Eine besonders schwere Zeit ist die jetzige für diejenigen, die in Pflegeheimen wohnen. Ab 4. Mai können sie von einer Person Besuch für max. 2 Stunden bekommen. Notwendig ist eine telefonische Anmeldung, die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. Im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn die besuchende Person auf Hilfe angewiesen ist, kann eine weitere Person diese begleiten. Wenn es bei Alleinnutzung möglich ist, kann der Besuch im Zimmer stattfinden, ansonsten in einem anderen Raum. Die Regelungen gelten auch für die Eingliederungshilfe. Die Regelung trägt dazu bei, der Vereinsamung entgegen zu wirken. Kontakte, Gespräche sind wichtig. Für die Lockerung habe ich mich eingesetzt. Das Thema wurde im Sozialausschuss beraten, Minister Dr. Heiner Garg berichtete.
Eingliederungshilfe
Soziales: Mehr Geld vom Land an den Kreis
2020 werde das Land rd. 37 Mio. Euro an den Kreis Plön für die Kosten der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe überweisen, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Auf die Eingliederungshilfe entfallen rd. 32,3 Mio. Euro, auf die Sozialhilfe 4,2 Mio. Euro.
Eine weitere halbe Million Euro dürfe erwartet werden, wenn weitere 20 Mio. Euro, die das Land zusätzlich zahle, auf Kreise und kreisfreie Städte aufgeteilt werde. Der Abgeordnete: „Das Land wird seinen Aufgaben gerecht. Die Zuwendungen des Landes an die Kommunen steigen kontinuierlich.“
2018 waren rd. 34,6 Mio. Euro gezahlt worden, 2019 dürfte die Summe bei mehr als 35 Mio. Euro liegen. 34,6 Mio. Euro wurden aus dem Landeshaushalt für 2019 bereits angewiesen, die genaue Höhe der Nachfinanzierung für das Jahr steht noch nicht fest.