Die Außengastronomie darf ab Montag in S-H öffnen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf die Außengastronomie in Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen ab dem 12. April 2021 öffnen. Also auch Kreis Plön, wo dies seit langem der Fall ist, heute liegt sie bei 18,7. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen. Näheres auf der Homepage der Landesregierung.