Die Sicherheitslage ist stabil. Aber mit Gefahren.

„Die Sicherheitslage in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich stabil. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch deutliche Problembereiche gibt“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Landtagsdebatte zum Sicherheitsbericht für Schleswig-Holstein.

Der Anstieg der jugendlichen Intensivtäter von 164 auf 945 im Zeitraum 2004 – 2009 sei hoch besorgniserregend. Wirksame Maßnahmen seien nötig, um kriminellen Karrieren schon im jungen Alter zu begegnen: „Zum Schutz der Bürger, aber auch der Täter selbst, um sie von ihrem Weg abzubringen.“

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Keine Direktwahl der Amtsausschüsse

Bei der Reform des Kommunalverfassungsrechtes wird es nach dem Willen der Kieler Koalition keine Direktwahl der Amtsausschüsse geben. Darauf haben sich die Innenpolitiker von CDU/FDP und der Innenminister bei einem Treffen im Landeshaus verständigt. Das Gesetzgebungsverfahren soll im nächsten Jahr stattfinden.

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Mit klaren Worten haben sich die CDU- Landtagsabgeordneten Susanne Herold und Petra Nicolaisen von den Aussagen des Landesrechnungshofpräsidenten zur JVA distanziert.

In Flensburg stellten sie heute fest:

„Es steht Herrn Altmann nicht zu, bei einem so hochbrisanten Thema so eindeutig Stellung zu beziehen. Dabei ist seine Einmischung eine offensichtlich nur allzu durchsichtige Parteinahme. Sie steht im nicht zu, weil er damit seine Kompetenz als Prüfinstanz überschreitet. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt sind politische Entscheidungen, die nur das Parlament zu fällen hat. Außerdem bauen seine Wertungen auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Ministeriums auf, die längst durch andere Zahlen mehr als in Frage zu stellen sind. Dass das Justizministerium sich hier Rückendeckung vom LRH holen muss, macht deutlich, auf was für wackeligen Füßen dieses Projekt steht. Und es weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht entscheidungsreif ist. Konsequenterweise muss die Entscheidung zur Schließung der JVA ausgesetzt werden.

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„Verpflichtende Vorgaben und Zwang sind der falsche Weg“

Werner Kalinka im Landtag (18. November 2010) zu TOP 21 und 22, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f Gemeindeordnung / Kommunale Gleich­stellungsbeauftragte:

„Kommunen brauchen Entscheidungsfreiheit. Deshalb sollen sie selbst entscheiden, ob sie Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigen wollen. Sie sollen auch selbst festlegen, in welcher Form sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben in den Kommunen vornehmen. Das Land sollte dazu keine verpflichtenden Vorgaben machen“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages (TOP 21 und TOP 22).

Schon jetzt arbeiteten viele Kommunen am Limit. Deshalb nütze es nichts, wenn nur davon gesprochen werde, dass Kommunen von Aufgaben entlastet werden müssten. Entscheidend sei, dass konkret mit dem Abbau von Vorschriften begonnen werde.

Kalinka: „Wir wollen, dass die Menschen in den Kommunalvertretungen möglichst weitgehend selbst entscheiden, was in ihrer Gemeinde ein Thema ist, was wie geregelt und wofür Geld verwandt werden soll. Verpflichtende Vorgaben und Zwang bei Themen, die vor Ort besser geregelt werden können, sind deshalb unangebracht. Wir haben Vertrauen zu den Kommunalpolitikern. Freiheit heißt, nicht unnötig zu gängeln.

Niemand im Lande und im Landtag halte die Interessen der Kinder, Jugendlichen oder die Gleichstellung für unwichtig. Der Kompromiss um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung belege dies eindrucksvoll. Keinem Kind oder Jugendlichen werde es aber schlechter gehen, wenn die Kommunalpolitiker in Zukunft selbst darüber entschieden, wie sie ihre eigenen Kinder und Jugendliche vor Ort beteiligen wollten.

Vor Ort wird man am besten entscheiden können

„Der Vorschlag, es den Kommunen selbst zu überlassen, ob und in welcher Form die Straßenausbaubeiträge erhoben werden, ist eine gute Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu diesem Thema“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka, zugleich innen­politischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Er reagierte damit auf den Beschluss des FDP-Landesparteitages auf Initiative der FDP des Kreises Plön (10. November 2010).

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CDA: HSH-Chef Nonnenmacher nicht mehr haltbar

HSH-Chef Dr. Dirk Jens Nonnenmacher ist nach Auffassung des Landesvorstandes der CDA Schleswig-Holstein (Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft in der CDU) in seinem Amt nicht mehr haltbar. Der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka sagte nach einer Sitzung in Kiel, Nonnenmacher habe nicht nur zuviel Vertrauen verloren. Ein Vorstands­vorsitzender stehe auch in Verantwortung zur Entwicklung des Unternehmens, das er leite.

Die HSH Nordbank sei seit zwei Jahren aus den Schlagzeilen nicht heraus­gekommen.  Dies habe auch hausgemachte Gründe. Die mit Prevent wie der Niederlassung in New York verbundenen Vorwürfe stünden dafür beispielhaft.

Kalinka: „Die HSH Nordbank steht zu rd. 85 Prozent im Eigentum von Schleswig-Holstein und Hamburg. Damit sollten nicht nur finanzielle Garantien, sondern auch  bestimmte Wertehaltungen im Handeln verbunden sein. Viele Bürger schütteln nur noch den Kopf, was sie an Schlagzeilen zur HSH hören. Auch das kann uns nicht unberührt lassen.“

Auf dem Wohnungsmarkt gibt es Verzerrungen

Der Verkauf großer Wohnungsbaugesellschaften an Finanzinvestoren hat aus der Sicht des Mieterbundes dem Wohnungsmarkt zumeist nicht gut getan. Häufig stünde zu sehr die Rendite im Mittelpunkt. Wohnungen seien gerade für ältere, langfristige Mieter immer schwerer bezahlbar. Auch die Pflege des Wohnungsbestandes gebe zu Kritik Anlass.

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Geo-Datengesetz in der Erörterung im Landeshaus

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (rechts) und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ tauschten Argumente aus

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eines Geodateninfrastrukturgesetzes für Schleswig-Holstein (GDIG) vorgelegt (Drs. 17/775). Der Gesetzentwurf dient dazu, europäische Richtlinien zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen.

Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Dieser Zeitraum läuft bald aus. Bund und Länder setzen die Richtlinie in eigener Verantwortung um.

Für die Kommunen ist die Finanzierung von besonderer Bedeutung. Dies war auch ein wesentlicher Punkt des Gedankenaustausches zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der Landtagsfraktion in Kiel. Den Spitzenverbänden liegt daran, dass die Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Die Digitalisierung in Schleswig-Holstein ist mit einem Volumen von rund 50 Mio. Euro seit Jahren aufgebaut worden. An den Kosten waren zu je 1/3 die Kommunen, das Land und die Energieversorger beteiligt. Jetzt ist ein wichtiger Punkt, dass die notwendigen Aktualisierungs- und Ergänzungs­erhebungen finanziell und unbürokratisch geregelt werden.