Eine gute Nachricht zum Jahresende: Vier Gemeinden aus dem Kreis Plön erhalten für 2018 vom Land Schleswig-Holstein Fehlbetragszuweisungen nach § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Dies teilte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka mit. Insgesamt beläuft sich die Zuwendung auf rd. 2,1 Mio. Euro. Kalinka: „Dies ist eine stattliche Summe. Die betroffenen Gemeinden können sich freuen.“
Es könnte noch mehr werden, denn über den Antrag der Stadt Plön konnte noch nicht entschieden werden, weil die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 noch nicht vorliegen. Deshalb ist der Antrag im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration zurückgestellt worden.
Die Gemeinde Mönkeberg erhält 1.365.069,10 Euro, nach Heikendorf werden 533.378,64 Euro überwiesen, nach Probsteierhagen 139.986,29 Euro und nach Dersau 98.152,41 Euro. Die anerkannten Fehlbeträge konnten für 2018 zu 100% ausgeglichen werden.