Es gibt Punkte, da muss man als Abgeordneter besonders klar Position beziehen. Gestern war dies bei der Corona-Debatte der Fall. Abgeordnete der AfD hatten zuvor gesprochen. Nein, Impfen ist keine Privat-Sache, so meine Antwort. Impfen ist der beste und notwendige Schutz gegen Corona. Die meisten Corona-Patienten sind (leider) ungeimpft. Und nicht alle sagen die Wahrheit. Die Rede:
Corona-Impfung
Gute Impfquoten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist beim Impfen bundesweit vorn. 74 % sind mindestens zweimal geimpft. Bereits 22,5 % haben eine Drittimpfung. 91 % der über 60Jährigen sind vollständig geimpft. Aktuelle Zahlen, über die Sozialminister Dr. Heiner Garg im Sozialausschuss des Landtages bei einer digitalen Sitzung am 9. Dezember 2021 berichtete.
MdL Werner Kalinka, Vorsitzender des Sozialausschusses: „Das Tempo bei der Steigerung der Impfquote in Schleswig-Holstein ist gut. Ich danke allen, die dies möglich machen. Das Impfen ist im Kampf gegen Corona entscheidend. Die Zahlen zeigen, warum Schleswig-Holstein besser als andere Länder dabei dasteht.“
S-H: Mehr als 50% vollständig geimpft
Gute Nachrichten: Mehr als 50% aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind vollständig geimpft, rd. 65 Prozent mindestens einmal. Und: Jeder, der sich für eine Impfung hat registrieren lassen, hat bereits eine Erstimpfung erhalten oder einen Termin zugewiesen bekommen. Über eine Terminregistrierung wurden mehr als 240.000 Termine vergeben. In der Mai-Sitzung des Landtages hatte ich vorgeschlagen, allen ein Impfangebot zu machen, die sich dafür gemeldet hatten. Auch dies war richtig.
Das neue Impfangebot wird sehr gut genutzt
Das neue Impfangebot wird sehr gut genutzt
Die Chance zum Impfen muss für alle gegeben sein
„Niemand darf von den Impfangeboten ausgeschlossen werden,“ so der Landesvorsitzende des Sozialverbandes, Alfred Bornhalm in einer Pressemitteilung. Dies ist auch meine Meinung. Meine Position in der Debatte im Landtag zur Corona-Lage: Auch diejenigen, die in der Prio 1 und 2 bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Termin haben, Bürger ohne digitale Möglichkeiten oder mit Mobilitätsproblemen wie in sozial schwierigen Wohnbereichen müssen real entsprechende Angebote haben. Eine möglichst hohe Impfquote liegt auch im Interesse der Bekämpfung der Pandemie. Die Bereitschaft zum Impfen ist hoch. Und: Durch Corona darf die soziale Schere nicht größer werden. Die 7stündige Anhörung im Sozialausschuss (28 Organisationen) hat Probleme sehr deutlich gemacht.
Regelungen für Geimpfte müssen schnell kommen
Bundesminister Jens Spahn am 4. April 2021: „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur.“ Große Hoffnungen werden vom Bund geweckt, bereits zu Ostern 2021. Das Bundesjustizministerium aktuell: Geimpfte müssen wieder mehr Freiheiten bekommen. Mindestens die wesentlichen. Ja, das sollte selbstverständlich sein. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor.
Und was geschieht? Der Bund will die Verordnung jetzt in einer Arbeitsgruppe von drei Ministerien erarbeiten. Umsetzung im Laufe des Mais oder erst Ende Mai? Oder dauert es dann doch noch bis Juni? Dies macht Verdruss. Man kann auch Geimpften abverlangen, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen. Man kann ihnen aber nicht wesentliche Freiheitsrechte vorenthalten. Und mit der Regelung Wochen warten.
Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte
Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.
Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“
Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.
Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.
Die Grundrechts-Diskussion ist Sache aller
Das Vorenthalten von Grundrechten ist nur zulässig, wenn dies verhältnismäßig ist. Ist vollständiger Schutz durch Impfungen gegeben, sind Einschränkungen nicht mehr zulässig. Ob dies dann bedeutet, einem negativen Test gleichgestellt zu sein oder noch mehr, wird die Diskussion zeigen. Warum im Übrigen erst nach der „3. Welle“, wie Bundesminister Jens Spahn meint? P.S.: Natürlich sind die Schlagzeilen über Ostern bei solchen Aussagen sicher. Aber wäre es nicht besser gewesen, in Form eines Dialoges darüber nach Ostern gemeinsam zu diskutieren? Dies ist nicht nur Sache des Bundes oder der Regierung.