Familienbildungsstätten ein wertvoller Begleiter von Familien

„Die Familienbildungsstätten sind seit vielen Jahren in Schleswig-Holstein ein wertvoller Begleiter der Familien. Dies war vor 30 Jahren so und dies ist auch heute so. Diese erfolgreiche Arbeit und gute Tradition sollten wir gemeinsam stärken“, so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka im Landtag.

Er erinnerte daran, dass die Familienpolitik schon zu Zeiten früherer Landesregierungen einen hohen Stellenwert gehabt habe, gerade auch CDU-geführter. Im Landeshaushalt 1987 beispielsweise seien für Familienbildungsstätten, Familienberatung und Familienseminare 3 Mio. DM verankert gewesen. Kalinka: „Wir sollten darüber nachdenken, ob der derzeitige Haushaltsansatz von 553 000 Euro nicht eine Erhöhung verdient hat. Die Familienbildungsstätten könnten es gut gebrauchen.“

Die Aufgabenfülle und der Zuspruch zu den 31 Familienbildungsstätten im Land stiegen. Vor allem für Eltern mit geringerem Einkommen oder mit Problemen seien diese ein wichtiger Ansprech- und Gesprächspartner. Dies gelte gerade auch für junge Eltern, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder nicht auf die Hilfe von Großeltern, Geschwistern oder Angehörigen zurückgreifen könnten.

Kalinka: „Ob Fragen der Erziehung, der Gesundheit, der Bildung oder des richtigen Umgangs mit Geld besprochen werden, ob dies in Kursen, Seminaren oder einfach in Gesprächsrunden geschieht, oder ob einfach ein Frühstück gemeinsam eingenommen wird – die Familienbildungsstätten kümmern sich um Familien, stärken sie und machen Mut. Dies allein ist in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Probleme und Risse schon sehr wichtig. Die Familie ist und bleibt die wichtigste Lebensform, das entscheidende Bindeglied der Generationen und ein Fundament der Gesellschaft.“

Der Weg eines Gesetzes im Parlament

Zu den wesentlichen Aufgaben des Landtages gehört die Verabschiedung der Gesetze. Sie gelten für alle verbindlich. Aktuell wurde im Landtag eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Als Vorsitzender des zuständigen Sozialausschusses habe ich im Parlament die Vorlage eingebracht, wie sie verabschiedet werden sollte (und wurde). Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, Abgeordneten (meist Fraktionen) oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Nach der 1. Beratung im Plenum (1. Lesung) wird im zuständigen Ausschuss genauer beraten, oft gibt es auch Anhörungen Betroffener. Natürlich erörtern auch die Fraktionen die Themen. Vor der letzten Abstimmung im Plenum (2. Lesung, bei ganz wichtigen Themen kann es auch eine 3. Lesung geben) gibt der Ausschuss seine Empfehlung ab.

Die Diskussion um den Wolf verdient Aufmerksamkeit

Thema im Landesparlament: der Wolf. Eine wichtige Frage, stehen sich doch verschiedene ernsthaft zu diskutierende Gesichtspunkte gegenüber. In den vergangenen Jahren ist der Wolf auch in Schleswig-Holstein wieder gesehen worden. Mein Landtagskollege Hauke Göttsch sagt es klar: „Wir brauchen einen offenenen und vor allem ehrlichen Umgang mit dem Wolf. Und da helfen weder Übertreibungen noch Verharmlosungen weiter.“ Vor allem die Schäfer und Ziegenhalter sind in großer Besorgnis. Aber nicht nur sie. Ich kann Sorgen und Bedenken gut verstehen. Hilfe und ein Wolfsmonitoring sind das eine, die Frage, ob damit wirklich Gefahren hinreichend verhindert werden können, das andere. Verhaltensauffällige Wölfe können nicht geduldet werden. MdL Hauke Göttsch im Landtag:

Landtag Schleswig-Holstein: Solidarität mit notleidenden Betrieben

Die Beratungen im Landeshaus – ein sehr deutliches positives Signal an die von der Dürre besonders betroffene Betriebe. Der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht: „Wir werden jene auffangen, die ansonsten wegen der Dürre ihren Betrieb aufgeben müssten.“ Unser agrarpolitischer Sprecher Heiner Rickers: „Es hat alle betroffen. Egal über welche Form der Landwirtschaft wir sprechen, trocken ist trocken.“ Betrieben, die in Liquiditätsprobleme kommen könnten, müsse schnell und unbürokratrisch geholfen werden.“ Dies sei auch deutliches Signal an die Banken. Ich freue mich sehr über diese klaren Aussagen. Seit Mitte August habe ich mich öffentlich und im Landeshaus in diesem Sinn engagiert. MdL Heiner Rickers in seiner Rede:

