Küstenschutzabgabe: Nun geht auch die FDP auf Distanz

Wenn nicht alle Abgeordneten der Regierungskoalition mitstimmten, so der FDP-Fraktions­vorsitzende Wolfgang Kubicki am 13. Dezember 2010 zwei Tage vor der Abstimmung über den Landeshaushalt, sei die Koalition aus CDU und FDP zu Ende.

Einer der entscheidenden Streitpunkte damals: die Küstenschutzabgabe. Dies war ein Vorschlag der sog. Haushaltsstrukturkommission, in der die Regierung und die Spitzen der Koalitionsfraktionen Vorschläge zu Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung beschlossen hatten. Die Landesregierung legte dem Landtag die Küstenschutzabgabe zur Beschlussfassung vor.

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Eine Änderung des Jugendstrafrechts ist angezeigt

Als „Signal für erheblichen Änderungsbedarf“ hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, die jüngst veröffentlichen Zahlen des Statistikamtes Nord zur Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein und Hamburg bezeichnet.

Kalinka: „Es ist dokumentiert, dass im Jahr 2009 mehr als die Hälfte der Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein auf das Konto von Jugendlichen und Heranwachsenden gingen.“ Die vorliegenden Zahlen belegten eindeutig, wo die Anstrengungen in der Kriminalitätsbekämpfung ihren Schwerpunkt haben müssten.

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Differenziertes Bild in den schriftlichen Stellungnahmen zum Wahlrecht

Angesichts der am Mittwoch d. 09.02.2011 bevorstehenden Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum Wahlrecht hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, ein erstes Fazit zu den schriftlichen Stellungnahmen gezogen:

„Es war gut, dass sich im letzten Jahr niemand von den Grünen zu einem Schnellschuss drängen lassen wollte. Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der Wahlrechtsexperten ergeben ein sehr differenziertes Bild“, so Kalinka.

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Schon 2004 forderte die CDU Schleswig-Holstein eine 2. Polizei-Hundertschaft

Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) steht der Forderung nach einer Sicherheits­abgabe für den Polizeieinsatz bei Profi-Veranstaltungen, also dort, wo Geld verdient wird, offen gegenüber. Bei einem Besuch der Landespolizei in Eutin sagte er, es sei darüber nachzudenken, „inwieweit Vereine sich an den Kosten für die Sicherheit beteiligen sollten“. Er verwies darauf, dass die Einsatzkräfte hoch belastet seien und die Beamten im Jahr nur 15 Wochenenden frei hätten (Kieler Nachrichten, 26. Jan. 2011.).

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Kommunismus war, ist und bleibt mit Demokratie unvereinbar

In einer lebhaften, aufschlussreichen Debatte hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen vor einer Verharmlosung des Kommunismus gewarnt. Der entsprechende CDU/FDP-Antrag war von Werner Kalinka nach den Äußerungen der Linken-Bundesvorsitzenden Gesine Lötzsch initiiert worden. Die SPD, die einen eigenen Antrag zur Abstimmung gestellt hatte, enthielt sich beim Koalitionsantrag.

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Landtags-Petitionsausschuss: JVA-Schließung Flensburg fand keine parlamentarische Mehrheit

Der Petitionsausschuss hat am 18.01.2011 folgenden Beschluss gefasst:

„…Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine kurzfristige Entscheidung für eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg keine parlamentarische Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefunden hat. Die Landesregierung wurde am 15.12.2010 vom Parlament aufgefordert keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten. Von Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg sowie der JVA Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.

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CDU/FDP-Antrag zur Stärkung des Ehrenamtes wird einstimmig vom Landtag angenommen

Eine große Stunde für das Ehrenamt im Landtag. Am Ende einer farbigen Debatte fand der Antrag von CDU und FDP zur Stärkung des Ehrenamtes auch die Stimmen der SPD, von Bündnis90/Die Grünen und des SSW. Die Linke enthielt sich. Damit wurde der Antrag einstimmig angenommen. Er ist auf der Internetseite des Landtags unter der Drucksachennummer 17/1190 einzusehen. Für die Koalition sprachen Werner Kalinka und Jens-Uwe Dankert.

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Demokratische Mitbestimmung der Bürger

Zu der häufig diskutierten Frage, in welchen Bereichen wir bereits heute auf kommunaler, Landes- und Bundesebene eine direkte Mitbestimmung der Bürger an der politischen Willensbildung haben:

Kommunale Ebene: Gemäß § 16g Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) kann eine Gemeindevertretung mit 2/3-Mehrheit beschließen, dass die Bürger über eine „wichtige“ Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung selbst beschließen. Wenn die Bürger einen solchen Beschluss selbst initiieren wollen (Bürgerbegehren), so gibt ihnen hierzu § 16g Abs. 3 GO das Recht. Das Anliegen müssen 10 % der Bürger unterstützen bzw. unterzeichnen, § 16 g Abs. 4 GO. Eine entsprechende Regelung gilt auch für die Kreise, § 16f Kreisordnung (KrO).

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