500.000 Euro vom Land für den Feuerwehr-Nachwuchs

Die Feuerwehren haben zum Teil Probleme, die notwendige Stärke zu erreichen, vor allem tagsüber. Berufliche auswärtige Tätigkeiten sind einer der Gründe. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeit der Jugendfeuerwehren fördern. Im Landeshaushalt 2020 haben wir dafür 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. 300.000 Euro sind für die Sanierung der Nasszellen im Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg vorgesehen, 200.000 Euro zur Anschubfinanzierung eines Infomobils zur Nachwuchsgewinnung. Unsere Feuerwehren brauchen neue Mitglieder, damit sie auch künftig ihre verantwortungsvolle Arbeit wahrnehmen können. Herzlichen Dank an alle Mitglieder der Feuerwehren, besonders auch an die Familien, die den Dienst im Ehrenamt positiv begleiten.

Katastrophenschutz: Knapp 2,2 Mio. Euro für den Kreis

Das Land unterstützt den Kreis Plön beim Katastrophenschutz mit knapp 2,2 Mio. Euro für den Kauf von sieben Fahrzeugen vom Typ LF KatS SH. „Eine sehr erfreuliche Nachricht, die sehr gut zum Bau des neuen Zentrums für Bevölkerungsschutz in Lütjenburg passt und die den hohen Stellenwert des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes deutlich macht“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Sechs Fahrzeuge werden voraussichtlich im Dezember 2021 geliefert, das siebte 2023. Die Kosten für ein Fahrzeug belaufen sich auf ca. 310.000 Euro.

Die neuen Fahrzeuge sollen die alten im Kreis Plön ersetzen. Sie sind Baujahr 1985 bis 1987. Durch die neuen Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz wird der Fahrzeugbestand also vollständig modernisiert. Wo die neuen Fahrzeuge stationiert werden, entscheidet der Kreis. Das Zentrum für Bevölkerungsschutz in Lütjenburg wird etwa fünf Millionen Euro kosten.

Kalinka: „Wir investieren erheblich in die Sicherheit. Allein das Zentrum für Bevölkerungsschutz in Lütjenburg, die 2017 eingeweihte neue Feuerwehrzentrale des Kreises in Preetz und die dortige neue Rettungswache erfordern einen finanziellen Aufwand von etwa 14 Mio. Euro, wobei die Kassen die Kosten für die Rettungswache fast vollständig bezahlen. Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienst, Katastrophenschutz – wird sind im Kreis Plön bei der Sicherheit gut aufgestellt.“

Das neue KiTa-Gesetz bringt Vorteile

„Die ab 1. August 2020 geltende neue KiTa-Gesetzgebung in Schleswig-Holstein entlastet viele Eltern, steigert die Qualität und gibt den Eltern bei freien Plätzen mehr Wahlfreiheit. Das Land übernimmt die Kosten, die für einen bestimmten Standard entstehen. Erstmals gibt es durch ein Gesetz verbindliche Maßstäbe im KiTa-Bereich. Drauf besteht ein Rechtsanspruch, auch bei der Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung und den Schließzeiten“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hatte im Landtag auch bei der Verabschiedung des Gesetzes gesprochen.

Inwieweit Kommunen künftig mehr oder weniger zahlen müssten, sei von verschiedenen Faktoren abhängig. Kalinka: „Dass ein Mehr an Leistungen und ein Senken der Elternbeiträge nicht zu weniger oder gleichbleibenden Ausgaben führen kann, ist doch selbstverständlich. Wer mehr anbieten will, als das Land nach seinem definierten Standard zahlt, kann dies gern tun, muss dafür aber als Kommune auch selbst zahlen. Wichtig ist doch, dass die Finanzierung endlich planbar verlässlich ist.“

Zwischen Land und Kommunen würden die finanziellen Regelungen künftig fairer sein. Grundlage der Finanzierung sei der Standard des Qualitäts-Kosten-Modelles (SQKM), der gesetzlich definiert sei. Neben dem daraus resultierenden anteiligen Landesbeitrag übernehme das Land die künftig aus der Beitragsdeckelung entstehenden weiteren Kosten. Die Förderung pro Kind werde sich in dieser Legislaturperiode von durchschnittlich rund 2.000 Euro auf rund 4.400 Euro im Jahr 2022 verdoppeln. Insgesamt wendet das Land knapp 500 Mio. Euro mehr allein in dieser Wahlperiode für KiTas und Tagesmütter auf.

