Wir haben viel erreicht

Das Ende des Wahlkampfes naht. Vor dem letzten Tag an den Wahlkampfständen lohnt noch einmal der Rückblick. Er kann uns sagen lassen: Wir haben viel erreicht!

Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts hat die Koalition aus CDU und FDP in einer verkürzten Wahlperiode von nur 2 ½ Jahren Vieles bewegt und umgesetzt, was im Koalitionsvertrag ursprünglich für eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt war. In der 17. Legislaturperiode legte die Landesregierung insgesamt 67 Gesetze vor, von Seiten der Landtagsfraktionen von CDU und FDP waren es 32. Die Koalitionsfraktionen stellten mehr als 200 Anträge.

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Werner Kalinka in der Debatte des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 26. April 2012 zum Thema Mindestlohn

„Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wenn man das Wahlkampfgetöse ein bisschen herausnimmt, dann wollen wir doch eines festhalten: Am Ende dieser verkürzten Legislaturperiode des Landtages können wir feststellen, dass es in Deutschland Mindestlohnregelungen geben wird. Das gehört auch zu einer Bilanz. Sie ist aus Schleswig-Holstein seit mehr als einem Jahr auf verschiedenen Bereichen intensiv begleitet worden. Wenn ich hier höre, es gebe ein Politikversagen bei diesem Thema – deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet –, weise ich das nicht nur zurück, weil es dummes Zeug ist, sondern weil genau das Gegenteil der Fall ist. Auf diesem schwierigen Feld bekommen wir zum ersten Mal eine Chance, in Deutschland zu Regelungen zu kommen.“

(Auszug aus der Rede)

SPD will Zwang gegen Kommunen.
Das lehnen wir ab!

„Die SPD will mit Zwang kommunale Fusionen herbeiführen. Das macht ihr heute vorgelegter Antrag klar deutlich. Dies lehnen wir ab“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages zum Kommunalrecht. Die SPD-Initiative ziele auf das Amt Großer Plöner See, wo ein solcher Kurs entschieden abgelehnt werde. Kalinka: „Wir wollen mehr Freiheit vor Ort. So, wie wir dies zum Beispiel 2010 mit dem Landesentwicklungsplan oder kürzlich mit der Neuregelung des Rechts der Straßenausbaubeiträge verwirklicht haben.“

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Werner Kalinka:
Für Politiker gilt Transparenz

Es sollte niemand von sich behaupten, er habe die Transparenz neu erfunden und bringe sie jetzt nach Schleswig-Holstein. Verhaltensregeln und Veröffentlichungen für Abgeordnete des Landtags gibt es mindestens seit den 80er Jahren. Und es gibt sie für die Landesregierung. Und auch im Internet.

Wer wissen möchte, welchen Beruf ein Abgeordneter hat oder welcher Nebentätigkeit er nachgeht, kann dies auf der Landtags-Homepage nachsehen. Und damit nicht so getan werden kann, als wäre es anders, nenne ich jetzt die Drucksache 17/950, in der das Relevante auf 40 Seiten für jedermann zugänglich steht. Auch neue oder geänderte Angaben werden in das Internet eingestellt. Die letzte Aktualisierung ist vom vergangenen August, Drucksache 17/1677. Rechtsgrundlage hiefür sind die bestehenden Regelungen. Wer hier was beruflich tut oder früher getan hat, ist kein Geheimnis in diesem Land. Veröffentlicht werden Angaben zu sieben verschiedenen Kategorien. Darunter Aufsichtsratstätigkeiten, relevante Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Gutachtertätigkeiten, oder die Mitgliedschaften in Interessenverbänden.

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CDU, FDP und SSW stimmen für Neuregelung der Straßenausbaubeiträge – mehr Freiheit vor Ort!

Nach einer lebhaften Debatte hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW abschließend eine Neuregelung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Über den Gesetzentwurf wurde seit rund neun Monaten beraten. Er gibt den Kommunen mehr Freiheit bei der Gestaltung.

