck, Kiel und Neumünster Fragen, um eine Gesamtabwägung vornehmen zu können. Genauere finanzielle Abwägungen werden zur Justizvollzugsanstalt Flensburg in der nächsten Woche erwartet. Seit 2000 sind im Land Schleswig-Holstein mehr als 50 Mio. Euro für Investitionen und Modernisierungen an Justizvollzugsanstalten investiert bzw. in der Planung.
Ein weiteres Thema war der richterliche Bereitschaftsdienst. Es geht darum, wie mit Alkoholkontrollen durch die Polizei nachts und an Wochenende umgegangen wird. Es steht zu erwarten, dass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben wird, den Richtervorbehalt nicht mehr zur Grundlage zu machen. Unabhängig davon ist seitens des Justizministeriums beabsichtigt, für Schleswig-Holstein eine Verordnungsregelung zu treffen. Sollte eine neue gesetzliche Grundlage im Bund geschaffen werden, wird zu entscheiden sein, wie dann zu verfahren ist.