Verfassungsschutz warnt vor Iran und Nordkorea

Als Proliferation wird die unerlaubte Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechender Waffenträgersysteme (z.B. Raketen und Drohnen) einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows bezeichnet. Die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen stellt eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit dar, da zu befürchten ist, das proliferationsrelevante Risikostaaten den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele androhen oder im Fall eines bewaffneten Konflikts tatsächlich einsetzen. Zu diesen Risikostaaten, die im Verdacht stehen, ihr konventionelles Waffenarsenal durch die Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu ergänzen, zählen insbesondere der Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan. Schleswig-Holstein als Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie ist ein lohnendes Zielgebiet für entsprechende Beschaffungsbemühungen der Risikostaaten (Verfassungsschutzbericht 2017, DS 19/733).

Pflege, Altersarmut, Kita Themen im Sozialausschuss

Gut drei Stunden intensive und sachliche Beratungen im Sozialausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von MdL Werner Kalinka. Auf der Tagesordnung: Die Pflegeberufeausbildung, die Ergebnisses des Branchen-Checks Pflege, Bericht der Landesregierung zur Neubesetzung des UKSH-Vorstandes für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten, bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen, Bericht der Landesregierung zur Neuordnung der Kita-Gesetzgebung (Drucksache 19/669), Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen, Ungerechtigkeiten bei der Grundsicherung im Falle der Erwerbsminderung.

Die SPD nörgelt

Der Bund hilft bei den Schulbausanierungen mit 100 Mio. € für Schleswig-Holstein. Eigentlich Anlass, sich mit Bildungsministerin Karin Prien zu freuen. Doch die SPD nörgelte, das sei alles zu umständlich. Dabei ist die Handhabung einfach: Bis zum 30. Juni 2018 sind die Anträge zu stellen. Seit meiner Zeit als Kreispräsident (2003 – 2008) ist Schulbau und Schulausstattung bei den Schulen, für die der Kreis Plön zuständig ist, ein Schwerpunkt in der Kreispolitik. In der Landtags-Debatte habe ich ein paar deutliche Worte dazu gesagt.

Beim Datenschutz herrscht Sicherheit in Schleswig-Holstein

Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 markieren eine neue Datenschutz-Epoche auch für Schleswig-Holstein. Die Verordnung setzt zwingendes Recht, Europa wirkt direkt. Die Umsetzung in nationales Recht war und ist eine sehr arbeitsintensiv. Sie verlangt Pflichten, Freiheiten und Sicherheit bei der Digitalisierung kompatibel und praktikabel zu regeln. Der Landtag hat das Gesetz (Drucksache 19/429) verabschiedet. Damit treten EU-Verordnung und Richtlinie – mehr als 30 Gesetze sind schon jetzt betroffen – zeitgerecht in Kraft. Wir werden einige Regelungen nach einem Jahr überprüfen. Und, um Besorgnissen entgegen zu treten: Probleme und mögliche Fehler bei der Umsetzung sollten im Dialog ausgeräumt werden. Aus der Landtagsdebatte.

Glasfaser zu den Schulen – schnelle Wege sind möglich!

Geht es schneller mit Glasfaseranschlüssen zu Schulen und mit WLAN in den Schulen als bis 2021, wie dies die SPD im Landtag in einem Antrag fordert? Ja. Ich habe mich in der Debatte beteiligt auf die Schulen in Kreisträgerschaft des Kreises Plön und unsere Initiativen verwiesen. Im Herbst 2015 hatten CDU, FDP und UWG gegen SPD, Grüne, FWG durchgesetzt, dass Glasfaser zu den dem Kreis gehörenden Schulen gelegt wird. Im Januar 2017 war dies geschafft. Nun geht es an die verbesserte Ausstattung in den Schulen und deren personelle Unterstützung. Und darum, auch den anderen Schulen Wege aufzuzeigen sowie mit Hilfe von Medienentwicklungsplänen Rahmen und Inhalte zu definieren.

Das neue Datenschutzrecht – nächste Woche im Landtag

Über das neue Datenschutzrecht wird viel diskutiert. Was kommt auf das ULD, die Verwaltungen und die Unternehmen zu, welche neuen Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Welche Grundnormen gelten, welche Gesetze sind betroffen? Sehr komplexe, häufig schwierige Sachverhalte. Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die vor zwei Jahren vom europäischen Parlament beschlossen wurde. Sie gilt künftig im nationalen Recht verbindlich. Europa wirkt dann direkt. Dies ist ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern. Die Landesregierung hat dazu im Januar 2018 einen 238seitigen Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 19/429) vorgelegt, der seither im Landeshaus sehr intensiv beraten wird. Der Landtag soll nächste Woche entscheiden.