Es belastet die Bewohner, die Angehörigen und Freunde, die Mitarbeiter,aber auch uns in der politischen Verantwortung sehr, dass seit März die Besuchsmöglichkeiten in den Heimen wegen der hohen Corona-Risiken so eingeschränkt werden mussten. Wir haben seither im Sozialausschuss des Landtags unter meinem Vorsitz immer wieder über die Lage gesprochen. Umso mehr freue ich mich, dass es ab 15. Juni ein Recht auf die Möglichkeit zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen gibt. Nachdem vor einiger Zeit bereits die Möglichkeit zum Besuch wieder gegeben war, habe ich Wert darauf gelegt, dass das Ministerium darauf schaut, ob dies auch überall praktiziert wird. Mit der neuen Regelung besteht Klarheit. Wir wissen, dass dies Mehrarbeit bedeutet. Dies muss aber nachrangig sein gegenüber den Rechten der Bewohner. Die Grundrechte gelten selbstverständlich auch für sie. Die Zeit der Einsamkeit war lang genug.
Altenheim
Pflegeheime: Besuche sind wieder möglich
Eine besonders schwere Zeit ist die jetzige für diejenigen, die in Pflegeheimen wohnen. Ab 4. Mai können sie von einer Person Besuch für max. 2 Stunden bekommen. Notwendig ist eine telefonische Anmeldung, die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. Im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn die besuchende Person auf Hilfe angewiesen ist, kann eine weitere Person diese begleiten. Wenn es bei Alleinnutzung möglich ist, kann der Besuch im Zimmer stattfinden, ansonsten in einem anderen Raum. Die Regelungen gelten auch für die Eingliederungshilfe. Die Regelung trägt dazu bei, der Vereinsamung entgegen zu wirken. Kontakte, Gespräche sind wichtig. Für die Lockerung habe ich mich eingesetzt. Das Thema wurde im Sozialausschuss beraten, Minister Dr. Heiner Garg berichtete.