Hartz IV-Neuregelungen sichern die soziale Basis, vor allem für Kinder und Jugendliche

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Hartz IV-Debatte des Landtages am 18. November 2010, Drs. 17/1033, 17/911, 17984, 17/992, 17/1001:

„Die Anträge geben noch einmal Gelegenheit, die Grundzüge der Hartz IV-Neuregelungen zu erörtern.

Was ist das Minimum dessen, was ein Mensch für ein menschenwürdiges Leben benötigt? Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist eine objektive Erhebung, was tatsächlich verbraucht wird. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar und transparent, sie müssen deshalb auch die Grundlage für die neuen Berechnungen sein. Ausgaben sind präzise zu belegen.

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„Verpflichtende Vorgaben und Zwang sind der falsche Weg“

Werner Kalinka im Landtag (18. November 2010) zu TOP 21 und 22, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f Gemeindeordnung / Kommunale Gleich­stellungsbeauftragte:

„Kommunen brauchen Entscheidungsfreiheit. Deshalb sollen sie selbst entscheiden, ob sie Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigen wollen. Sie sollen auch selbst festlegen, in welcher Form sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben in den Kommunen vornehmen. Das Land sollte dazu keine verpflichtenden Vorgaben machen“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages (TOP 21 und TOP 22).

Schon jetzt arbeiteten viele Kommunen am Limit. Deshalb nütze es nichts, wenn nur davon gesprochen werde, dass Kommunen von Aufgaben entlastet werden müssten. Entscheidend sei, dass konkret mit dem Abbau von Vorschriften begonnen werde.

Kalinka: „Wir wollen, dass die Menschen in den Kommunalvertretungen möglichst weitgehend selbst entscheiden, was in ihrer Gemeinde ein Thema ist, was wie geregelt und wofür Geld verwandt werden soll. Verpflichtende Vorgaben und Zwang bei Themen, die vor Ort besser geregelt werden können, sind deshalb unangebracht. Wir haben Vertrauen zu den Kommunalpolitikern. Freiheit heißt, nicht unnötig zu gängeln.

Niemand im Lande und im Landtag halte die Interessen der Kinder, Jugendlichen oder die Gleichstellung für unwichtig. Der Kompromiss um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung belege dies eindrucksvoll. Keinem Kind oder Jugendlichen werde es aber schlechter gehen, wenn die Kommunalpolitiker in Zukunft selbst darüber entschieden, wie sie ihre eigenen Kinder und Jugendliche vor Ort beteiligen wollten.

Geo-Datengesetz in der Erörterung im Landeshaus

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (rechts) und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ tauschten Argumente aus

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eines Geodateninfrastrukturgesetzes für Schleswig-Holstein (GDIG) vorgelegt (Drs. 17/775). Der Gesetzentwurf dient dazu, europäische Richtlinien zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen.

Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Dieser Zeitraum läuft bald aus. Bund und Länder setzen die Richtlinie in eigener Verantwortung um.

Für die Kommunen ist die Finanzierung von besonderer Bedeutung. Dies war auch ein wesentlicher Punkt des Gedankenaustausches zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der Landtagsfraktion in Kiel. Den Spitzenverbänden liegt daran, dass die Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Die Digitalisierung in Schleswig-Holstein ist mit einem Volumen von rund 50 Mio. Euro seit Jahren aufgebaut worden. An den Kosten waren zu je 1/3 die Kommunen, das Land und die Energieversorger beteiligt. Jetzt ist ein wichtiger Punkt, dass die notwendigen Aktualisierungs- und Ergänzungs­erhebungen finanziell und unbürokratisch geregelt werden.

JVA Flensburg: Gründliche Diskussion mit dem Minister

Der FAK „Innen und Recht“ in der Diskussion mit Justizminister Emil Schmalfuß

Zu einer gründlichen Erörterung über die Frage der möglichen Schließung der JVA Flensburg und Itzehoe sind Justizminister Emil Schmalfuß und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion im Landeshaus zusammen gekommen. Der FAK hatte die Justizvollzugsanstalten besucht und Gespräche vor Ort geführt.

Bei dem Gespräch wurden sowohl finanzpolitische wie auch justizpolitische Gesichtspunkte diskutiert. Auch stellten die Abgeordneten zu Investitionsvorhaben in Lübeck, Kiel und Neumünster Fragen, um eine Gesamtabwägung vornehmen zu können. Genauere finanzielle Abwägungen werden zur Justizvollzugsanstalt Flensburg in der nächsten Woche erwartet. Seit 2000 sind im Land Schleswig-Holstein mehr als 50 Mio. Euro für Investitionen und Modernisierungen an Justizvollzugsanstalten investiert bzw. in der Planung.

Ein weiteres Thema war der richterliche Bereitschaftsdienst. Es geht darum, wie mit Alkohol­kontrollen durch die Polizei nachts und an Wochenende umgegangen wird. Es steht zu erwarten, dass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben wird, den Richtervorbehalt nicht mehr zur Grundlage zu machen. Unabhängig davon ist seitens des Justizministeriums beabsichtigt, für Schleswig-Holstein eine Verordnungsregelung zu treffen. Sollte eine neue gesetzliche Grundlage im Bund geschaffen werden, wird zu entscheiden sein, wie dann zu verfahren ist.

Engholm Festredner des Landtagspräsidenten, der Name Barschel wird verschwiegen

Gestern abend wurde im Plenarsaal des Landtages auf Einladung von Landtagspräsident Torsten Geerdts an das 20jährige Bestehen der Landesverfassung erinnert. Einer der Festredner: Ministerpräsident a.D. Björn Engholm. Er musste 1993 zurücktreten, weil er bei einer der entscheidendsten Fragen der schicksalhaften Affäre des Jahres 1987 und danach bis 1993 nicht die Wahrheit gesagt hatte. Ein solches Verhalten ist für mich nicht ange­zeigt, als Festredner gerade über die Werte der Landesverfassung auf einer Feierstunde des Landtages zu sprechen.

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