Keine Direktwahl der Amtsausschüsse

Bei der Reform des Kommunalverfassungsrechtes wird es nach dem Willen der Kieler Koalition keine Direktwahl der Amtsausschüsse geben. Darauf haben sich die Innenpolitiker von CDU/FDP und der Innenminister bei einem Treffen im Landeshaus verständigt. Das Gesetzgebungsverfahren soll im nächsten Jahr stattfinden.

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Mit klaren Worten haben sich die CDU- Landtagsabgeordneten Susanne Herold und Petra Nicolaisen von den Aussagen des Landesrechnungshofpräsidenten zur JVA distanziert.

In Flensburg stellten sie heute fest:

„Es steht Herrn Altmann nicht zu, bei einem so hochbrisanten Thema so eindeutig Stellung zu beziehen. Dabei ist seine Einmischung eine offensichtlich nur allzu durchsichtige Parteinahme. Sie steht im nicht zu, weil er damit seine Kompetenz als Prüfinstanz überschreitet. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt sind politische Entscheidungen, die nur das Parlament zu fällen hat. Außerdem bauen seine Wertungen auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Ministeriums auf, die längst durch andere Zahlen mehr als in Frage zu stellen sind. Dass das Justizministerium sich hier Rückendeckung vom LRH holen muss, macht deutlich, auf was für wackeligen Füßen dieses Projekt steht. Und es weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht entscheidungsreif ist. Konsequenterweise muss die Entscheidung zur Schließung der JVA ausgesetzt werden.

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„Verpflichtende Vorgaben und Zwang sind der falsche Weg“

Werner Kalinka im Landtag (18. November 2010) zu TOP 21 und 22, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f Gemeindeordnung / Kommunale Gleich­stellungsbeauftragte:

„Kommunen brauchen Entscheidungsfreiheit. Deshalb sollen sie selbst entscheiden, ob sie Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigen wollen. Sie sollen auch selbst festlegen, in welcher Form sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben in den Kommunen vornehmen. Das Land sollte dazu keine verpflichtenden Vorgaben machen“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages (TOP 21 und TOP 22).

Schon jetzt arbeiteten viele Kommunen am Limit. Deshalb nütze es nichts, wenn nur davon gesprochen werde, dass Kommunen von Aufgaben entlastet werden müssten. Entscheidend sei, dass konkret mit dem Abbau von Vorschriften begonnen werde.

Kalinka: „Wir wollen, dass die Menschen in den Kommunalvertretungen möglichst weitgehend selbst entscheiden, was in ihrer Gemeinde ein Thema ist, was wie geregelt und wofür Geld verwandt werden soll. Verpflichtende Vorgaben und Zwang bei Themen, die vor Ort besser geregelt werden können, sind deshalb unangebracht. Wir haben Vertrauen zu den Kommunalpolitikern. Freiheit heißt, nicht unnötig zu gängeln.

Niemand im Lande und im Landtag halte die Interessen der Kinder, Jugendlichen oder die Gleichstellung für unwichtig. Der Kompromiss um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung belege dies eindrucksvoll. Keinem Kind oder Jugendlichen werde es aber schlechter gehen, wenn die Kommunalpolitiker in Zukunft selbst darüber entschieden, wie sie ihre eigenen Kinder und Jugendliche vor Ort beteiligen wollten.

Vor Ort wird man am besten entscheiden können

„Der Vorschlag, es den Kommunen selbst zu überlassen, ob und in welcher Form die Straßenausbaubeiträge erhoben werden, ist eine gute Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu diesem Thema“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka, zugleich innen­politischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Er reagierte damit auf den Beschluss des FDP-Landesparteitages auf Initiative der FDP des Kreises Plön (10. November 2010).

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CDA: HSH-Chef Nonnenmacher nicht mehr haltbar

HSH-Chef Dr. Dirk Jens Nonnenmacher ist nach Auffassung des Landesvorstandes der CDA Schleswig-Holstein (Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft in der CDU) in seinem Amt nicht mehr haltbar. Der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka sagte nach einer Sitzung in Kiel, Nonnenmacher habe nicht nur zuviel Vertrauen verloren. Ein Vorstands­vorsitzender stehe auch in Verantwortung zur Entwicklung des Unternehmens, das er leite.

Die HSH Nordbank sei seit zwei Jahren aus den Schlagzeilen nicht heraus­gekommen.  Dies habe auch hausgemachte Gründe. Die mit Prevent wie der Niederlassung in New York verbundenen Vorwürfe stünden dafür beispielhaft.

