Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Landeskrankenhausgesetz (LKHG) vorgelegt (Drucksache 19/2042). Nachdem die Vertreter des Gesundheitswesens zunächst schriftlich Stellung nahmen, haben wir uns in einer ganztägigen mündlichen Anhörung mit dem Thema befasst. Dabei haben die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer, die Ärztegenossenschaft Nord, das UKSH, die Krankenhausgesellschaft, Kliniken, AOK und vdek, kommunale Landesverbände, Wohlfahrtsverbände, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Gewerkschaften, die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygenie, Pflegeberufekammer, das Zentrum für selbstbestimmtes Leben und der Kinderschutzbund vorgetragen und mit uns diskutiert. Wieder eine sehr informative Anhörung im Sozialausschuss.