Die Initiative von Justizminister Emil Schmalfuß zur gesetzlichen Regelung des Jugendarrestes ist richtig. Junge Menschen, die drohen, weitgehend oder gar völlig auf die schiefe Bahn zu kommen, bedürfen der Hilfe wie auch der klaren Grenzziehung.
Ich habe im Landtag schon in 2010 das Problem – nicht mit Zustimmung aller – klar angesprochen. Auch das von mir initiierte und im Juni 2011 vorgestellte 10-Punkte-Programm der CDU-Landtagsfraktion gegen jugendliche Gewalt- und Intensivtäter trifft klare Aussagen.
Die Augen vor den Problemen zu versperren macht die Probleme nur größer. Es kann doch kein Zweifel bestehen, dass entschiedenes Handeln unumgänglich ist.
Eine gute Integrationspolitik ist wichtig. Im Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein wurde das Beherrschen der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung für Integration festgeschrieben. Bildung und Arbeit wurden als weitere Eckpfeiler für erfolgreiche Integrationsarbeit hervorgehoben.
Mit dem Integrationsplan wird das Prinzip des „Förderns und Forderns“ umgesetzt. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe: Es geht um Bildung, Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik ebenso wie um Arbeitsmarktpolitik. Und wichtig ist, die Massnahmen eng mit dem Bund und den Kommunen zu verzahnen.
Der Arbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion hat sich unter der Leitung von Werner Kalinka intensiv mit dem Thema beschäftigt und ausführlich mit dem für Integration zuständigen Minister Emil Schmalfuß das Gespräch geführt.
Zu einer gründlichen Erörterung über die Frage der möglichen Schließung der JVA Flensburg und Itzehoe sind Justizminister Emil Schmalfuß und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion im Landeshaus zusammen gekommen. Der FAK hatte die Justizvollzugsanstalten besucht und Gespräche vor Ort geführt.
Bei dem Gespräch wurden sowohl finanzpolitische wie auch justizpolitische Gesichtspunkte diskutiert. Auch stellten die Abgeordneten zu Investitionsvorhaben in Lübeck, Kiel und Neumünster Fragen, um eine Gesamtabwägung vornehmen zu können. Genauere finanzielle Abwägungen werden zur Justizvollzugsanstalt Flensburg in der nächsten Woche erwartet. Seit 2000 sind im Land Schleswig-Holstein mehr als 50 Mio. Euro für Investitionen und Modernisierungen an Justizvollzugsanstalten investiert bzw. in der Planung.
Ein weiteres Thema war der richterliche Bereitschaftsdienst. Es geht darum, wie mit Alkoholkontrollen durch die Polizei nachts und an Wochenende umgegangen wird. Es steht zu erwarten, dass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben wird, den Richtervorbehalt nicht mehr zur Grundlage zu machen. Unabhängig davon ist seitens des Justizministeriums beabsichtigt, für Schleswig-Holstein eine Verordnungsregelung zu treffen. Sollte eine neue gesetzliche Grundlage im Bund geschaffen werden, wird zu entscheiden sein, wie dann zu verfahren ist.
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