Eine engagierte Debatte über Armut prägte den gestrigen Tag im Landtag. Zunächst ging es vor allem um die Bildungschancen, dann über alle gesellschaftlichen Bereiche von der Kinderarmut bis zur Altersarmut. Klare Aussage in meiner Rede: „Die soziale Schere ist ein ernstes Problem.“ Und ich habe benannt, wer vor allem betroffen sind und wo es nötig ist, mehr gegen Armut zu tun.
Die Armutsquote ist in Schleswig-Holstein mit 15,9% deutlich besser als in den anderen Ländern in Norddeutschland. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet nach den Erhebungen des Paritätischen Armutsberichtes 2021 eine Quote von 19,7%, Bremen sogar von 28,4%, Hamburg und Niedersachen liegen bei 17,8% bzw. 17,6%. Die Armutsquote liegt im Bundesdurchschnitt bei 16,1%, so dass 13,4 Mio. Bürgerinnen und Bürger betroffen sind.
Werner Kalinka MdL: „Bayern (11,6%) und Baden-Württemberg (13,0%) sorgen dafür, dass der Bundesdurchschnitt nicht noch höher ist. Im Ergebnis der Erhebungen bleibt festzuhalten, dass die soziale Schere in der Gesellschaft trotz vieler gegensteuernden Maßnahmen ein ernstes Problem bleibt. Ältere, Geringverdiener, Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind besonders betroffen. Wir müssen uns aber um alle kümmern, die es schwer haben. Auch die Entwicklung in Schleswig-Holstein muss Ansporn bleiben, das Soziale in der Politik intensiv im Blick zu behalten.“
Heute im Landtag eine engagierte Debatte zum Thema Mindestlohn. Der SSW hat beantragt, diesen „armutsfest“ zu stellen und dabei auf Berechnungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verwiesen, dass dies bei einem Mindestlohn von 12,65 Euro nach 45 Beitragsjahren möglich sei. Deshalb ist beantragt, in einer Bundesratsinitiative eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 13 Euro zu beantragen. Einer der Kernpunkte aus meiner Rede: Kann ein Mindestlohn überhaupt armutsfest sein – und dies in 40-45 Jahren?
Nach den Beiträgen der anderen Fraktionen, Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner habe ich noch einmal das Wort ergriffen. Wir haben beschlossen, federführend im Sozialausschuss unter Beteiligung des Wirtschaftsausschusses weiter zu dem Themenkomplex zu beraten.
„Mit einem Mindestlohn macht sich niemand für die Zukunft armutsfest, zumal erst zu dem Zeitpunkt, wenn er das Rentenalter erreicht. Alles andere ist eine Illusion. Der SSW-Antrag ist sicher gut gemeint, aber nicht zielführend. Der Antrag hat eine Begründungs-Schieflage. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka im Landtag zum SSW-Antrag „Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen.“
Es wäre auch nicht richtig, die Festlegung des von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland gemeinsam getragenen Mindestlohnes dem Staat zu übertragen. Kalinka: „Der Mindestlohn, der bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro steigt, ist eine große Errungenschaft. Er gehört zur sozialen Marktwirtschaft. So muss es bleiben. Der Staat ist nicht der bessere Tarifpartner.“
Mit einem Mindestlohn das Leben im Alter armutsfest zu machen, wie vom SSW in dem Antrag begründet, sei nicht realistisch. Berechnungen von Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD), auf die sich der SSW beruft, sollen mit 12,63 Euro Mindestlohn bei 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit und 45 versicherungspflichtigen Jahren eine Grundsicherung im Alter verhindern. Kalinka: „Das scheint mir sehr, sehr optimistisch zu sein. Schon die zunehmende Besteuerung der Renten – ab 2040 voll – wird zu Problemen in der sozialen Sicherung des Alters führen.“
MdL Werner Kalinka in der Debatte des Landtages zum Zukunftslabor:
„Wer etwas erreichen will, der muss auch mal einen 2. Anlauf nehmen. Das Zukunftslabor hat seine Zukunft noch nicht hinter sich, es ist nicht gescheitert, es ist bislang nur etwas unglücklich gelaufen.
Für den Bericht herzlichen Dank. Er ist fundiert, korrekt, anspruchsvoll geschrieben, analytisch stärker als manche Sitzung. Dank auch an das Institut für Sozialökologie (ISÖ) und die Unterauftragnehmer, auch wenn sich die Wege bei diesem Projekt getrennt haben.
Die Probleme, über die diskutiert wurde und wird, erscheinen als die Quadratur des Kreises wie z.B. demografischer Wandel, das Verhindern von Altersarmut, mehr soziale und finanzielle Gerechtigkeit, mögliche neue Wege beim Einkommen, Verhältnis Leistung zu Anreizen, Angemessenheit der Entlohnung, Gerechtigkeit zwischen den Generationen, Digitalisierung, mehr Mobilität. Dennoch lohnt es, nachzudenken, vielleicht auch etwas stärker als bislang auf Schleswig-Holstein bezogen.
Wichtig ist, dass alle wichtigen gesellschaftlichen und politischen Partner am gemeinsamen Tisch sitzen und sich aktiv mit Ideen und Positionen beteiligen. Dies ist auch eine Idee des Zukunftslabors. Der Konsens in wichtigen Fragen ist ein wesentlicher gesellschaftlicher Wert, dessen Bedeutung erst dann richtig sichtbar wird, wenn er droht verloren zu gehen.
Die Corona-Krise zeigt, wie schnell und wie nachhaltig scheinbar Selbstverständliches in Gefahr geraten kann.“
„Wie wichtig eine gute wirtschaftliche Entwicklung ist, zeigt die aktuelle Rentenentwicklung. Auch 2020 wird eine 3 vor dem Komma stehen, 3,15% im Westen und 3,92% im Osten Deutschlands. Bis 2033 ist eine Steigerung um insgesamt rund 36 Prozent seitens des Bundesarbeitsministeriums prognostiziert“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka.
