„Gewaltverherrlichende, rassistische, verfassungsfeindliche und volksverhetzende Aussagen und Erklärungen gehören strafrechtlich verfolgt. Da kann der Staat nicht zuschauen. Strafbare Falschmeldungen gehören geahndet“, so MdL Werner Kalinka in der Landtagsdebatte.
Ein Gesetz sei richtig und nötig gewesen. Kalinka: „Das faktisch jeder machen kann, was er will – so konnte es nicht weitergehen. Das Netz ist nicht der Wilde Westen.“
Mit dem am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetz des Bundes sei Neuland betreten worden. Es könne deshalb auch nicht verwundern, dass nicht alles optimal geregelt sei, zumal es von vornherein Einwände und beachtliche kritische Hinweise gegeben habe.
Deshalb solle das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ernsthaft überprüft werden, um auch den bestehenden Kritiken und Bedenken Rechnung zu tragen. Dazu zählten die Themen Beweissicherung, Löschungsfristen, Auskunftspflichten, Reaktionszeiten, Speicherpflichten. Kalinka zur Kritik, es wäre besser gewesen, erst eine europaweite Regelung anzustreben: „Das ist wie beim Klimaschutz. Besser zuhause anfangen, als gar nichts zu tun.“
Es sei jetzt an der Zeit, die Praktikabilität und Güterabwegungen zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung vorzunehmen. Der Abgeordnete: „Haben wir auch den Mut, klar zu sagen: Wir haben Werte, und die gelten auch im Netz.“
Von Bedeutung sei in dem Jamaika-Antrag auch die Bitte an die Landesregierung, wo erforderlich die strukturellen Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung im Bereich der digitalen Kriminalität zu schaffen. Kalinka: „Ein Auftrag, der uns beim Thema voranbringt.“