Die Bildungs- und Erziehungsziele sollen ausgeweitet wie die Mitwirkung der Elternarbeit und der Schülervertretung weiter gestärkt werden. Dazu ist eine Änderung des Schulgesetzes (Drs. 20/1965) in den Landtag eingebracht. In dieser Woche wurde der Antrag (Drs.20 /2260) „Demokratiebildung in der Schule weiterentwickeln“ von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Parlament diskutiert und in den Ausschuss überwiesen. Das Aufzeigen von gelebter Demokratie vor Ort ist ein wichtiger Teil der politischen Bildung, so steht es in der Begründung des Antrages. Richtig. Deshalb haben wir damit schon vor fast 45 Jahren begonnen, als wir das Schulgesetz dahingehend änderten. Die von der Jungen Union und von mir als Abgeordneten eingebrachten Vorschläge stießen zum Teil auf erhebliche Ablehnung, weil „zu modern“, weil zu weitgehend. Aber wir fanden nach zeitintensiven sachlichen Diskussionen Kompromisse sowohl in der Fraktion als auch mit der Regierung. Durch mein Engagement dafür im Landeshaus konnten wir einiges durchsetzen. Ich hielt bei der Verabschiedung des Gesetzes meine erste Rede im Landtag, die landesweit eine starke Beachtung fand.