Corona: Welche Bedeutung hat noch das Datum 20. Dezember?

Erstaunen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben nach Medienberichten vereinbart, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern. Bei ihrer Konferenz am 25. Nov. 2020 war noch vereinbart worden: „Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.“ Ich hatte auch auf Facebook auf die Bedeutung des Datums für die Bewertung der Lage aufmerksam gemacht. Zahlen und Maßnahmen stehen in einem Verhältnis zueinander. Umso wichtiger ist es, dafür relevant festgelegte Termine für die Bewertung zu haben. Zumal ja auch die Parlamente eine Mitwirkung bei Corona-Maßnahmen haben.

Corona-Eckpunkte für Schleswig-Holstein

In einer von breiter und großer Zustimmung begleiteten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Daniel Günther im Landtag Eckpunkte benannt: Länder mit höherer Inzidenz müssen handeln – Klinik-Hilfe des Bundes darf nicht von der Inzidenz abhängig sein, der Bund muss nachsteuern – Lockern und Verschärfen nicht gleich bei geringfügig veränderten Werten („Plausibilität ist das A und O“) – „Was sich auszahlt, ist eine klare Ansage“ – Weihnachten und Silvester keine Sonderregelungen – 2 Tage darf zu Weihnachten bei Familienbesuchen in Hotels übernachtet werden. Und: „Ich sehe von Januar bis Ostern eine Zeit, wo wir noch mehr öffnen können“. Die neue Corona-Verordnung steht ab morgen auf der Homepage der Landesregierung und auf meiner.

Rd. 2,2 Mrd. Euro umfasst der Sozial- und Gesundheitsetat des Landes

Viel dreht sich im Landeshaus um Corona – aber nicht alles. Z.B. haben die Beratungen über den Haushalt 2021 begonnen, der im Februar vom Landtag verabschiedet werden soll. Der Haushalt ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlamentes, von manchen auch „Königsrecht“ genannt. Er wird von der Regierung schriftlich vorgelegt, danach gibt es für die Abgeordneten die Gelegenheit zu schriftlichen Fragen. Weiter geht es in den Facharbeitskreisen, Fraktionen, gemeinsamen Arbeitskreisen und Ausschüssen, bevor im Landtag abgestimmt wird. Im FAK Soziales haben wir mit dem Staatssekretär im Sozialministerium, Dr. Matthias Badenhop, den Etat für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren erörtert. Er umfasst rd. 2,2 Mrd. Euro, davon 1,8 Mrd. Euro für Zuschussbedarfe.

Impfzentren in Schönberg und Plön

Schon vor einiger Zeit hatte ich bei mir auf Facebook mitgeteilt, dass Impfzentren ab Mitte Dezember 2020 zur Verfügung stehen sollen. Im Kreis Plön werden dies die Jugendherbergen Schönberg und Plön sein. Beide sind verkehrsmäßig gut erreichbar. In Schleswig-Holstein sind insgesamt 28 Impfzentren vorgesehen. In den ersten 6 Monaten sollen knapp 1,3 Mio. Impfungen vorgenommen werden, was einer Bevölkerungszahl von rd. 645.000 Personen entspricht. Die Kosten – für 6 Monate werden in Schleswig-Holstein mit knapp 50 Mio. Euro gerechnet – werden zunächst vom Land getragen. Es wird erwartet, dass der Bund die Hälfte übernimmt. Zudem sind Impfungen in Krankenhäusern und durch mobile Impfteams in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen vorgesehen.

Eine gute Woche im Landtag

In dieser Woche haben wichtige Beratungen im Landeshaus stattgefunden. An der Corona-Anhörung am Mittwoch, zu der ich die Anregung gegeben hatte, habe ich mich selbstverständlich beteiligt. Im Sozialausschuss haben wir seit März in jeder Sitzung das Thema Corona beraten. Der Landtag insgesamt muss aber das Thema im Mittelpunkt haben und stärker beteiligt sein. Die Sondersitzung am Freitag nach der Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten ist genau richtig und ein klares Signal an die Bürger, dass wir als ihre Abgeordneten beteiligt sind. Ich habe zudem für die Fraktion zu den Themen Fleischindustrie und Mindestlohn gesprochen. Farbige, konstruktive wie z.T. kontroverse Debatten. Jeder Abgeordnete kann sich mit einem sog. „3-Minuten-Beitrag“ bei einem TOP zu Wort melden. Auch das habe ich zudem zu beiden Themen je einmal im Laufe der Debate getan. Also insgesamt habe ich diesmal in den 3 Tagen 5x das Wort ergriffen.