Für die CDU-Fraktion sprach der innenpolitische Sprecher, Werner Kalinka. Er sagte in der Debatte unter anderem:

Mehr Freiheit vor Ort! Das ist ein klarer Leitgedanke, mit dem die Koalition angetreten ist, den wir im Landesentwicklungsplan umgesetzt haben – und im Recht der Straßenaus­baubeiträge setzen wir ihn weiter um. Die Kommunen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben, oder nicht. Und wenn Sie dies tun, sollen sie sich zudem aussuchen dürfen, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Wir reden nicht nur davon, dass die Gemeinden mehr selbst entscheiden dürfen – wir handeln auch danach. Wir haben das Vertrauen, dass die demokratisch gewählten Vertreter in den Gemeinde- und Stadtvertretungen selbst am Besten wissen, was für ihren Bereich die beste Lösung ist. […]

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Bundeswehrstandorte – Landtag ist sich einig über Konversion

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag nach einer Aussprache zur Bundeswehrreform und den Bundeswehrstandorten (TOP 54) einstimmig beschlossen:

„Die geplanten Schließungen und Verkleinerungen von Bundeswehrstandorten im Rahmen der Bundeswehrreform stellen unser Land vor große Herausforderungen. Der Landtag stellt fest, dass Schleswig-Holstein ein bedeutender Bundeswehrstandort bleibt, da unser Land mit einer Bundeswehrdichte von 5,4 Dienstposten je 1000 Einwohner auch zukünftig deutlich über dem Durchschnitt aller Bundesländer liegen wird.

Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung mit dem „Aktionsplan Konversion“ umgehend Angebote beschlossen hat, um die von Standortschließungen betroffenen Kommunen zu unterstützen.

Der Landtag bittet die Bundesregierung, substanzielle Konversionshilfen für die betroffenen Standorte und Kommunen bereitzustellen und eine verbilligte und altlastenfreie Abgabe und unbürokratische Nachnutzung freiwerdender Bundeswehrflächen zu akzeptablen Bedingungen zu ermöglichen. Hierfür sind klare und verbindliche Zeithorizonte zwischen dem Bund und den betroffenen Kommunen zu vereinbaren. Insbesondere vorhandene Sportanlagen sollten den Kommunen zu günstigen Konditionen angeboten werden. Des Weiteren sind verlässliche  Beschäftigungs- und Qualifizierungsperspektiven für die betroffenen Zivilangestellten der Bundeswehr aufzuzeigen und darzulegen, wie die Ausbildungsplätze und Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr weiter erhalten bzw. genutzt werden können. Der Rückbau der Bundeswehrinfrastruktur muss auch Kompensationen in den anderen Bereichen in Schleswig-Holstein nach sich ziehen, zum Beispiel durch die Stärkung von Hochschulen, Technologie, Forschung und Tourismus.

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Landtag zum Schweigen gebracht

© Schleswig-Holsteinischer Landtag

Im Landtag fiel heute kurz nach 10.00 Uhr die Lautsprecheranlage aus. Der Landtagspräsident unterbrach die Sitzung. Er werde erst wieder beginnen, wenn die GMSH die Sache wieder in Ordnung gebracht habe. Gegen 11.00 Uhr die Nachricht: Mindestens bis 15.00 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.

Ursprünglich sollte in dieser Landtagssitzung über die Beratungsergebnisse zur Überprüfung der GMSH (Drucksache 17/1086; Drucksache 17/1572 und 17/3408 (neu)) beraten werden. Der Fraktionsarbeitskreis Innen und Recht hatte dazu allerdings vor der Landtagssitzung noch weiteren Beratungsbedarf angemeldet.

Werner Kalinka: „Gut, dass wir uns noch etwas Zeit gelassen haben. So können wir auch die aktuelle Sache in die Bewertung einbeziehen.“

Landtag: Gleich mit der freien Rede beginnen!

„Warum mit dem Einhalten des Gebots der freien Rede erst bis zur nächsten Wahlperiode warten? Schon jetzt ist dies in der Geschäftsordnung des Landtages so vorgesehen. Also: Mögen der Landtagspräsident und das Präsidium schon bei der nächsten Landtagssitzung auf die Einhaltung achten. Diesen Teil der „Reform“ umzusetzen, ist sofort möglich“, so der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Auch Twitter- und Facebook-Betätigung ließen sich sofort im Plenum unterbinden: „Man muss nur hinschauen und vom Präsidium etwas sagen.“

Schade sei allerdings, dass der Eindruck erweckt werde, als würden alle Abgeordneten nur ablesen. Kalinka: „Das stimmt wahrlich nicht. Es gibt durchaus Redner im schleswig-holsteinischen Landtag, die nach parlamentarischen Ansprüchen frei reden und für farbige Debatten sorgen. Pauschale Urteile oder Sprüche mögen flott daherkommen, werden aber nicht allen Parlamentariern und allen Debatten gerecht.“

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