Es belastet die Bewohner, die Angehörigen und Freunde, die Mitarbeiter,aber auch uns in der politischen Verantwortung sehr, dass seit März die Besuchsmöglichkeiten in den Heimen wegen der hohen Corona-Risiken so eingeschränkt werden mussten. Wir haben seither im Sozialausschuss des Landtags unter meinem Vorsitz immer wieder über die Lage gesprochen. Umso mehr freue ich mich, dass es ab 15. Juni ein Recht auf die Möglichkeit zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen gibt. Nachdem vor einiger Zeit bereits die Möglichkeit zum Besuch wieder gegeben war, habe ich Wert darauf gelegt, dass das Ministerium darauf schaut, ob dies auch überall praktiziert wird. Mit der neuen Regelung besteht Klarheit. Wir wissen, dass dies Mehrarbeit bedeutet. Dies muss aber nachrangig sein gegenüber den Rechten der Bewohner. Die Grundrechte gelten selbstverständlich auch für sie. Die Zeit der Einsamkeit war lang genug.