Kalinka: „Wir begeben uns auf einen positiven Weg. Die frühkindliche Bildung wird gestärkt. Die Wahlfreiheit der Eltern wird erweitert. Die KiTa-Datenbank stärkt die Transparenz und macht Wege schneller. Dass dies eine Reihe von Vorteilen bringt, kann eigentlich nicht strittig sein. Sollte sich herausstellen, dass Korrekturen sinnvoll erscheinen, so werden wir darüber sprechen. Die Reform ist notwendig und war überfällig, um mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei Standards, Finanzierung und Beiträgen zu bekommen.“

Neue Impulse für den Tourismus in Wendtorf – 2,3 Mio. € vom Land für die Erlebnispromenade

Wir haben eine schöne Küste, attraktiv für den Tourismus, mit wachsenden Gästezahlen. Wichtig für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Und es wird weiter investiert. Die Gäste haben Erwartungen. Auf der Marina am Wendtorfer Strand soll eine Erlebnispromenade entstehen. Es wird mit Kosten von rd. 3,4 Mio. Euro gerechnet, wie Bürgermeister Claus Heller mitteilt. 70% davon trägt das Land – eine erhebliche Summe. Mit dem Baubeginn hofft man in 2020 starten zu können. Einen festen Platz sollen die Fischereibetriebe und der Verkauf vor Ort behalten.

Die Zuversicht behalten – trotz Krebs

Beeindruckend, Wolfgang Bosbach in N3 auf dem roten Sofa zu erleben. Ein Mann mit klarer Haltung, mit der Bereitschaft, Position zu beziehen, mit Zuversicht, mit Weitblick. „Jetzt erst recht“ lautet der Titel des Buches, in dem er über seine Krebserkrankung und das politische Leben spricht. Höhen, Tiefen, Druck, Stress, Erfolg, Freude – sie liegen in der Politik dicht beieinander. Aber noch intensiver ist der Kampf gegen den Krebs. Wolfgang Bosbach macht dies deutlich, macht Mut, begegnet dem Leben weiter mit Optimismus. Krebs ist eine bittere Krankheit, in vielen Fällen zumindest aber inzwischen so behandelbar, dass der Patient damit (länger) leben kann. Und die Forschung macht weiter Fortschritte. So schlimm die Diagnose Krebs auch ist – nicht aufgeben, sondern nach vorn schauen.

SPD und KiTa-Reform: Wenn 2 und 2 nicht mehr 4, sondern 5 sind

Die KiTa-Reform ist im Landtag beschlossen, sie tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Nur die SPD stimmt dagegen. Eltern werden entlastet, die Qualität wird gesteigert, ein Teil der Kommunen wird entlastet. Wo das nicht der Fall ist, ist zu schauen, was dafür der Grund ist. Wirklich dürftig, was die SPD im Parlament in der Debatte gezeigt hat. Dort wäre der Ort gewesen, Alternativen und deren Finanzierbarkeit darzulegen. Nichts dergleichen. Ich habe dazu im Landesparlament deutlich meine Meinung gesagt:

FAG: Gemeinden mit vielen Kindern besonders helfen

„Unser Ziel ist es, bei der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes den Kommunen besonders zu helfen, die hohe Schul- und KiTa-Kosten haben und denen zum Beispiel durch die Unterhaltung der Straßen aufgrund der Länge in der Fläche zusätzliche Aufwendungen entstehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka: „Wir wissen, wo der Schuh drückt.“