Kalinka: „Die HSH Nordbank steht zu rd. 85 Prozent im Eigentum von Schleswig-Holstein und Hamburg. Damit sollten nicht nur finanzielle Garantien, sondern auch  bestimmte Wertehaltungen im Handeln verbunden sein. Viele Bürger schütteln nur noch den Kopf, was sie an Schlagzeilen zur HSH hören. Auch das kann uns nicht unberührt lassen.“

Auf dem Wohnungsmarkt gibt es Verzerrungen

Der Verkauf großer Wohnungsbaugesellschaften an Finanzinvestoren hat aus der Sicht des Mieterbundes dem Wohnungsmarkt zumeist nicht gut getan. Häufig stünde zu sehr die Rendite im Mittelpunkt. Wohnungen seien gerade für ältere, langfristige Mieter immer schwerer bezahlbar. Auch die Pflege des Wohnungsbestandes gebe zu Kritik Anlass.

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Geo-Datengesetz in der Erörterung im Landeshaus

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (rechts) und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ tauschten Argumente aus

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eines Geodateninfrastrukturgesetzes für Schleswig-Holstein (GDIG) vorgelegt (Drs. 17/775). Der Gesetzentwurf dient dazu, europäische Richtlinien zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen.

Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Dieser Zeitraum läuft bald aus. Bund und Länder setzen die Richtlinie in eigener Verantwortung um.

Für die Kommunen ist die Finanzierung von besonderer Bedeutung. Dies war auch ein wesentlicher Punkt des Gedankenaustausches zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der Landtagsfraktion in Kiel. Den Spitzenverbänden liegt daran, dass die Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Die Digitalisierung in Schleswig-Holstein ist mit einem Volumen von rund 50 Mio. Euro seit Jahren aufgebaut worden. An den Kosten waren zu je 1/3 die Kommunen, das Land und die Energieversorger beteiligt. Jetzt ist ein wichtiger Punkt, dass die notwendigen Aktualisierungs- und Ergänzungs­erhebungen finanziell und unbürokratisch geregelt werden.

JVA Flensburg: Gründliche Diskussion mit dem Minister

Der FAK „Innen und Recht“ in der Diskussion mit Justizminister Emil Schmalfuß

Zu einer gründlichen Erörterung über die Frage der möglichen Schließung der JVA Flensburg und Itzehoe sind Justizminister Emil Schmalfuß und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion im Landeshaus zusammen gekommen. Der FAK hatte die Justizvollzugsanstalten besucht und Gespräche vor Ort geführt.

Bei dem Gespräch wurden sowohl finanzpolitische wie auch justizpolitische Gesichtspunkte diskutiert. Auch stellten die Abgeordneten zu Investitionsvorhaben in Lübeck, Kiel und Neumünster Fragen, um eine Gesamtabwägung vornehmen zu können. Genauere finanzielle Abwägungen werden zur Justizvollzugsanstalt Flensburg in der nächsten Woche erwartet. Seit 2000 sind im Land Schleswig-Holstein mehr als 50 Mio. Euro für Investitionen und Modernisierungen an Justizvollzugsanstalten investiert bzw. in der Planung.

Ein weiteres Thema war der richterliche Bereitschaftsdienst. Es geht darum, wie mit Alkohol­kontrollen durch die Polizei nachts und an Wochenende umgegangen wird. Es steht zu erwarten, dass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben wird, den Richtervorbehalt nicht mehr zur Grundlage zu machen. Unabhängig davon ist seitens des Justizministeriums beabsichtigt, für Schleswig-Holstein eine Verordnungsregelung zu treffen. Sollte eine neue gesetzliche Grundlage im Bund geschaffen werden, wird zu entscheiden sein, wie dann zu verfahren ist.

Engholm Festredner des Landtagspräsidenten, der Name Barschel wird verschwiegen

Gestern abend wurde im Plenarsaal des Landtages auf Einladung von Landtagspräsident Torsten Geerdts an das 20jährige Bestehen der Landesverfassung erinnert. Einer der Festredner: Ministerpräsident a.D. Björn Engholm. Er musste 1993 zurücktreten, weil er bei einer der entscheidendsten Fragen der schicksalhaften Affäre des Jahres 1987 und danach bis 1993 nicht die Wahrheit gesagt hatte. Ein solches Verhalten ist für mich nicht ange­zeigt, als Festredner gerade über die Werte der Landesverfassung auf einer Feierstunde des Landtages zu sprechen.

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