„Rd. 79.000 Betriebe mit etwa 1 Mio. Beschäftigten (2018 waren es 984.620) sind in Schleswig-Holstein vom Sozialministerium und von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) auf Arbeits- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Dabei sind mindestens 44 Gesetze und Verordnungen zu beachten. Schriftliche Berichte, Dokumentationen und Statistiken gehören zum Standard der Arbeit. Im Einzelfall ist sorgfältig zu kontrollieren und ist bei Verstößen abzuwägen, welches Mittel zwischen Beratung, Anordnung, Bußgeld und Strafanzeige das angemessene ist. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass von den Behörden viel geleistet wird, zumal die technischen Entwicklungen in den Unternehmen wie Behörden und die Digitalisierung immer schneller vorangehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.
Erschreckend hoch sei die Zahl von Krebsfällen. Aus dem Bericht: „In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Schleswig-Holstein 716 Fälle angezeigt, in denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung besteht. Außerdem wurde in diesem Zeitraum in 312 Fällen anerkannt, dass eine berufsbedingte Krebserkrankung vorliegt. Diese verlaufen oft tödlich.“ Kalinka: „Jede Erkrankung ist eine zu viel. Hier muss mehr geschehen, um Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.“
Es gebe eine Reihe von Gesundheitsrisiken, den Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt seien. Der Bericht benenne dies deutlich. An der Spitze stünden lärmbedingte Erkrankungen, Schäden an der Lunge (vor allem Asbest bedingt) und der Haut durch UV-Strahlung.
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit der Behörden seien Verstöße in der Fleischindustrie und die Überprüfung von Biogasanlagen, von denen es in Schleswig-Holstein rd. 560 gibt. Auch die Überwachung von Baustellen werde wieder verstärkt wahrgenommen. Kalinka: „Auch das sind richtige Schwerpunkte. Mit Verstößen in der Fleischindustrie beschäftigen wird uns seit längerem auch im Sozialausschuss und werden die laufende Anhörung genau auswerten.“