Einbruchschutz-Programm wird auch im Jahr 2021 fortgesetzt

Gute Nachricht zum Jahreswechsel: Wie die Stormarner CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Koch, Claus Christian Claussen und Lukas Kilian heute (28.12.2020) mitteilten, wird das Einbruchschutz-Programm des Landes auch im kommenden Jahr fortgesetzt. „Nach Auskunft des Innenministeriums stehen für das nächste Jahr knapp 800.000,- Euro zur Bewilligung zur Verfügung, um Häuser und Wohnungen vor Einbrüchen zu schützen“, so Tobias Koch, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kieler Landtag. Im Jahr 2020 seien insgesamt 827 Anträge mit einem Volumen von 757.013,76 Euro bewilligt worden. Dabei entfielen 811 Anträge auf Ein- und Zweifamilienhäuser und 16 Anträge auf Mietwohnungen. „Im gleichen Umfang wird auch im kommenden Jahr die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentüren oder der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern gefördert. Die Verlautbarungen der Opposition, dass das Programm im nächsten Jahr nicht fortgesetzt würde, sind unzutreffend“, erklärt Lukas Kilian, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Anträge können auch im nächsten Jahr wieder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Wie bisher sei davon auszugehen, dass Investitionen zwischen 500 und 1.000 Euro mit 20% gefördert würden und der darüber hinaus gehende Investitionsanteil mit 15%. Der maximale Zuschuss betrage 1.550,- Euro. Gefördert würden Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie.

 

Landesregierung informiert umfassend über Masken

Das Gesundheits- und das Verbraucherschutzministerium in S-H haben eine Informationsbroschüre über Masken erarbeitet. Darin werden darin die verschiedenen Maskentypen vorgestellt und deren Unterschiede zur einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Community-Maske) aufgezeigt. „Diese Broschüre bietet einen wirklich guten Überblick über die verschiedenen Maskentypen“, so Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen: „Für wen ist welche Maske ratsam? Worauf muss ich bei den gut schützenden FFP-2-Masken achten? Diese und weitere Fragen werden beantwortet.“ Die Informationsbroschüre ist einseh- und abrufbar unter https://bit.ly/37Cw731.

Justizminister Claussen: Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten weiter

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein arbeiten auch unter den inzwischen bewährten Corona-Schutzmaßnahmen weiter. Justizminister Claus Christian Claussen: „Der Rechtsstaat funktioniert auch in Zeiten wieder verstärkter Corona-Auflagen. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften haben bereits während des ersten allgemeinen Lockdowns bewiesen, dass die Rechtspflege auch bei schwierigen Rahmenbedingungen sichergestellt ist – nicht zuletzt unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Vorschriften schnell entschieden hat. Sie haben nach gewissen Einschränkungen im Frühjahr ihren Betrieb unter strengen Schutzmaßnahmen wieder vollständig aufgenommen. Diese Vorkehrungen haben sich bewährt und gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen. Natürlich sind damit auch einzelne Behinderungen und Verzögerungen verbunden, aber dies dient unser aller Gesundheit. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz für ihren großen und großartigen Einsatz. Der Rechtsstaat zeigt seine Leistungs- und Handlungsfähigkeit auch unter erschwerten Bedingungen“.