Es sei an der Zeit, dass auch die kreisfreien Städte Kiel und Lübeck dies akzeptierten. Sie bekämen vom Land erhebliche Unterstützungen, auch, um ihre Schulden abzubauen. Umso mehr dürfe erwartet werden, dass sie mehr Solidarität in der kommunalen Familie zeigten und entsprechende Vorschläge unterstützten. Der Abgeordnete: „Auch Kiel, vor allem Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer, können jetzt unter Beweis stellen, dass ein Miteinander in der Region auch bedeutet, nicht nur auf die eigene Stadt zu schauen.“ Vor einigen Jahren war das FAG unter damals von der SPD geführter Landesregierung einseitig zu Gunsten der kreisfreien Städte geändert worden.

2,1 Mio. Euro vom Land zusätzlich für Gemeinden

Eine gute Nachricht zum Jahresende: Vier Gemeinden aus dem Kreis Plön erhalten für 2018 vom Land Schleswig-Holstein Fehlbetragszuweisungen nach § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Dies teilte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka mit. Insgesamt beläuft sich die Zuwendung auf rd. 2,1 Mio. Euro. Kalinka: „Dies ist eine stattliche Summe. Die betroffenen Gemeinden können sich freuen.“

Es könnte noch mehr werden, denn über den Antrag der Stadt Plön konnte noch nicht entschieden werden, weil die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 noch nicht vorliegen. Deshalb ist der Antrag im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration zurückgestellt worden.

Die Gemeinde Mönkeberg erhält 1.365.069,10 Euro, nach Heikendorf werden 533.378,64 Euro überwiesen, nach Probsteierhagen 139.986,29 Euro und nach Dersau 98.152,41 Euro. Die anerkannten Fehlbeträge konnten für 2018 zu 100% ausgeglichen werden.

CDU, FDP und UWG beantragten 500.000 Euro Hilfe für Sturmschäden

„Die SPD sollte sich etwas genauer daran erinnern, wer was an Hilfe des Kreises für die Sturmschäden vorgeschlagen hat. Der Antrag auf 500.000 Euro Unterstützung für betroffene Gemeinden wurde am 16. Januar 2019 von CDU, FDP und UWG eingebracht“, so CDU-Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte zuvor mit Antrag vom 5. Januar 2019 eine Summe von 250.000 Euro bereitstellen wollen.

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Tourismus (WET) am Schönberger Strand am 16. Januar 2019 schloss die SPD sich dem Antrag auf 500.000 Euro Hilfe an. Im Ausschuss wurde dann ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP und UWG mit bis zu 500.000 Euro Hilfe seitens des Kreises beschlossen, den der Kreistag im Februar 2019 bestätigte.

Beim Bauen gibt es genügend Möglichkeiten zur Entwicklung

Ein paar klarstellende Worte zur baulichen Entwicklung: In Ascheberg, Heikendorf, Laboe, Lütjenburg, Mönkeberg, Plön, Preetz, Probsteierhagen, Schönberg, Schönkirchen, Selent, Wankendorf und Schwentinental, die als Schwerpunkte des Wohnungsbaus im Kreis Plön definiert sind, gibt es überhaupt keine Beschränkungen bei der baulichen Entwicklung. Für die Dörfer wurden 2010 und 2018 jeweils 15 bzw. 10% Möglichkeiten der Erweiterung festgelegt, in 2021 sollen nochmals 15 bzw. 10 % hinzu kommen. Genügend Möglichkeiten zu mehr Wachstum ist also vorhanden. Jedenfalls für die Bürger und jungen Familien, die weiter in ihrem Dorf oder in der Nähe wohnen möchten. Wer mehr Bauland ausweist, muss sich aber auch darüber im Klaren sein, ob die nötige Infrastruktur gegeben ist. Und: Die Häuser sollten zum baulichen Charakter eines Dorfes passen.