Aufenthaltsrechtliche Verfahren können mitunter viele Jahre dauern. Die Klärung, ob Flüchtlingen – zu Recht – Asyl oder ein anderes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann, ist oftmals ein hochkomplexer Vorgang. Auch wenn solche Rechte nicht zuerkannt werden, kann sich am Ende noch die Folgefrage ergeben, ob eine Rückreise in das Heimatland anzuordnen ist, wenn dort mittlerweile oder noch Krieg, Bürgerkrieg oder humanitäre Katastrophen herrschen.