21.300 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erhalten Grundsicherung. Rund 613.400 beziehen eine Altersrente der Rentenversicherung. Nach 35 Versicherungsjahren beträgt diese in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1.246 Euro, dies ist Platz sieben im Bundesvergleich. Das Saarland liegt mit 1.343 Euro an der Spitze. Rund 650.000 Schleswig-Holsteiner sind älter als 65 Jahre.
Der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Die Grundsicherung gewährt Hilfe bei Bedürftigkeit. Aus dem Gedanken der Grundsicherung auf die Grundrente zu folgern, wie es SPD und DGB tun, muss dann auch bedeuten, dort die Bedürftigkeit zum Maßstab zu machen. Alles andere wäre ungerecht. Die SPD ist aufgefordert, ihre Position zu verändern und auch bei der Grundrente dem Grundgedanken zu folgen, nach dem die Regierung ihres Bundeskanzlers Gerhard Schröder 2003 die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat. Dies entspricht den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität.
Das System der Rente ist geprägt von Vertrauen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz, dass derjenige, der mehr einzahlt, auch mehr ausgezahlt bekommt. Es ist seit Jahrzehnten wesentliche Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch von daher kann das Thema Grundsicherung nicht mit dem Thema Grundrente gleichgesetzt werden.
Es gibt Härten, von denen besonders Frauen, Geringverdiener oder aus Gesundheitsgründen aus dem Berufsleben Ausgeschiedene betroffen sind. Dies soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung – wie dies in der Vergangenheit ja auch schon geschehen und weiter zusätzlich nötig ist. Die Grundsicherung ist eine Möglichkeit, ihnen zu helfen. Im Landtag haben wir zum Beispiel den Appell an den Bund gerichtet, die Erwerbsminderungsrenten stärker zu erhöhen. Sie liegen mit durchschnittlich rund 750 Euro in einer Höhe, die deutlich zu gering ist.“
„Nicht 150 000 Personen, wie von der SPD im Landtag am 14. Februar 2019 behauptet, sondern nur 81 000 Personen würden in Schleswig-Holstein nach dem Heil-Modell eine Grundrente erhalten. Um fast 100 % daneben zu liegen, das zeugt nicht von fundierter Arbeit“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. In den „Kieler Nachrichten“ (22. Februar 2019) hatte das Pestel-Institut die Aussagen von Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner korrigiert.
Kalinka: „Bei einem so sensiblen Thema wie der Rente zu hohe Erwartungen zu wecken, ist für Betroffene umso enttäuschender. Altersarmut ist ein ernstes Thema, zumal sie zunimmt. Wie ein wirklich helfender, gerechter wie finanzierbarer Weg gefunden werden kann, wird weiterer Diskussionen bedürfen. Das Wort Grundrente ist kein Allheilmittel. Es muss geklärt werden, ob eine Grundrente innerhalb der Rentensystematik bleiben oder eine pauschale Zuwendung sein soll.“
Im Laufe der Landtagsdebatte am 14. Februar 2019 hatte die SPD-Landtagsfraktion übrigens bereits ihren eigenen ursprünglich gestellten Antrag korrigiert, in dem zunächst der Hinweis auf mindestens 35 Beitragsjahre gefehlt hatte, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) es in seinem Vorschlag zur Grundrente verlangt.
Altersarmut muss begegnet werden – da sind wir uns einig. Aber auch die eigene Renteneinzahlung muss ihren Wert behalten. Wenn ohne Prüfung der Bedürftigkeit eine Grundrente mit 10% über der Grundsicherung vom Staat bezahlt würde, kann dies zu deutlichen Ungerechtigkeiten führen. 30 – 40 Jahre Beitragsleistung können nicht in etwa so viel wert sein als wenn man wenig oder nichts eingebracht hat. SPD-Chef Stegner musste in der Debatte im Landtag nach meiner Kritik den eigenen Antrag korrigieren! In dem Antrag waren noch nicht einmal 35 Beitragsjahre – wie Bundesarbeitsminister Heil (SPD) es will – als Voraussetzung vorgesehen.
„In den drängender werdenden sozialen Fragen wie zum Beispiel Pflege, geringere Renten, Armut und Vereinsamung sind wirkungsvollere Maßnahmen von Nöten. Die CDU sollte dies zu einem Schwerpunktthema der politischen Diskussion und ihrer eigenen politischen Arbeit machen.“ Den von der CDA Schleswig-Holstein und der CDU im Kreis Plön gestellten Antrag hat der CDU-Landesparteitag am 17. November 2018 in Neumünster beschlossen.
CDA-Landesvorsitzender Werner Kalinka MdL: „Dies ein klarer Auftrag. Er liegt in der Lebenswirklichkeit begründet. Wir haben seit Jahren gefordert, den politischen Blickwinkel stärker auf die deutlich ansteigenden sozialen Probleme zu richten. Die Wahrung der Sozialen Balance ist zentrale politische Aufgabe.“
Die in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2019 beginnende Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe, für die er sich stark engagiert habe, sei genau die richtige Richtung, so Kalinka. Sie werde den Patienten zugute kommen, Unterversorgungen abbauen und sei ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber den Menschen, die den Beruf ergreifen wollten. Auch die weitere Steigerung der vom Land mit rd. 11,3 Mio. Euro geförderten Ausbildungsplätze in der Altenpflege auf 2100 sei erfreulich. Schon 2012 habe die CDA mehr Ausbildungsplätze in der Pflege gefordert.
Cookie-Zustimmung verwalten
Es werden Cookies verwendet, um die Website und den Service zu optimieren.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.