FAG
Schwentinental: Kein Grund zur Kritik am Land
„Wenn Schwentinental vom Land im kommenden Jahr keine zusätzlichen Schlüsselzuweisungen erhält, dann deswegen, weil die Steuereinnahmen zuletzt deutlich überdurchschnittlich angefallen sind. Schwentinental ist offenbar in den Kreis der besonders steuerstarken Gemeinden in Schleswig-Holstein zurückgekehrt, zu dem nur rd. 15% der Kommunen gehören. Zuletzt war dies 2015 der Fall“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hat sich zu dem Thema mit Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack ausgetauscht.
Es gelte – wie bekannt – im Finanzausgleichssystem zwischen Land und Kommen der Grundsatz, dass die Bessergestellten weniger Unterstützung erhalten als diejenigen, denen es in der kommunalen Familie schlechter gehe. Eine Überraschung könne dies in Schwentinental nicht sein, denn im Rathaus sei ja am besten bekannt, welche Realsteuerdaten für die Stadt derzeit gegeben seien.
Auch künftig bekomme Schwentinental eine Schlüsselzuweisung in Höhe von rd. 200.000 Euro als Zentraler Ort zum Ausgleich für übergemeindliche Aufgaben. Diese Zuwendung erfolge unabhängig von der gemeindlichen Steuerkraft.
Dies gelte auch für den im Finanzausgleichsgesetz (FAG) neu geschaffenen Kinderbonus, durch den bei allen Gemeinen die unter 18-Jährigen besonders berücksichtigt werden. Zudem werden künftig höhere Flächenlasten besonders berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt in Form eines Betrages je Gemeindestraßenkilometer. Auch hier hat die Steuerkraft keine Bedeutung.
Kalinka: „Für gutes Wirtschaften wird niemand bestraft. Und ob es Schwentinental finanziell zu gut geht (KN 5. Nov. 2020), will ich mal offenlassen. Bisher war immer anderes zu hören gewesen“.
Das neue FAG: MEHR für die Kommunen
FAG-Reform: „Kleines Plus“ für die kommunale Familie
Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka erwartet ein „kleines Plus“ für die kommunale Familie des Kreises Plön durch die geplante Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Im Jahr 2021 sei für die kreisangehörigen Gemeinden ein Plus von rd. 2 Mio. Euro, für den Kreis von rd. 1 Mio. Euro zu erwarten, also insgesamt rd. 3 Mio. Euro.
Bis 2024 werde noch eine leichte weitere Steigerung beim Kreis prognostiziert, insgesamt stünden dann rd. 3,5 Mio. Euro im Jahr mehr für Gemeinden, Städte und Kreis zur Verfügung. Kalinka: „Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen durch Steuern und die wirtschaftliche Lage in etwa so bleiben werden wie bisher.“
Zudem solle vom Land künftig die Unterhaltung von Schwimmbädern unterstützt werden. Dabei seien vor allem die Zahl der Schwimmstunden von Bedeutung. Man rechne damit, dass pro Jahr für jede Schwimmhalle etwa 47.000 Euro vom Land gezahlt werde.
Der Abgeordnete: „Auch das Land kann nur verteilen, was an Geld zur Verfügung steht. Der eigene Finanzbedarf des Landes ist schon heute höher als die gegebenen Möglichkeiten. Wenn nachhaltig den Kommunen mehr geholfen werden soll, dann müsste der Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen, zumal der Bund mit immer mehr Gesetzen und Vorgaben die kommunale Ebene belastet.“
Klarstellung zur Finanzierung der Banketten-Schäden
„Mit unserem Antrag zur Kreistagssitzung am 5. Dezember 2019 zu den Schäden an Banketten haben wir alle Schäden gemeint, die durch die Umleitung der B 202 (Selent – Bellin) entstanden waren. Nach unserer Kenntnis sind davon Fargau-Pratjau, Giekau, Köhn/Pülsen, Lammershagen, Mucheln und Selent betroffen“, so Thomas Hansen, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL.
Es sei schade, dass die Kreisverwaltung dies anders interpretiere. Dadurch seien unnötige Irritationen in den Gemeinden entstanden. Hansen und Kalinka: „Wir haben als Antragsteller bewusst in dem dann einstimmig gefassten Beschluss keine finanzielle Grenze gesetzt und keine Begrenzung auf zwei Gemeinden vorgenommen, um eben allen betroffenen Gemeinden die Kosten von der Hand zu halten und eine rasche wie unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen. Es handelt sich um FAG-Mittel, die das Land dem Kreis zur Verfügung stellt.“
Beide kündigen an, ggf. einen klarstellenden Beschluss herbeizuführen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt. Aber es sei bedauerlich, dass trotz der klaren Meinungsbildung im Kreistag und den Aussagen der Antragsteller möglicherweise eine erneute Befassung mit dem Thema im Kreishaus nötig sei.
FAG: Gemeinden mit vielen Kindern besonders helfen
„Unser Ziel ist es, bei der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes den Kommunen besonders zu helfen, die hohe Schul- und KiTa-Kosten haben und denen zum Beispiel durch die Unterhaltung der Straßen aufgrund der Länge in der Fläche zusätzliche Aufwendungen entstehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka: „Wir wissen, wo der Schuh drückt.“
Es sei an der Zeit, dass auch die kreisfreien Städte Kiel und Lübeck dies akzeptierten. Sie bekämen vom Land erhebliche Unterstützungen, auch, um ihre Schulden abzubauen. Umso mehr dürfe erwartet werden, dass sie mehr Solidarität in der kommunalen Familie zeigten und entsprechende Vorschläge unterstützten. Der Abgeordnete: „Auch Kiel, vor allem Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer, können jetzt unter Beweis stellen, dass ein Miteinander in der Region auch bedeutet, nicht nur auf die eigene Stadt zu schauen.“ Vor einigen Jahren war das FAG unter damals von der SPD geführter Landesregierung einseitig zu Gunsten der kreisfreien Städte geändert worden.
2,1 Mio. Euro vom Land zusätzlich für Gemeinden
Eine gute Nachricht zum Jahresende: Vier Gemeinden aus dem Kreis Plön erhalten für 2018 vom Land Schleswig-Holstein Fehlbetragszuweisungen nach § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Dies teilte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka mit. Insgesamt beläuft sich die Zuwendung auf rd. 2,1 Mio. Euro. Kalinka: „Dies ist eine stattliche Summe. Die betroffenen Gemeinden können sich freuen.“
Es könnte noch mehr werden, denn über den Antrag der Stadt Plön konnte noch nicht entschieden werden, weil die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 noch nicht vorliegen. Deshalb ist der Antrag im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration zurückgestellt worden.
Die Gemeinde Mönkeberg erhält 1.365.069,10 Euro, nach Heikendorf werden 533.378,64 Euro überwiesen, nach Probsteierhagen 139.986,29 Euro und nach Dersau 98.152,41 Euro. Die anerkannten Fehlbeträge konnten für 2018 zu 100% ausgeglichen werden.