Die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein lassen es zu: Unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wie der entsprechenden Auflagen treten weitere Lockerungen in der Corona-Krise ab Montag, 8. Juni 2020 in Kraft. Sie betreffen die Öffnung von Schwimmbädern, Freizeitparks sowie die Zulassung von weiteren Veranstaltungen und die Erweiterung der Kontaktmöglichkeiten auf bis zu zehn Personen. Ab 15. Juni sind die Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe verpflichtet, Besuchskonzepte vor zu halten, dies das Recht auf Besuche in der Praxis sicherstellt. Einzelheiten zur Verordnung und zum Erlass sind im Internet unter https://schleswig-holstein.de/…/_docume…/teaser_erlasse.html nachzulesen.
Besuchskonzepte
Die Zeit der Einsamkeit war lang genug
Es belastet die Bewohner, die Angehörigen und Freunde, die Mitarbeiter,aber auch uns in der politischen Verantwortung sehr, dass seit März die Besuchsmöglichkeiten in den Heimen wegen der hohen Corona-Risiken so eingeschränkt werden mussten. Wir haben seither im Sozialausschuss des Landtags unter meinem Vorsitz immer wieder über die Lage gesprochen. Umso mehr freue ich mich, dass es ab 15. Juni ein Recht auf die Möglichkeit zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen gibt. Nachdem vor einiger Zeit bereits die Möglichkeit zum Besuch wieder gegeben war, habe ich Wert darauf gelegt, dass das Ministerium darauf schaut, ob dies auch überall praktiziert wird. Mit der neuen Regelung besteht Klarheit. Wir wissen, dass dies Mehrarbeit bedeutet. Dies muss aber nachrangig sein gegenüber den Rechten der Bewohner. Die Grundrechte gelten selbstverständlich auch für sie. Die Zeit der Einsamkeit war lang genug.