Wesentliche Entscheidungen gehören ins Parlament

Deutliche Worte im Landtag bei der Experten-Anhörung. Prof. Florian Becker: „Wesentliche Entscheidungen gehören ins Parlament. Verordnungen der Regierung hätten auch ein Gesetz sein können.“ Ureigenste Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass „verfassungsrechtlich Zuständige Entscheidungen treffen“. Dr. Alexandra Barth, Leitende Amtsärztin des Gesundheitsamtes in Neumünster, auf meine Fragen: „Nur selten gibt es in Heimen noch Besuchsverbote.“ Die Schutzkleidung sei das „größte Problem gewesen, eine Katastrophe“. Inzwischen könne man überall bestellen: „Das Material ist sehr teuer, aber verfügbar.“ Prof. Philip Rosenstiel: „Alte und Vorerkrankungen sind große Risikofaktoren für schwere Verläufe. Menschen sind aber auch schon ohne Vorerkrankungen auf Intensivstationen gestorben.“

Corona – gute Linie der Ministerpräsidenten

Auf 4 Wochen hatte man sich bundesweit vor 2 Wochen zwischen dem Bund und den Ländern auf weitere Maßnahmen gegen Corona verständigt. Vernünftig, dass nach 14 Tagen eine Zwischenbilanz gezogen wird. Wenig hilfreich, dass weitergehende Vorstellungen des Kanzleramtes (wie auch bei vorherigen Beratungen) schon zuvor in den Medien bekannt werden. Unter Druck verhandelt es sich meist schlechter. Die Lage ist in den Bundesländern im Übrigen unterschiedlich. Möglichweise auch die Folgerungen. Eingriffe in Grundrechte sind keine Kleinigkeit. Und es ist wenig hilfreich, nahezu jeden Tag aus Bayern – wo die Infektionszahlen hoch sind – zu hören, was in Deutschland zu tun ist. Die Ministerpräsidenten haben gut entschieden: Erst verlässliche Einschätzungen, dann Vorschläge erarbeiten, dann sich koordinieren.

Impfzentren in S-H ab Mitte Dezember bereit

Die Mitteilung über die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Covic 19 Virus weckt große Hoffnungen. Forschung und Erprobung sind so weit fortgeschritten, dass es danach nicht mehr lange dauert, bis er eingesetzt werden kann. Die Verträge sind unterschrieben, Deutschland bekommt 100 Mio. Impfdosen. Die Ankündigung in Amerika vor einiger Zeit, es könne noch in diesem Jahr ein Impfstoff zur Verfügung stehen, war also nicht ohne Hintergrund. Eine Impfung kann nicht binnen kurzer Zeit umfassend erfolgen. Dafür sind die notwendigen logistischen und personellen Maßnahmen zu umfangreich. Der Transport und die Lagerung des Impfstoffes müssen z.B. bei 70 Grad Minus erfolgen. In Schleswig-Holstein haben die Arbeiten zum Aufbau der Impfzentren begonnen. Sie sollen Mitte Dezember 2020 einsatzbereit sein.

Verlängerung der Frist bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist eine sehr gute Entscheidung

Als eine „sehr gute Entscheidung“ hat der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka den Beschluss des Kabinetts bezeichnet, der Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zuzustimmen. Dadurch können Leistungen länger, spätestens bis zum Jahr 2023, ausgezahlt werden.

Kalinka: „Damit wird für Antragsteller Zeitdruck genommen und ein sichtbares Zeichen gesetzt, dass möglichst viele Betroffene die Möglichkeit nutzen sollten, Leistungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu beantragen. Dies haben wir uns gewünscht. Die Corona-Situation ist auch für sie besonders belastend. Auch deshalb ist die Verlängerung der Frist ein wichtiges Signal.“

Justizminister Claussen: Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten weiter

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein arbeiten auch unter den inzwischen bewährten Corona-Schutzmaßnahmen weiter. Justizminister Claus Christian Claussen: „Der Rechtsstaat funktioniert auch in Zeiten wieder verstärkter Corona-Auflagen. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften haben bereits während des ersten allgemeinen Lockdowns bewiesen, dass die Rechtspflege auch bei schwierigen Rahmenbedingungen sichergestellt ist – nicht zuletzt unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Vorschriften schnell entschieden hat. Sie haben nach gewissen Einschränkungen im Frühjahr ihren Betrieb unter strengen Schutzmaßnahmen wieder vollständig aufgenommen. Diese Vorkehrungen haben sich bewährt und gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen. Natürlich sind damit auch einzelne Behinderungen und Verzögerungen verbunden, aber dies dient unser aller Gesundheit. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz für ihren großen und großartigen Einsatz. Der Rechtsstaat zeigt seine Leistungs- und Handlungsfähigkeit auch unter erschwerten Bedingungen“.